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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Tantalus - Tanzkunst

Unterwelt schwere Strafe verhängt. Er mußte immer durstend im Wasser stehen, das allemal, wenn er trinken wollte, zurückwich. Außerdem hingen über ihm Zweige mit den herrlichsten Früchten, welche ebenfalls, sobald er nach ihnen griff, zurückschnellten. Pindar und andere erzählten, es drohe über seinem Haupte ein ungeheurer Fels in jedem Augenblick herabzustürzen. Nach einigen erlitt er diese Strafe, weil er seinen Sohn Pelops schlachtete und ihn den Göttern, um ihre Allwissenheit auf die Probe zu stellen, vorsetzte; nach Pindar, weil er Nektar und Ambrosia stahl und davon seinen Freunden mitteilte, oder weil er den goldenen Hund, den Pandareos aus dem Tempel des Zeus auf Kreta gestohlen und ihm anvertraut hatte, nicht zurückgab, sondern schwur, er habe ihn nicht erhalten. Seine Nachkommenschaft trafen ungeheure Unglücksfälle.

Man zeigte Thron und Grab des T. am Sipylos. Reste des vermeintlichen Throns des T. hat man oberhalb des Bildes der Kybele wiedergefunden. - Vgl. Hylén, De Tantalo (Upsala 1896).

Tantalus, Vogel, s. Nimmersatt.

Tantalusqualen, aus der Sage von Tantalos (s. d.) entstandene Bezeichnung für die Qual des unbefriedigten Verlangens.

Tantae molis erat Romanam condere genterm (lat.), "solche Mühe erforderte es, das röm. Volk zu begründen", Citat aus Virgils "Äneïs" (1,33).

Tant de bruit pour une omelette (frz.), "so viel Lärm um einen Eierkuchen", sprichwörtliche Redensart nach einer auf den franz. Dichter Desbarreaux bezüglichen Anekdote.

Tantième (frz., spr. tangtĭähm), der Anteil am Gewinn eines gewerblichen Unternehmens, welcher Personen gezahlt wird, die einen Anteil an der Produktion haben, bald neben festen Bezügen, bald als alleinige Entschädigung. Sie kommt vor bei den Vorständen und Mitgliedern des Aufsichtsrats von Aktien- und Gegenseitigkeitsgesellschaften oder Genossenschaften, bei Handelsagenten, Handlungsgehilfen, Wirtschaftsbeamten, Arbeitern, den Urhebern von Schrift-, Ton- und Bühnenwerken. Der Tantièmeberechtigte ist kein Gesellschafter. Er ist nicht am Verlust des Unternehmens beteiligt; seine Stellung zum Unternehmer bleibt auch bezüglich des Tantièmebezugs durch das Vertragsverhältnis, in welchem er zu jenem steht, bestimmt. Der Handlungsgehilfe (commis intéressé) hat keinen Anspruch auf die Mitleitung des Geschäfts; aber er darf Vorlegung der Jahresbilanz und der Bücher zu deren Prüfung beanspruchen. Sein Anspruch auf die T. verjährt in derselben Zeit wie sein Dienstlohn. Bei Entlassung im Laufe des Geschäftsjahrs wird er die T. pro rata temporis fordern können. Dem Urheber eines Ton- oder Bühnenwerkes steht das ausschließliche Recht der öffentlichen Aufführung zu. (S. Urheberrecht.) Wer vorsätzlich oder aus Fahrlässigkeit ein solches Werk unbefugt öffentlich aufführt, ist dem Urheber zu Geldentschädigung verpflichtet. Das österr. Urheberrechtsgesetz vom 26. Dez. 1895 sagt nur, die Entschädigung muß eine angemessene sein; nach dem deutschen vom 11. Juni 1870, §. 55, besteht sie in der Einnahme von jeder Aufführung ohne Abzug der auf sie verwendeten Kosten. Infolge dieser Bestimmung hat sich die Übung, die bei größern Bühnen Deutschlands schon früher bestand, dem Urheber eine T. vom Reingewinn als Honorar zu zahlen, dahin befestigt, daß das Honorar für Gestattung der Aufführung in Form einer T. bei allen Bühnen verabredet wird.

Tant mieux (frz., spr. rang mĭöh), um so besser.

Tant pis (frz., spr. tang pih), um so schlimmer.

Tantraschule, s. Buddhismus (Bd. 17).

Tanzfliegen (Empidae), eine gattungs- und artenreiche Familie kleiner, vom Raube oder von süßen Pflanzensäften lebender Fliegen, meist im Norden oder im Gebirge auch in der kühlern Jahreszeit erscheinend und oft wie Mücken abends in der Luft Schwärme bildend. Hierher gehört die gewürfelte Tanzfliege (Empis tessellate Fab.; s. Textabbildung 2 zum Artikel Fliegen).

Tanzimat, s. Tansimat.

Tanzkrankheit, soviel wie Choreomanie (s. d.).

Tanzkunst, im weitesten Sinne diejenige Kunst, welche die Darstellung innerer Zustände durch entsprechende Bewegungen des Körpers zum Gegenstand hat. Da sie als schöne Kunst etwas Inneres, in sich Vollendetes zur Anschauung bringen soll, so kann nur dasjenige Stoff dieser Kunst sein, was sich durch mannigfaltig abwechselnde, rhythmische Bewegungen des Körpers ästhetisch versinnlichen läßt. Der Tanz als Kunstwerk betrachtet, kann daher auch nicht eigentlich eine abgeschlossene poet. Handlung im Sinne des Dramas darstellen, sondern er kann nur entweder einzelne Gefühle und Neigungen oder eine Reihe von Gefühlen und Lagen zu einer sinnlich-wahrnehmbaren Handlung zusammenreihen, deren Einheit dann mehr in der Einheit der Wahrnehmung und des Gefühls besteht. Das Hilfsmittel dieser Anreihung ist die pantomimische Darstellung und die scenische Kunst, wodurch das pantomimische Ballett (s. d.) entspringt. Zu den theatralischen Tänzen gehören teils die lyrischen Tänze, die in Opern und Schauspiele eingeflochten sind oder als Zwischenspiele aufgeführt werden, teils die Balletts im engern Sinne, in welchen sich die T. in ihrem höchsten Umfange und Vermögen zeigt, nämlich der dramat. Tanz, der einen histor., mythischen oder poet. Gegenstand hat. Die Folge künstlicher Bewegungen wie die Töne eines Tonstücks bildlich zu verzeichnen, lehrt die Choreographie (s. d.). Der gesellschaftliche Tanz, d. h. derjenige, welcher das gesellschaftliche Vergnügen zum Zweck hat und nur von Liebhabern dieser Kunst (Dilettanten) ausgeführt wird, ist meist lyrischer Art; er drückt eine einzelne Stimmung, z. B. Freude aus. Zu dieser Gattung gehören auch verschiedene Nationaltänze, die einen eigenen Rhythmus haben und mit eigenen Melodien begleitet werden. Sie sind zugleich als charakteristische Tänze von vorzüglichem Werte. Hierher gehören die Menuett, Masurek oder Masur, die Polonaise, der Walzer, der Kontertanz u. s. w.

Wenn von den Tänzen der Griechen und Römer berichtet wird, man habe den Achilles, Alexander u. s. w., die Liebesgeschichte des Mars und der Venus, die Freiheit u. s. w. getanzt, so ist dies von der fortschreitenden pantomimischen Darstellung eines Charakters oder einer Fabel, weniger von dem eigentlichen Tanze zu verstehen, da überhaupt das Wort saltare, d. h. tanzen, bei den Alten in sehr weiter Bedeutung genommen und auch das Gebärdenspiel dazu gerechnet wurde, bei den Griechen aber das Wort Orchesis die Kunst der Gebärden und Bewegungen überhaupt bezeichnete, mithin die Aktion in sich begriff, überhaupt war die T. bei den Griechen früher von Poesie und Schauspielkunst