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Stift (bischöfl. Sprengel) - Stiftshütte
gefallenen S. immer noch wieder in den Schoß der Kirche zurückzubringen hofften, sicherte ihnen sogar im Westfälischen Frieden den Genuß ihrer Güter und Rechte, mit Ausnahme der mit der evang. Konfession unverträglichen bischöfl. Würde und der Landeshoheit, welche evang. Fürsten zufiel. Nur das ganz prot. Bistum Lübeck und das gemischte, aus kath. und prot. Kapitularen zusammengesetzte Domkapitel zu Osnabrück, dessen Bischof abwechselnd ein Katholik und ein evang. Prinz aus dem Hause Hannover sein sollte, behaupteten auch die Reichsunmittelbarkeit und die Bischofswahl. Gegenwärtig sind aber alle S. mittelbar, d. h. in bürgerlichen und Stiftsangelegenheiten der Landeshoheit derjenigen Fürsten untergeben, in deren Gebiet ihre Güter liegen. Die Kapitulare der säkularisierten Güter wurden infolge jenes Reichsdeputationshauptschlusses, wie ihre auf das geistliche Amt eingeschränkten Bischöfe, auf Pensionen gesetzt. Mehrere der deutschen Hochstifter hatten schon vor der Reformation akademische Lehrer unter ihre Pfründner aufzunehmen, wie z. B. Meißen und Merseburg Leipziger Professoren der Theologie und Jurisprudenz; noch jetzt bestehen solche Vorschriften für die Domkapitel in Breslau und Münster. Die Kanonikate und Präbenden der evang. Kollegiatstifter (s. d.), z. B. in Zeitz und in Wurzen, erhalten bürgerliche Gelehrte entweder als akademische Lehrer oder zufolge einer durch Familienverbindungen und Einkaufsgelder motivierten Wahl, oder gelangen kraft landesherrlicher Verleihung an sonst verdiente Personen, wie z. B. in Preußen, wo der König als oberster Bischof der prot. Kirche gewisse Kanonikate zu vergeben hat. Evang. Domherren und Kanonici sind an kein Gelübde gebunden. Außer diesen Erz-, Hoch- und Kollegiatstiftern giebt es auch weibliche Stifter, welche, wie die männlichen, von zweifacher Gattung, entweder geistliche oder freie weltliche sind. Die geistlichen weiblichen S. entstanden durch die Vereinigung regulierter Chorfrauen und gleichen ganz den Klöstern. Die freien weltlichen weichen in ihrer Verfassung dadurch von den klösterlichen ab, daß die Kanonissinnen bloß das Gelübde der Keuschheit und des Gehorsams gegen ihre Obern ablegen, sich jedoch zur Armut und Klausur nicht verpflichten und die Freiheit haben, die ihnen vom S. zufließenden Einkünfte zu verzehren, wo sie wollen. Nur die Pröpstin pflegt sich im Stiftsgebäude aufzuhalten. Da der stiftsfähige Adel seinen Töchtern das ausschließliche Recht auf die Pfründen dieser Stifter zu verschaffen gewußt hat, werden sie insgemein freie weltadlige Damenstifter und ihre Kanonissinnen Stiftsdamen genannt. Außer der Beobachtung der Ehelosigkeit haben sie keine Pflichten zu erfüllen (s. Fräuleinstift). Einige S. machen sich dadurch gemeinnützig, daß die Stiftsdamen adlige Mädchen erziehen. Wirkliche kirchenrechtliche Bedeutung haben nur noch die Domkapitel (s. d.) der kath. Kirche.
Stift, in den drei skandinav. Reichen Bezeichnung für die (evang.-)bischöfl. Sprengel. In Dänemark und in Norwegen führen die Amtmänner an den Bischofssitzen den Titel Stiftsamtmann.
Stiftautomat, s. Automatische Telegraphie.
Stiftendrehstuhl, s. Drehstuhl.
Stiftendreschmaschine, s. Dreschmaschinen.
Stiftenhemmung, s. Uhren.
Stifter, Adalbert, Dichter, Schriftsteller und Maler, geb. 23. Okt. 1805 zu Oberplan im südl. Böhmen, als Sohn eines Leinwebers, kam 1818 in die Schule der Benediktinerabtei Kremsmünster und bezog 1826 die Universität zu Wien, um die Rechtswissenschaften zu studieren, wendete sich aber mehr der Malerei, der Philosophie, Geschichte, Mathematik und den Naturwissenschaften zu. Nach Vollendung seiner Studien wirkte S. als Lehrer und Erzieher und war unter anderm auch Lehrer des Fürsten Richard Metternich. 1848 wandte er sich nach Linz, wo er 1850 zum Schulrat für Oberösterreich ernannt wurde. Wegen andauernder Kränklichkeit im Nov. 1865 pensioniert, starb er 28. Jan. 1868. Auf einer Felswand am Plöckensteiner See im Böhmer Wald wurde ihm 1877 ein Denkmal (ein 15 m hoher Obelisk) gesetzt. S. gehört mit seinem originellen Stil zu den besten Prosaikern seiner Zeit. Die Motive, auf denen seine Erzählung beruht, sind gewöhnlich dürftig, dagegen fesselt er durch eine reiche und originelle Naturanschauung und Naturschilderung, die auf der innigsten Hingabe an das Naturleben und einem tiefen Eindringen in den stillen Naturhaushalt beruht. Die Menschen bilden so in S.s Novellen fast nur die Staffage zur Landschaft, während er die umgebende Natur mit echtem Dichtergemüt zu beseelen weiß. Dabei tragen seine Arbeiten einen durchaus reinen und sittlichen Charakter. Die ersten dichterischen Schöpfungen S.s, die "Feldblumen" (1840), erschienen in dem Taschenbuch "Iris" und "Der Condor" in der "Wiener Zeitschrift" (1841). Gesammelt hat er seine derartigen Arbeiten in den "Studien" (6 Bde., Preßb. 1844-51 u. ö.; illustrierte Ausgabe in 3 Bdn., Lpz. 1895-96), denen sich später "Bunte Steine" (2 Bde., Pest 1853 u. ö.), sowie die Romane "Der Nachsommer" (3 Bde., Preßb. 1857) und "Witiko" (3 Bde., ebd. 1865-67) anschlossen. S.s "Briefe" (mit einer Lebensbeschreibung, 3 Bde., Pest 1869), "Erzählungen" (2 Bde., ebd. 1869), "Vermischte Schriften" (2 Bde., ebd. 1871) gab J. Aprent heraus. 1887 erschien eine Volksausgabe der "Ausgewählten Werke" des Dichters mit einer Einleitung von Weitbrecht. - Vgl. ferner E. Kuh, Zwei Dichter Österreichs: Franz Grillparzer und Adalbert S. (Pest 1872); Markus, Adalbert S. (Wien 1877); Pröll, Adalbert S. (Prag 1891).
Stiftschreiber, in der Telegraphie, s. Elektrische Telegraphen A, 7.
Stiftsdamen, Stiftsfähigkeit, s. Stift.
Stiftshütte, in Luthers Bibelübersetzung Name des beweglichen Heiligtums, das die Israeliten nach der elohistischen Darstellung wie nach dem Priestercodex auf ihrem Zuge durch die Wüste mit sich führten. Die S. des Elohisten und die des Priestercodex (s. Pentateuch) bedeuten jedoch sehr verschiedene Dinge. Die des Elohisten bedeutet ein bloßes Obdach für die Lade, das außerhalb des Lagers steht. Die des Priestercodex ist der Mittelpunkt des Lagers Israels, der Ort, wo Gott allein sich Israel offenbart und wo ihm allein gedient wird, ein prächtiger Zelttempel. Die Offenbarung der S. ist die Grundlage der gesamten sinaitischen Gesetzgebung. Nach der in der Bibel gegebenen Beschreibung nahm sie einen Raum von 6 m Länge und 18 m Breite ein. Ihre verschlossenen Seiten bestanden aus 48 übergoldeten Brettern von Akazienholz, die durch goldene Ringe zusammengehalten und mit Pfählen befestigt wurden. Über diesen Wänden hingen Teppiche. Die vordere Seite war mit einem an fünf Säulen befestigten Vorhange bedeckt. Das Innere teilte ein Zwischenvorhang, der das Allerheiligste, die hintere Abteilung, von dem Heiligen, der vor-^[folgende Seite]