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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Sklavensee; Sklavenstaaten; Sklaverei

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Sklavensee – Sklaverei

Anmerkung: Fortsetzung des Artikels 'Sklavenküste'

land). Dieses, jäh im Absturz nach Norden, fällt gegen Süden in Terrassen ab und entsendet nach Dahome seine letzten Ausläufer (600 m). Von den Gewässern, die dem Meere zuströmen, doch zur Trockenzeit versiegen, sind besonders der Mono und der unter 11° nördl. Br. entspringende und bis Dogba schiffbare Weme (beide in Dahome), endlich der bei Lagos mündende Ogun zu erwähnen. Viel wichtiger jedoch für den Charakter und Verkehr des Landes sind die Lagunen: der Togosee in Togo, 10 km lang und breit, die Lagune Nokhue oder Denham bei Porto-Novo und die Lagune Ikoradu bei Lagos. Das Klima ist ziemlich erträglich, namentlich in den trocknen Monaten September und Oktober. Es existieren zwei Regenzeiten. Jahresmitteltemperatur: 26,2°; im kühlsten Monat 20,5°, im heißesten (November) 35,2°C.

Die Masse der Bevölkerung bilden die Ewe, vom Volta bis zum Ogun (nach andern nur zwischen Volta und Mono); zu ihnen zählt man die Anto, Krevi, Todschi, im weitern Sinne auch die Mahe und die Bewohner von Dahome (s. Ewe). Die friedfertigen und gelehrigen Joruba (Nago) nehmen das Land vom Ogun bis zum Niger ein. Ein eigentümliches Volk ist ein im Norden von Togo in einem selbständigen Freistaate ansässiger Stamm, dem einzelne Reisende den Namen Mina beilegen. Er soll aus Negern entstanden sein, die aus der Sklaverei in Brasilien in die Heimat zurückkehrten, vielfach vermischt mit portug. Blut. Die Mina sind schön gebaut und voll energischer Freiheitsliebe. In vereinzelten Fällen treiben sie direkten Handel mit Europa und suchen so bei ihren gesicherten Beziehungen mit den Stämmen des Binnenlandes den europ. Faktoreien an der Küste gefährliche Konkurrenz zu machen. Die S. hat ihren Namen von dem Sklavenhandel, der bis in die Mitte des 19. Jahrh. hier unter dem Schutz eines schwer zugänglichen, aber buchtenreichen Strandes im großartigsten Maßstabe betrieben wurde. Bis 1851 besaßen hier nur die Portugiesen einige Ansiedelungen. 1861 setzte sich England fest, dann 1863 Frankreich und 1884 endlich Deutschland.

Sklavensee, Großer (Great-Slave-Lake), Binnensee im Nordwestterritorium von Britisch-Nordamerika, nimmt auf der Südseite den Sklavenfluß und den Hay-River auf und fließt in seiner Westecke durch den Mackenzie (s. d.) zum Nördlichen Eismeer ab. Der Flächeninhalt beträgt 21500 qkm, seine Ufer fallen noch innerhalb der nördl. Waldgrenze. – Der Kleine S., im Territorium Athabasca, fließt zum Flusse Athabasca ab.

Sklavenstaaten, vor Beendigung des Bürgerkrieges diejenigen der Vereinigten Staaten von Amerika, in denen die Sklaverei durch die Verfassung des Einzelstaates gestattet war. Zur Zeit des Bürgerkrieges teilte man sie in die S., welche bei der Union verblieben waren (Delaware, Maryland, Kentucky, Missouri, Neujersey, Kansas, den Distrikt Columbia und die Territorien Neumexiko, Utah und Nebraska, zusammen 1860 mit 2942041 Freien und 432650 Sklaven) und in die abgefallenen, konföderierten S. (Virginien, Nord- und Südcarolina, Georgia, Florida, Alabama, Mississippi, Lousiana, Texas, Arkansas und Tennessee, zusammen 1860 mit 5582223 Freien und 3521120 Sklaven).

Sklaverei, diejenige Stufe menschlicher Dienst- und Abhängigkeitsverhältnisse, auf der bei voller Einbuße der persönlichen Freiheit ein Mensch zur ↔ Sache und damit zum Eigentum eines andern wird, das beliebig veräußert werden kann. Die S. ist so alt wie der Ackerbau. Während sie bei den schweifenden Jagdvölkern und bei den nomadisierenden Hirtenstämmen keinen Raum fand und bei Völkern, die dem Fischfang obliegen, nur vereinzelt vorkommt, entstand mit dem Seßhaftwerden und dem Beginn der Bodenbestellung auch das Bedürfnis nach Sklavenarbeit. Die gesteigerte Arbeitsleistung, die der Bodenbau verlangt, forderte, mit der uralt geübten Sitte der Tötung der Kriegsgefangenen zu brechen und die Arbeitskraft der Unterworfenen zum Vorteil des siegreichen Stammes auszunutzen. In der Folge trat in den Kriegen neben dem Güterraub als Zweck der Menschenerwerb hervor, durch den der eigene Bedarf an Sklaven gedeckt und Menschenmaterial als Gegenstand des Handels erworben wurde. S. und Sklavenhandel finden sich in den sie bedingenden Kulturstufen und wirtschaftlichen Verhältnissen in fast allgemeiner Verbreitung und haben auf die Entwicklung der Völker überall einen wesentlichen Einfluß geübt. Seit dem Aufkommen der S. führten die Kriege zu einer Bereicherung des Siegers an Arbeitskräften, die der Kultur dienstbar gemacht werden konnten. Die Anfänge der Arbeitsteilung und der auf einen Zweck gerichteten Massenleistung setzten mit der S. ein. Durch die Überweisung der materiellen Arbeit an die Sklaven ward den Herrschenden eine freiere Bethätigung im Dienste der Stammes- und Staatsinteressen und die Pflege geistigen Lebens ermöglicht. Mit der Unterscheidung in Freie und Unfreie entstand eine mehr und mehr sich festigende Gliederung der Gesellschaft; die S. wirkt ständebildend, und vereinzelt ist es selbst bei den Negern, wie an der Goldküste und im Kongolande, zur Bildung eines Adels gekommen. Die sociale Stellung der Sklaven pflegt günstiger und ihre Behandlung milder zu sein bei Völkern einer niedern Kultur; die Anforderungen werden strenger und die Ausnutzung der Arbeitskraft wird gesteigert bei entwickelten Wirtschaftsverhältnissen.

Das wirtschaftliche Leben der antiken Völker beruhte fast ausnahmslos auf S., und das ganze Altertum hindurch blieb es völkerrechtlicher Grundsatz, die Kriegsgefangenen als Sklaven zu betrachten. Der Sklavenhandel, vornehmlich durch die Phönizier vermittelt, war eine feste Einrichtung. Assyrer, Babylonier und Perser hatten S. seit ihrem ersten Auftreten als Eroberer; in Indien bestand eine mildere Form der Gebundenheit. Die Juden, deren ursprünglich weitgehende Gewalt über ihre Sklaven das mosaische Gesetz beschränkte, unterschieden zwischen einheimischen Sklaven, die nach sechsjähriger Dienstzeit freigegeben werden mußten, falls sie nicht freiwillig auf Loslassung verzichteten, und solchen fremder Nationalität, die in lebenslänglicher S. verblieben. Sklavenkinder, auch diejenigen der einheimischen Unfreien, waren Eigentum der Herren. Die S. erlangte bei den Israeliten nicht die Bedeutung, die sie bei den klassischen Völkern hatte, und der Sklavenhandel erreichte bei ihnen keine beträchtliche Ausdehnung. Das Alte Testament weiß nichts von Sklavenmärkten, erst in der Mischna wird ihrer Erwähnung gethan.

Bei den Griechen blieb die S. wirtschaftliche Grundlage des Staatslebens durch die ganze Geschichte des Volks hindurch. Auch ein Plato war in dieser Frage nicht vorurteilsfrei, und Aristoteles, obschon er die S. etwas Widernatürliches nennt,

Anmerkung: Fortgesetzt auf Seite 1021.