Schnellsuche:

Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Stemmthore; Stemm- und Stechzeug; Stempel

312

Stemmthore - Stempel

schräg stellen. Die Bohrspindel befindet sich dicht neben dem Stemmeisen; sie wird durch einen Handhebel nieder bewegt und geht durch Gegengewichte in ihre ursprüngliche Stellung zurück. Die Maschine dient zum Stemmen von Löchern, welche bis 320 mm tief und 60 mm breit sind. Die S. werden auch mit Langlochbohrmaschinen kombiniert.

^[Abb.]

Stemmthore, s. Siel.

Stemm- und Stechzeug, auch Holzmeißel genannt, eine Klasse von Holzbearbeitungswerkzeugen, die eine meißel- oder messerähnliche Wirkung haben. Sie dienen zur Hervorbringung von ringsum begrenzten Vertiefungen, Löchern, Rinnen, Verzierungen, zum Wegstemmen hervorstehender Teile u. s. w. Die größten und stärksten Arten dieser Werkzeuge heißen Stemmzeug; sie werden durch einen eisernen Hammer oder durch einen schweren hölzernen Schlägel zur Wirkung gebracht. Die kleinern und schwächern Arten führen den Namen Stechzeug und bedürfen zu ihrer Führung nur eines leichten Hammers, hölzernen Schlägels, oder auch nur des Druckes der Hand. Die Hefte sind im Querschnitt meist oval oder achteckig, weil diese Form fester in der Hand liegt. Bei allen S. u. S. unterscheidet man die deutsche und die englische Form. Bei der erstern liegt die Schneide in der Mitte und wird durch bogenförmige Verjüngung in der Dicke der Klinge gebildet, wohl auch noch durch beiderseits angeschliffene Facetten verschärft. Bei der letztern liegt die Schneide in der Ebene der einen Fläche und wird durch eine einseitige Zuschärfungsfläche gebildet. Die andere Fläche läuft der letztern mit schwacher Verjüngung der Klingendicke zu. Die engl. Form ist der ältern deutschen vorzuziehen, weil der Druck oder Schlag auf das Werkzeug parallel zu dessen Seite und zur Arbeitsfläche gehen und dabei eine gute Führung erhalten kann. (S. auch Beutel.)

Stempel, in der Technik ein Werkzeug mit einer harten Aufsetzfläche (letztere meist mit Erhöhungen oder Vertiefungen versehen), das durch Druck oder Schlag in das Material eines Gegenstandes eingetrieben wird; daher das Werkzeug zum Stanzen (s. d.) oder Prägen (s. d.); in der Buchbinderei soviel wie Filet (s. d.); außerdem soviel wie Fallhammer (s. d.); über S. in der Schriftgießerei s. d. über die Herstellung der Münz- oder Prägstempel s. Stempelschneidekunst. - S. (Griffel, Pistill) in der Botanik, s. Gynäceum.

Stempel und Stempelsteuer. Die Bezeichnung eines Gegenstandes durch einen Stempel, d. h. durch ein aufgedrucktes Zeichen, kann mancherlei Zwecke haben, z. B. die Identität desselben zu wahren und Verwechselungen zu verhüten, das Datum festzustellen, zu bezeugen, daß eine Ware geprüft und gut befunden worden, zu bescheinigen, daß etwas vorgezeigt worden ist u.s. w. Aus solchen Anwendungen eines Stempels entstand mit der Zeit die Besteuerung des bürgerlichen Verkehrs in der Weise, daß gewisse schriftliche Verhandlungen nur auf gestempeltes Papier (Stempelpapier) geschrieben werden dürfen, wofür eine gewisse Abgabe, die Stempelabgabe (Stempelsteuer), deren Wert in dem Stempel ausgedrückt ist, entrichtet werden muß. Die Holländer sollen die ersten gewesen sein, welche diese Besteuerungsform einführten. Nach und nach wurde sie fast in allen Ländern üblich und macht in einigen, vornehmlich in England, einen beträchtlichen Teil der Staatseinnahme aus. Die in dieser Form erhobenen Abgaben haben teilweise den Charakter eigentlicher Gebühren (s. d.); hauptsächlich aber sind sie Verkehrssteuern, welche sich an die Rechtsgeschäfte des bürgerlichen Lebens knüpfen. Die Kalender-, Spielkarten- und Zeitungsstempel nehmen eine besondere Stellung ein und sind den Verbrauchssteuern zuzurechnen. Unrecht ist es, wenn die Gültigkeit der Handlung selbst, z. B. eines Vertrags, einer Quittung, von dem Gebrauch des Stempelpapiers abhängig gemacht wird, statt die Unterlassung, welche aus verzeihlicher Unachtsamkeit herrühren kann, nur (außer der Nachzahlung des Stempels) mit einer mäßigen Geldstrafe zu belegen. Die neuere Gesetzgebung hat sich mit Recht zumeist dem letztern Verfahren zugewandt.

Die früher fast ausschließlich herrschende Verwendung von Stempelpapier (Stempelbogen) ist neuerlich überwiegend durch die Verwendung von Stempelmarken ersetzt worden, die aufgeklebt und auf eine vorgeschriebene Weise unbrauchbar gemacht (kassiert) werden. Auch werden gewisse Dinge, z. B. Kartenspiele, Zeitungen, Edelmetalle, Lotterielose u. s. w., mit einem Aufdruck eines Stempels zum Nachweis der entrichteten Steuer versehen.

Die Stempel richten sich entweder nach dem Werte des Gegenstandes, oder sie nehmen keine Rücksicht darauf. Der Wertstempel (Gradations-, Proportionalstempel) wird entweder in Prozenten des Wertes oder nach bestimmten Klassen, die auf Grund gewisser Merkmale gebildet werden, bemessen (Klassenstempel, Abstufungsstempel, klassifizierter Wertstempel). Bei dem Klassenstempel sind entweder die Unterschiede zwischen den Stempelsätzen der einzelnen Klassen gleich hoch, oder es ist eine bestimmte Degression durchgeführt. Ist der Stempel nicht nach dem Werte abgestuft, so kann er zunächst ein fester Stempel (Fixstempel) sein, der im Tarif für die einzelnen Fälle fest bestimmt ist. Er kann aber auch ein Flächenstempel (Dimensionsstempel) sein, der sich nach der Größe des verwendeten Papiers richtet (franz. System, auch in Elsaß-Lothringen noch vorhanden).

Eine besondere Ausdehnung hat das Stempelwesen in Rußland, Holland, England und Frank-^[folgende Seite]