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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Schlafsucht - Schlagender Jammer

Schlafleute untergebracht; 1885 wurden 84 687, 1890 gar 95 365 Schlafleute (darunter 69 217 Schlafburschen und 26 148 Schlafmädchen) gezählt. Auch in den andern Großstädten ist ihre Zahl bedeutend (in Leipzig 1890: 21 952, in Breslau etwa 15 000, in Dresden 12 456). Da das Vermieten von Schlafstellen besonders von der ärmern Bevölkerung betrieben wird, deren Räumlichkeiten für solchen Zweck vielfach durchaus ungeeignet sind und nicht selten nur aus einem Zimmer bestehen, so birgt das S. eine Quelle gesundheitlicher und sittlicher Gefahren nicht nur für die Schlafleute selbst, sondern auch für die Familienangehörigen der Vermieter in sich, weshalb neuerdings in mehrern Staaten strenge polizeiliche Vorschriften in dieser Richtung erlassen worden sind. Die in Preußen nach dem Vorbilde von Berlin allgemein erlassenen Verordnungen gehen in der Hauptsache dahin, daß die Schlafräume, in welchen seitens privater Personen Fremden gegen Entgelt eine Schlafstelle gewährt wird, mindestens 3 qm Bodenfläche und 10 cbm Luftraum auf den Kopf enthalten müssen. Schlafleute dürfen nur in solchen Räumen untergebracht werden, welche nicht zugleich Personen des andern Geschlechts zum Schlafen dienen. Wer Schlafleute aufnimmt, ist verpflichtet, hiervon unter Angabe der Zahl derselben der Polizeibehörde Mitteilung zu machen, welche über die Brauchbarkeit der Räumlichkeiten für jenen Zweck zu befinden hat. Ähnliche Bestimmungen gelten für diejenigen Gastwirtschaften, in welchen obdachlosen Personen gegen Entgelt für einzelne Nächte derart Unterkommen gewährt wird, daß in einem gemeinschaftlichen Schlafraum mehrere nicht zu einander gehörige Personen untergebracht werden (Nachtherbergen oder Pennen genannt).

Schlafsucht (Hypnosis, Sopor), der den festesten Willen überwindende Trieb zum Schlafen, kann schon bei Gesunden nach erschöpfenden Anstrengungen, beim Erfrieren u. s. w. eintreten, gesellt sich aber meist zu krankhaften Zuständen, namentlich wenn diese einen besondern Bezug zum Nervensystem haben (Gehirnentzündung, Gehirndruck, Epilepsie, Hysterie u. s. w.) sowie zu schweren Fieberzuständen und zu den narkotischen Vergiftungen. Als verschiedene Formen der S. pflegt man folgende Zustände zu unterscheiden: Das Koma oder der komatöse Zustand, eine besonders bei schweren fieberhaften Krankheiten vorkommende S., bei der der Kranke in einen tiefen ununterbrochenen Schlaf verfällt und auch nach gewaltsamem Aufwecken sofort wieder einschläft (Coma somnolentum); ferner die Schlafwachsucht (Coma vigil), ein mit lebhaften Traumdelirien verbundener halbwacher Zustand, in dem der Kranke zwar auf Rütteln und Anreden antwortet, sich aber nicht klar bewußt ist; endlich die Lethargie, ein sehr tiefer Schlaf, bei dem der Kranke nur schwer durch Aufrütteln zu erwecken ist, große Gleichgültigkeit, überhaupt große Geistes- und Körperschwäche zeigt und sogleich wieder in Schlaf versinkt. In seltenen Fällen kommt die S. als selbständige, länger andauernde Krankheit (idiopathische S., Cataphora) vor. S. ist eigentlich stets ein Symptom einer Störung der Gehirnthätigkeit, wobei besonders die Sinnesfunktionen unterbrochen sind, und ist vom Schlagfluß hauptsächlich durch das Fehlen der Muskellähmungen, von Ohnmacht und Scheintod durch die unverminderte Energie der Herzthätigkeit unterschieden. Mittel gegen die S. können nur gegen die Ursache gerichtet sein, die daher in jedem Falle zunächst zu ermitteln ist; am wirksamsten pflegen sich kalte Übergießungen des Kopfes und Nackens, starke Riechmittel und kräftige Hautreize zu erweisen. Die gerichtliche Medizin rechnet die schlafsüchtigen Menschen unter diejenigen, deren Zurechnungsfähigkeit bezweifelt werden muß. Eine ähnliche Beurteilung beansprucht die der S. ähnliche Schlaftrunkenheit (s. d.). Das Gleiche gilt vom Schlafwandeln oder Nachtwandeln (s. d.).

Schlaftrunk, ein narkotisches Mittel, das in der Absicht gereicht wird, einen tiefen Schlaf hervorzurufen. Am meisten werden hierzu das Opium, Morphium sowie neuerdings das Chloralhydrat, letzteres besonders in der Form von Schlummerpunsch u.dgl., verwendet. Da die genannten Mittel bei häufigerm Gebrauch nachteilig und nervenzerrüttend, in stärkern Gaben selbst tödlich wirken, so sollten sie durchaus nur auf Anordnung des Arztes genommen werden.

Schlaftrunkenheit (Somnolentia), der dem völligen Einschlafen oder Erwachen unmittelbar vorhergehende halb oder ganz bewußtlose Zustand, in dem oft Handlungen von gewaltsamer oder sonst strafbarer Art (sogar Mordthaten) vollbracht werden. Es ist in solchen Fällen oft eine schwierige Aufgabe des gerichtlichen Arztes, sowohl die Gegenwart als den Grad der S. zu bestimmen.

Schlafwachsucht, s. Schlafsucht.

Schlafwagengesellschaften, s. Eisenbahnwagen-Mietgesellschaften.

Schlafwandeln, s. Nachtwandeln.

Schlag, in der Medizin, s. Schlagfluß.

Schlag, Ast, Boyau, im Festungskrieg die einzelne gerade Strecke einer Approche (s. d.).

Schlag, in der Feuerwerkerei eine Pulverladung, die in einer Hülse derart fest eingeschlossen ist, daß beim Entzünden durch das Zerreißen der Hülse ein heftiger Knall entsteht; je nach Größe der Pulverladung unterscheidet man Kanonenschlag und Gewehrschlag.

Schlagadern, soviel wie Arterien.

Schlaganfall, soviel wie Schlagfluß (s. d.).

Schlagbolzen, s. Zünder; S. oder Nadelbolzen, s. Handfeuerwaffen (Bd. 8, S. 763 a, 765 a).

Schlagdame, s. Damenspiel.

Schlageinteilung, in der Forstwirtschaft, s. Flächenmethoden; in der Landwirtschaft, s. Betriebssystem (Bd. 2, S. 908 b).

Schlägel, ein von verschiedenen Handwerkern gebrauchter hölzerner Hammer. Der S. des Tischlers, auch Knipfel genannt, ist cylindrisch geformt; der S. für Binder prismatisch; der für Steinmetzen ist kugelförmig; der für Bildhauer cylindrisch und am Stiel abgerundet. Der S. für Klempner hat einen cylindrischen oder schwach faßförmigen Kopf mit ebener Bahn. Die Dimensionen variieren von 13 bis 75 cm Durchmesser. Alle werden am zweckmäßigsten aus Weißbuchenholz hergestellt.

S. heißt auch dcr Hammer (Fäustel) des Bergmanns (s. Bergbau, Bd. 2, S. 756 b, und Textfig. 7 u. 8, S. 757 a).

Schlägel und Eisen, ein mit einem Bergeisen (Spitzhammer) kreuzweis gelegtes Fäustel, zunächst das Symbol des Bergbaues, dann der Montanindustrie überhaupt. (E. beistehende Abbildung.)

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Schlägel- und Eisenarbeit, s. Bergbau (Bd. 2, S. 756 b).

Schlagender Jammer, s. Eklampsie.