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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Schiffscertifikat – Schiffsgeschütze

Schiffscertifikat, s. Certifikat (Bd. 4, S. 57a).

Schiffsdienst, die durch besondere Vorschriften geregelte Thätigkeit der Schiffsoffiziere und Schiffsbesatzung (s. Schiffsrollen). Auf Kriegsschiffen dient als Norm für den S. die «Instruktion für den Kommandanten S. M. Schiffe» sowie die «Instruktion für den Geschwaderchef». Der tägliche S. wird durch die Routine, eine Art von Stundenplan, geregelt. Die Routine ist verschieden für jeden Wochentag, ferner auch anders in See als im Hafen (Seeroutine, Hafenroutine). In den Tropen, wo die Tagesstunden zum S. weniger geeignet sind, wird die Einteilung nach der Tropenroutine vorgenommen. Feststehende Zeiten im S. sind im Hafen: die Flaggenparade morgens um 8 Uhr im Sommer, um 9 Uhr im Winter (1. Okt. bis 1. April); abends mit Sonnenuntergang. Ferner die Mittagszeit der Mannschaft 12 Uhr, die Ausgabe der Hängematten, die Freizeit, in der das Rauchen erlaubt ist, der Zapfenstreich, die Reveille. In See ist im S. das Ablösen der Wachen, die Mahlzeiten u. s. w. ebenfalls an ganz bestimmte Zeiten gebunden. Zum S. rechnen auch die Exercitien der Mannschaft am Geschütz, mit dem Gewehr, in der Takelung u. s. w.

In der Handelsmarine wird der S. teilweise nach besondern, von den großen Dampfergesellschaften erlassenen Vorschriften oder nach langjährigem Brauche geregelt. Die Schiffsoffiziere gehen gewöhnlich Wache um Wache, wobei der Kapitän die besondere Verantwortung für die Wache des zweiten Steuermanns hat. Die Mannschaft ist in zwei Wachen geteilt, die sich alle vier Stunden ablösen. Die Arbeits- und Freizeit ist dienstlich geregelt.

Zum S. gehört auch die Schiffsordnung, die teils durch Gesetz, teils nach altem Brauch das Verhalten der Schiffsmannschaft zu den Vorgesetzten regelt. Danach hat der Schiffsmann dem Schiffer und den Steuerleuten mit Achtung zu begegnen und allen ihren Befehlen in Bezug auf den S. unweigerlich Folge zu leisten. Gehorsamsverweigerung wird je nach der Schwere des Falls mit Geldstrafe oder Gefängnis, bei einem Komplott mit Zuchthaus bis zu 5 Jahren bestraft.

Schiffsdirektor, Schiffsdisponent, s. Korrespondentreeder und Reederei.

Schiffseisenbahnen, Verkehrsmittel, die zur Überlandbeförderung von Schiffen dienen, während die Eisenbahnfähren (s. d.) die Beförderung von Eisenbahnwagen über Gewässer auf Schiffen bewerkstelligen. Für kleinere Fahrzeuge und auf kurze Strecken sind S. an verschiedenen Stellen für die Überwindung von Wasserscheiden u. dgl. seit längerer Zeit in Anwendung, so im Alleghanygebirge. Der amerik. Ingenieur James B. Eads hat einen Plan zur Überführung von Seeschiffen aus dem Golf von Mexiko nach dem Stillen Meer mittels einer Schiffseisenbahn (Tehuantepec Ship Railway) aufgestellt. Hiernach sollten die zum Tragen der Schiffe bestimmten Wagen 16–21 m breit werden und so viel Räder erhalten, daß jedes derselben nur eine Last von 5 t zu tragen hätte. Da die größten Dampfer, die auf dieser Schiffseisenbahn befördert werden sollen, in voller Ladung und Ausrüstung zu 5000 t Gewicht angenommen wurden, so würden für die zum Tragen derselben bestimmten Wagen 1000 Räder erforderlich werden. Die Eisenbahn sollte 12 Stahlschienen von 35 kg Gewicht auf das Meter erhalten, die 1,2 bis 1,5 m voneinander sind, die Richtungsänderungen der Bahnlinie sollten durch Drehscheiben ↔ vermittelt werden; an jedem Ende der Bahn sollten Rampen angebracht werden, die mit Neigung 1:100 bis 9 m unter Wasserspiegel führen würden; an verschiedenen Punkten der Bahn waren Schiebebühnen für das Ausweichen entgegenkommender Schiffe vorgesehen. Die Gesamtkosten der Bahnanlage sind mit Einschluß der Häfen, Docks und aller Maschinen auf 75 Mill. Doll. veranschlagt. Die Ausführung dieses Plans ist durch den 8. März 1887 erfolgten Tod von Eads in unbekannte Ferne gerückt. Dagegen wurde eine auf denselben Grundsätzen beruhende, aber im kleinen Maßstabe gehaltene Schiffseisenbahn in Canada im Herbst 1886 in Angriff genommen. Sie geht zwischen der Bucht von Fundy und dem Golf von St. Lorenz über die 17 engl. Meilen breite Landenge von Chiegnecto, das Verbindungsglied zwischen Neuschottland und Neubraunschweig, und wird nach ihrer bevorstehenden Vollendung den Schiffsweg von St. Lorenz nach St. John (auf der Ostküste von Neubraunschweig) an der Fundybucht um 800 km, den Weg nach Portland, Boston und andern südl. Städten um 500 km und mehr abkürzen, auch die gefährliche Umschiffung von Neuschottland vermeiden. Die Schiffswagen bestehen aus schweren Doppelquerträgern, die an den Enden von Drehschemeln getragen werden. Das hierdurch bedingte Doppelgleis zeigt 5,5 m Achsenweite der vollspurigen Gleise. Die Schiffe werden aus Vorhäfen mittels Druckwasservorrichtungen auf die Bahn gehoben, die auf 27,2 km schnurgerade in südöstl. Richtung geführt ist, und von mächtigen Lokomotiven in ungefähr zwei Stunden über die Landenge gezogen. Die Kosten für die Docks, deren Umfang nur noch von wenigen Docks der Welt übertroffen wird, sollen ungefähr dieselbe Höhe erreichen wie die Kosten der Eisenbahn selbst. Der Bau ist von den Erbauern der Forthbrücke, den engl. Ingenieuren Baker und Fowler, übernommen; die Vollendung ist nicht abzusehen, da neuerdings die Mittel zur Fertigstellung ausgegangen sind. – Vgl. Zeitschrift für Transportwesen und Straßenbau, Nr. 10 (Berl. 1890).

Schiffselevator, Vorrichtung zum Entladen von Schiffen, welche körner- oder pulverförmige Materialien führen. (S. Mehlfabrikation und die dazu gehörige Tafel, e.)

Schiffsfreunde, soviel wie Mitreeder (s. Reederei.)

Schiffsgeld, eine Steuer in England, die wegen ihrer unberechtigten Erhebung durch Karl I. berühmt geworden ist. Unter frühern Monarchen, namentlich unter der Königin Elisabeth 1588 beim Herannahen der span. Armada (s. d.), waren von den Küstenstädten und Grafschaften zu ihrer Verteidigung Schiffe aufgeboten worden, an deren Stelle man auch Geld angenommen hatte. Bei der Erschöpfung anderer Finanzquellen kam nun die Regierung Karls I. auf den Gedanken, mitten im Frieden 1634 die gleiche Forderung zu stellen, und glaubte damit ein Mittel gefunden zu haben, auch ohne Parlamentsbewilligung Steuern ausschreiben zu können. Allein ein einzelner Mann, John Hampden (s. d.), wagte es, die Zahlung zu verweigern, und ließ es zu einem Prozeß kommen, der ungeheures Aufsehen erregte. Die bald darauf folgende Erhebung der Schotten zwang Karl Nov. 1610 zur Berufung des Langen Parlaments (s. d.), das den König zur Abstellung aller Beschwerden nötigte.

Schiffsgeschütze, die Bewaffnung der Kriegsschiffe. Im Seegefecht und bei Küstenangriffen feuern sie von schwimmenden beweglichen Aufstel-

Anmerkung: Fortgesetzt auf Seite 445.