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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0051,
von Centrumsparteibis Cephalocele |
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.) litibus iudicandis ; diese hatten also die Funktion unsers «Gerichts»
gegenüber der «Geschwornenbank». Lange scheint dieser Gerichtshof nicht bestanden zu haben. — Vgl. Schneider, De origine centumviralis judicii (Rostock 1855
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2% |
Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0895,
von Centronenbis Cephaelis |
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, durch Beredsamkeit und Rechtsgelehrtheit zu glänzen. Wie lange sie bestanden, ist ungewiß. Vgl. Zumpt, Über Ursprung, Form und Bedeutung des Centumviralgerichts (Berl. 1838); Schneider, De origine centumviralis judicii (Rostock 1855); v. Keller, Römischer
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2% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0957,
von Gaunersprachebis Gauß |
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957
Gaunersprache - Gauß.
judicii und nur auf einiges vorläufiges Examen zum Rad kondemniert, Weibern und Kindern aber der Strang anjudiziert werden". Bei der damaligen Zersplitterung des Reichs in eine Menge kleiner Territorien und bei dem
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2% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0945,
von Mutbis Mutter |
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judicii" (Halle 1873) und mit E. I. ^[Ernst Immanuel] Bekker und Stobbe das "Jahrbuch des gemeinen deutschen Rechts" (Leipz. 1857-62, 6 Bde.) heraus.
Mutieren (lat.), verändern, wechseln; Stimmbruch erleiden (s. Mutation).
Mutilation (lat
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2% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0668,
Czechisches Recht |
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Gesetze der böhm. Könige und die besonders im 14. Jahrh. zahlreicher auftretenden Rechtsbücher (das sog. Rosenberger Rechtsbuch, der Ordo judicii terrae, Andreae a Duba Explanatio juris terrae Boemiae, das erste und letzte in czech. Sprache
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2% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0251,
von Locobis Lodovico |
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der Bevölkerung in Fabrik- und Hausindustrie.
Loco (lat.), an Stelle, anstatt; in Marktberichten soviel wie am Orte; L. citāto (abgekürzt L. c.), L. laudāto (abgekürzt l. L.), am angeführten Orte; L. judicĭi, an (gewöhnlicher) Gerichtsstelle; L. sigilli
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2% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0849,
von Gerichtliche Polizeibis Gerichtliche Psychologie |
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, im stande ist, Erlaubtes und Unerlaubtes (Strafbares) zu unterscheiden (Unterscheidungsvermögen, libertas judicii) und sich angesichts eines in ihm aufsteigenden, auf eine gewisse Handlung gerichteten Gedankens je nach dem bezüglich der Strafbarkeit
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2% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0120,
von Muta-Nzigebis Mutter (künstliche) |
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), «Joannis Urbach processus judicii» (Halle 1873), «Zur Geschichte der Rechtswissenschaft und der Universitäten in Deutschland» (Jena 1876). Mit Bekker und Stobbe gab er das «Jahrbuch des gemeinen deutschen Rechts» (6 Bde., Lpz. 1857‒62) heraus. Seine
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