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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Suggestivfragen; Sugillation; Suha-Planina; Suhl

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Suggestivfragen - Suhl

von innen heraus entstanden ist, sondern von außen durch Händefalten; oder ruft man einer zur Hypnose disponierten Person zu: "Schlafen Sie!", so verfällt dieselbe unter Umständen sofort in einen entsprechenden Zustand, indem sie sich lebhaft denselben vorstellt (Fremdsuggestion oder Heterosuggestion, weil hier die Vorstellung von einem fremden Willen angeregt wird); oder denkt eine derartige stark disponierte Person von selbst lebhaft an das Eintreten des hypnotischen Zustandes, so stellt sich derselbe alsbald ein (Autosuggestion). Die S. ist also ein Mittel, teils um hypnotischen Zustand herbeizuführen, teils um während und nach der Hypnose Vorstellungen, Gefühle, Empfindungen und vor allem entsprechende Handlungen entstehen zu lassen. Im hypnotischen Zustande vermischen sich Auto- und Fremdsuggestionen fortwährend und bilden vereint die Hauptgrundlage der Erscheinungen insbesondere der Handlungen Hypnotisierter. Glaubt ein solcher, sein rechter Arm sei gelähmt, so kann er ihn auch nicht bewegen, bringt man ihm die Überzeugung bei, er fühle selbst die schmerzhaftesten Eindrücke nicht, so fühlt er auch nicht. Besonderes Interesse bieten die Hallucinationen (Erblicken von Gestalten, das Schmecken und Riechen von Dingen, die gar nicht vorhanden sind), die sog. negativen Hallucinationen, z. B. das Nichterblicken von Personen, die unmittelbar im Gesichtskreis des Hypnotisierten sich befinden, auf Befehl, die sog. Nachahmungsautomatie, d. h. das Nachahmen vorgemachter Bewegungen. Von großer Wichtigkeit sind die sog. posthypnotischen S., z. B. Handlungen, die erst nach Verscheuchung des hypnotischen Zustandes ausgeführt werden, nachdem während des letztern die Aufforderung hierzu gegeben worden ist, oder in entsprechender Weise zu stande kommende Sinnestäuschungen u. dgl. m. Auf den posthypnotischen S. beruht die Möglichkeit, gewisse krankhafte Zustände zu beseitigen, indem während der Hypnose dem Kranken eingegeben (suggeriert) wird, er werde nach dem Erwachen dieselben nicht mehr darbieten, z. B. keine Schmerzen mehr haben, gelähmte Glieder bewegen können. Die Erfolge, die hierbei erzielt werden, sind zum Teil höchst überraschend, meist aber nicht von langer Dauer. Die Frage, ob man auf diesem Wege auch pädagogisch einwirken könne, faule Kinder fleißig machen u. dgl., ist noch nicht endgültig entschieden. Andererseits können durch posthypnotische S. auch Personen zu Verbrechen veranlaßt werden, indem ihnen während der Hypnose befohlen wird, zu dieser oder jener Zeit nach dem Erwachen etwas zu stehlen u. dgl. m. Diese Experimente gelingen bei unmoralischen Personen leichter als bei sittlich starken, und es ist überhaupt fraglich, ob letztere auf diesem Wege zu Verbrechen veranlaßt werden können, da zweifellos ein Widerstand gegen die suggerierten Handlungen innerhalb weiter Grenzen möglich ist. Ob auf dem Wege der posthypnotischen S. thatsächlich bereits Verbrechen veranlaßt worden sind, ist durchaus zweifelhaft, so daß die Frage vorläufig nur ein theoretisches Interesse hat. - Vgl. Schmidkunz, Psychologie der S. (Stuttg. 1892); Die S. und die Dichtung. Gutachten, hg. von Franzos (Berl. 1892); von Schrenck-Notzing, S. und suggestive Zustände (Münch. 1893); Benedikt, Hypnotismus und S. (Wien 1894); Die Bedeutung der hypnotischen S. als Heilmittel. Gutachten, hg. von Großmann (Berl. 1894); Stoll, S. und Hypnotismus in der Völkerpsychologie (Lpz. 1894); A. Forel, Der Hypnotismus (3. Aufl., mit Adnotationen von O. Vogt, Stuttg. 1895); Bernheim, Die S. und ihre Heilwirkung (2. Aufl., Wien 1896). S. auch die Litteratur zu Hypnotismus.

Suggestivfragen oder eingebende Fragen, in der Rechtssprache solche Fragen an den Angeklagten oder an Zeugen, wodurch Thatumstände den Betreffenden vorgehalten werden, die erst durch ihre Antwort festgestellt werden sollen oder wodurch die zu erforschenden Mitbeteiligten mit Namen oder andern leicht erkennbaren Merkmalen bezeichnet werden. Teils können solche S. eine Überlistung des Beschuldigten oder Vernommenen beabsichtigen und in unzulässiger Weise ein Geständnis erpressen, teils können sie andererseits den Richter, würden sie zugelassen, irre führen. Aus diesen Gründen sind sie in der Österr. Strafprozeßordn. §§. 167, 200 grundsätzlich verboten; die Deutsche Strafprozeßordnung enthält kein ausdrückliches Verbot, weil sie die Unterlassung von S. als selbstverständlich voraussetzt.

Sugillation (lat.), Blutunterlaufung, der Austritt von Blut in die Gewebe nach der Zerreißung von Blutgefäßen (s. Blutung). Kleinere S. nennt man Petechien (s. d.), größere linienförmige Striemen (vidices), S. im engern Sinne besonders die unter der Oberhaut sichtbaren. Letztere verwandeln mit der Zeit durch Zersetzung des Blutrots ihre anfangs dunkelschwarzrote Farbe in eine violette, blaue, grünliche und gelbliche. Die S. verschwinden meist spontan durch allmähliche Aufsaugung des ausgetretenen Blutes. Zur Förderung der Aufsaugung macht man kalte Umschläge mit Wasser, Essigwasser, Spiritus, wendet auch Massage an.

Suha-Planina, Suva-Planina, Gebirge in Serbien (s. d.).

Suhl, Stadt im Kreis Schleusingen des preuß. Reg.-Bez. Erfurt, in der ehemaligen Grafschaft Henneberg, in 431 m Höhe, an der Südseite des Thüringer Waldes in einem romantischen Thale am Flüßchen Lauter, am Fuß des mit einem Bismarckturm gekrönten Dombergs (669 m) mit dem Ottilienstein, einem Porphyrfelsen mit schöner Aussicht, an der Linie Erfurt-Ritschenhausen der Preuß. Staatsbahnen, Sitz eines Amtsgerichts (Landgericht Meiningen) und einer Reichsbanknebenstelle, hat (1895) 11 887 (5749 männl., 6138 weibl.) E., darunter 177 Katholiken und 130 Israeliten, Postamt erster Klasse, Telegraph und zwei Solquellen, von denen die erste 1876 entdeckt wurde, mit Badeanstalt. Die wichtigsten Erwerbszweige sind Eisenindustrie und Gewehrfabrikation, die von jeher berühmt war. Schon im 15. Jahrh. war S. eine bedeutende Waffenwerkstatt, die namentlich der süddeutschen Ritterschaft ihre Rüstungen und Schwerter lieferte. Die erste Innung der Wehrfabrikanten, die sich in Schlosser, Sporer, Windenmacher und Büchsenschmiede teilte, wurde 1563 begründet. Die blühendste Zeit dieser Industrie war 1550-1634, während welcher S. nicht bloß Deutschland, sondern auch andere Länder mit Waffen versorgte. Später entwickelten die dortigen Gewehrfabriken nur zeitweise, wie noch im Siebenjährigen Kriege und nach dem Deutsch-Französischen Kriege von 1870 und 1871 (Lieferung von Gewehren für die deutsche Armee), eine größere Thätigkeit. Seitdem hat die Fabrikation, ^[]folgende Seite

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