Schnellsuche:

Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

133

Spedition - Speichel

Bestimmungen hat, kommen die Bestimmungen über den Kommissionär zur Anwendung. Wie dieser, ist der S. zur Versicherung der Güter nur bei Auftrag verpflichtet. Gewöhnlich versichern die S. die bei ihnen lagernden oder die von ihnen versendeten Güter durch eine auf eine Pauschalsumme lautende Generalpolice, welche bei der Versendung durch Eintragung in ein Buch und Anzeigen ergänzt wird. - Annoncenspediteure sind Unternehmer, welche mit den Zeitungen in eigenem Namen auf Abdruck der von ihnen eingesandten Annoncen dritter Personen gegen verabredete Pauschalsätze kontrahieren, den Annonceneinsendern aber Sätze nach ihrem Tarif, natürlich nicht höher wie die Zeitung selbst es thun würde, berechnen. Die Annoncenspediteure sind keine S. im Sinne des Handelsgesetzbuches.

Spedition (ital.) besteht gewöhnlich darin, daß der Versender den Auftrag erteilt, der Spediteur annimmt, für fremde Rechnung in eigenem Namen einen Transport durch Frachtführer oder Verfrachter von Seeschiffen zu besorgen. Der Versender, welcher für eigene oder für fremde Rechnung, auch in fremdem Namen, auch im Namen des Destinatärs (Empfängers) mit dem Spediteur kontrahieren kann, übergiebt die Ware und bezeichnet Art und Zeit der Versendung, Bestimmungsort u. s. w. Der Spediteur bezeichnet dem Frachtführer oder Verfrachter, wenn derselbe nicht direkt bis zum Destinatär transportiert, auch wohl einen Zwischenspediteur, welcher die Ware gegen Vergütung des Frachtlohns und der Auslagen annimmt und weiter speditiert. Über Abweichungen vom gewöhnlichen Inhalt des Vertrags s. Spediteur. Die gesetzlichen Bestimmungen über S. kommen nur zur Anwendung, wenn ein Spediteur oder ein anderer Kaufmann in seinem Handelsgewerbe den Auftrag annimmt (Handelsgesetzbuch vom 10. Mai 1897 §. 415). Das Speditionsgeschäft ist am bedeutendsten an Seeplätzen und an den sog. Umschlagsplätzen, wo ein Wechsel der Transportmittel stattfindet, sowie an Grenzorten, wo zollamtliche Behandlung der Waren einzutreten hat. Im binnenländischen Verkehr bedient man sich außerdem der Spediteure wegen der Bequemlichkeit und öfters auch Billigkeit ihrer Frachtsätze (Sammelladungen). - Vgl. Burchard, Das Recht der S. (Stuttg. 1894).

Speditions-, Speicherei- und Kellerei-Berufsgenossenschaft für das Gebiet des Deutschen Reichs. Sitz ist Berlin, Sitz der 9 Sektionen: Königsberg i. Pr., Breslau, Berlin, Hamburg, Bremen, Mainz, Mannheim, München und Leipzig. Ende 1895 bestanden 21 870 Betriebe mit 94 700 versicherten Personen, deren anzurechnende Jahreslöhne 91 977 820 M. betrugen. Die Jahreseinnahmen beliefen sich auf 2 156 043 M., die Ausgaben auf 1 594 337 M., der Reservefonds Ende 1895 auf 3 062 279 M. Entschädigt wurden 1895: 1048 Unfälle (11,07 auf 1000 versicherte Personen), darunter 112 Unfälle mit tödlichem Ausgang, 3 mit völliger Erwerbsunfähigkeit. Die Summe der gezahlten Entschädigungen, einschließlich der Renten für Unfälle aus frühern Jahren, betrug 1895: 1 064 190 M. (S. Berufsgenossenschaft.)

Spee (S. von Langenfeld), Friedr., Dichter, geb. 25. Febr. 1591 in Kaiserswerth, ward im Jesuitengymnasium in Köln erzogen, trat 1610 in den Jesuitenorden, lehrte eine Zeit lang zu Köln, war 1625-26 Domprediger in Paderborn, wurde 1627 als Beichtvater der verurteilten Hexen nach Würzburg geschickt, lehrte 1632 wieder in Köln und starb 7. Aug. 1635 zu Trier. Nach seinem Tode erschien seine "Trutz-Nachtigall, oder geistlichs-poetisch Lustwäldlein" (Köln 1649; "verjüngt" von K. Simrock, Heilbr. 1876; hg. von Balke als Bd. 13 der "Deutschen Dichter des 17. Jahrh.", Lpz. 1879; auch in Reclams "Universalbibliothek"), eine Sammlung geistlicher Lieder, aus denen eine edle, schlichte, poet. Begabung spricht. Minder bedeutend ist sein in Prosa geschriebenes, aber mit schönen Liedern durchwebtes "Güldenes Tugentbuch u. s. w." (Köln 1649 u. o.; erneuert und sprachlich überarbeitet von Cl. Brentano, 2 Bde., Kobl. 1829). S. baute, unabhängig von Opitz, seine Verse besser als alle seine Vorgänger, und auch sonst bildet er gegen den Zeitgeschmack dadurch einen Gegensatz, daß er sein unmittelbares Gefühl dichterisch, oft im echten Volkston ausspricht. Gegen die Hexenprozesse kämpfte er mit der ganzen Gewalt der Religion und der Wahrheit in seiner "Cautio criminalis, seu de processibus contra Sagas liber (Rinteln 1631) an. - Vgl. Diel, Friedrich von S. (Freib. i. Br. 1873); Gebhard, F. S. von Langenfeld (Hildesh. 1893). - Seine Familie, die 1739 in den Grafenstand erhoben wurde, ist reich begütert, namentlich im Bergischen, wo ihr Ahnensitz, Heltrop, von dem Grafen Franz Joseph Anton von S. (gest. 14. Mai 1839) erneuert wurde.

Speech (engl., spr. spihtsch), Rede.

Speed (engl., spr. spihd), in der Turfsprache die einem Rennpferde innewohnende Schnelligkeit oder sein Gehvermögen.

Speer, Wurfspeer, Wurflanze, ein hölzerner, ursprünglich zugespitzter, später mit eiserner Spitze versehener Stab, der im Altertum zum Werfen oder zum Stoß, bisweilen, wie in der heroischen Zeit, auch beiden Zwecken diente. Später unterschieden die Griechen Lanze (dóry) und Wurfspeer akóntion), der durch einen darumgewickelten, im Augenblick des Wurfes gelösten Riemen in rotierende Bewegung gesetzt wurde. Ähnlich unterschied man bei den Römern pilum und jaculum; die Germanen führten den Ger (s. d.). Bemerkenswert ist bei den austral. Völkern der Gebrauch des Wurfstabes und Wurfbretts, mittels dessen dem S. eine erhöhte Geschwindigkeit verliehen wird. (S. auch Sarissa, Frame, Hasta, Pilum, Lanze.)

Speer, Vorberg der Sentisgruppe in den Glarner Alpen im schweiz. Kanton St. Gallen, erhebt sich nördlich vom Walensee auf der Wasserscheide zwischen Thür und Linth zu 1954 m, bietet eine der schönsten Aussichten über die nördl. und östl. Schweiz und wird von Weesen am Walensee wie von Ebnat oder Neßlau im Toggenburg aus bestiegen.

Speerfeier, soviel wie Lanzenfest (s. d.).

Speerkies, Mineral, s. Markasit.

Speerreiter, Lanzierer, die mit Speeren bewaffneten leichten Reiter von 1450 bis 1550.

Speiback, Schiffsspucknapf (s. Back).

Speiche, s. Rad. Über S. als Knochen s. Arm.

Speichel (saliva), das alkalische dünnflüssige Sekret der Speicheldrüsen (glandulae salivares), deren der Mensch drei Paare besitzt, die Ohrspeicheldrüse (glandula parotis) hinter dem Kieferwinkel, die Unterkieferdrüse (glandula submaxillaris) in der Mitte des Unterkiefers und die Unterzungendrüse (glandula sublingualis) unter der Zunge. (S. Tafel: Mund- und Nasenhöhle des Menschen,