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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Unmündigkeit – Unruhe

und einer absoluten U. Die U. kommt rechtlich in Betracht bei den Bedingungen (s. d.). Wird einem Rechtsgeschäft eine unmögliche Bedingung beigefügt, so gilt dasselbe nicht nach Preuß. Landrecht und Deutschem Bürgerl. Gesetzbuch, ebenso nach Gemeinem Recht, wenn das Rechtsgeschäft unter Lebenden geschlossen war; dagegen wird eine unter unmöglicher Bedingung getroffene letztwillige Verfügung aufrecht erhalten. Ein auf eine unmögliche Leistung gerichteter Vertrag ist nichtig. Hat bei der Schließung des Vertrags der eine Teil die U. der Leistung gekannt oder kennen müssen, so ist er zum Ersatz des Schadens verpflichtet, welchen der andere Teil dadurch erleidet, daß er auf die Gültigkeit des Vertrags vertraut hat, jedoch nicht über den Betrag des Interesses hinaus, welches derselbe an der Gültigkeit des Vertrags hat (Deutsches Bürgerl. Gesetzb. §. 307). Die Schadenersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der andere Teil die U. kannte oder kennen mußte. Die U. der Leistung steht der Gültigkeit eines Vertrags nicht entgegen, wenn die U. gehoben werden kann, und der Vertrag für den Fall geschlossen ist, daß die Leistung möglich wird.

Unmündigkeit, der Zustand Minderjähriger, welche das 7., aber noch nicht das 14. (bei Mädchen das 12.) Lebensjahr zurückgelegt haben. (S. Alter.)

Unna (Una), rechter Nebenfluß der Save. Er entsteht in den Dinarischen Alpen, fließt in einem Längsthal nach Norden bis Bihatsch, wendet sich dann nach Nordosten, bildet von oberhalb Novi die Grenze Bosniens gegen Kroatien und mündet Jasenovac gegenüber in die Save, nach einem Laufe von 230 km, auf welchem er rechts die Unac und die Sanna oder Sana bei Novi aufnimmt, aber nur für kleine Fahrzeuge schiffbar ist. Die Sanna entspringt in der Crnagora und ist fast ebenso lang wie die U.

Unna, Stadt im Kreis Hamm des preuß. Reg.-Bez. Arnsberg, an den Linien Holzminden-Schwerte und Hamm-Duisburg der Preuß. Staatsbahnen, Sitz eines Amtsgerichts (Landgericht Dortmund), hat (1895) 12355 (6263 männl., 5092 weibl.) E., darunter 3812 Katholiken und 213 Israeliten, Postamt erster Klasse mit Zweigstelle, Telegraph, Fernsprecheinrichtung, got. Stadtkirche mit reichen Ornamenten am Altar, kath. Kirche, Kriegerdenkmal, höhere Stadtschule, höhere Mädchenschule; Landwirtschaft, Brauerei, Liqueurfabrikation, Bergbau und Eisenindustrie. 1 km entfernt, jedoch zum Stadtbezirk gehörend, die große Saline Königsborn, die jährlich etwa 11500 t Salz liefert, und mit der ein Sol- und ein Thermalbad verbunden ist, zu dem das Wasser aus Quellen zu Werries bei Hamm hergeleitet wird. (1894: 2500 Kurgäste.)

^[Abb.]

Unorganisch, s. Anorganisch.

Unorganische Sprachen, s. Sprachwissenschaft.

Uno tenōre (lat.), in einem fort.

Unpaarzeher, s. Huftiere und Dickhäuter.

Unparlamentarisch, s. Parlamentarisch.

Unparteiischer, s. Zweikampf.

Un poco (ital.), ein wenig.

Unrecht-Traisen, Fluß, s. Traisen.

Unrein. Wie viele heidn. Völker und die Mohammedaner, so unterscheidet auch das israel. Volk und die jüd. Religionsgenossenschaft bis heute bei Personen und Sachen einen Zustand der Reinheit und einen der Unreinheit, von denen der letztere dauernd oder vorübergehend dem einzelnen anhaften kann, und hält nur reine Speise für zu essen erlaubt (Speiseverbote). Der Zustand der Unreinheit kann sich übertragen, doch verliert er sich auch wieder und kann durch Reinigungen (s. d.) beseitigt werden. Der Grund der Unterscheidung zwischen rein und unrein ist ein religiöser. Rein ist alles, was mit dem Kult in Verbindung gebracht werden kann, unrein alles, was von ihm fern gehalten werden muß; kultunfähig ist in besonders hohem Maße alles, was den Zustand der Unreinheit weiter überträgt. Diese Vorstellungen sind nicht mit den modernen Vorstellungen von reinlich und unreinlich zu verwechseln. Die Unreinheit der im Alten Testament als unrein und verunreinigend aufgezählten Dinge und Zustände erklärt sich daher daraus, daß sie mit verbotenem altem Kult in Verbindung stehen oder gebracht werden können. Daher verunreinigt jede Abgötterei das ganze Land (Jer. 2, 7, 23), daher ist unreines Land identisch mit Ausland (Amos 7, 17; Ezech. 4, 3, 14). U. ist das Sterbehaus, das Grab, die Leiche, die Teilnahme an Bestattung und Trauergebräuchen, denn damit war früher Ahnenkult verknüpft. U. machen bestimmte krankhafte Zustände, z. B. Aussatz, weil sie nach uralter Vorstellung durch Inkorporierung von Geistern entstehen. U. und verunreinigend ist die Menstruierende und die Wöchnerin, verunreinigend jeder Geschlechtsgenuß, weil auch diese Zustände nach altem Glauben unter dem Einflusse von Geistern standen. Über die Speiseverbote s. d. und Fleischgenuß.

Unrichtiggehen, s. Fehlgeburt.

Unruh, Hans Victor von, Techniker und Politiker, geb. 28. März 1806 zu Tilsit, studierte auf der Bauakademie in Berlin, war dann im Wasserbau, später im Eisenbahnbau und in der Anlage von Gasanstalten beschäftigt. Unter anderm gründete er die Deutsche Kontinental-Gasgesellschaft in Dessau. 1857 übernahm er das Generaldirektorium bei der Gesellschaft für Fabrikation von Eisenbahnbedarf zu Berlin. Schon 1848 ward er als Vertreter Magdeburgs in die preuß. Nationalversammlung gewählt und wurde nach dem Rücktritt Grabows Präsident derselben. 1849 in die Zweite Kammer gewählt, hielt er sich zur Opposition. U. war dann einer der Begründer des Nationalvereins und der Fortschrittspartei; seit 1866 gehörte er der nationalliberalen Partei an. Seit 1863 vertrat er die Stadt Magdeburg im Abgeordnetenhause und später auch im Norddeutschen und Deutschen Reichstage. Er starb 4. Febr. 1886 in Dessau. U. veröffentlichte: «Skizzen aus Preußens neuester Geschichte» (1. bis 5. Aufl., Magdeb. 1849), «Erfahrungen aus den letzten drei Jahren» (ebd. 1851) und eine Anzahl volkswirtschaftlicher Flugschriften. – Erinnerungen aus dem Leben von Hans Victor von U. veröffentlichte von Poschinger (Stuttg. 1895).

Unruhe, Pflanze, s. Lycopodium.

Unruhe, eine Konstruktionsform des Regulators von Uhren (s. d.), besonders von Taschenuhren. Die U. besteht aus einem kleinen oscillierenden Schwungrad, das abwechselnd unter dem Einfluß der Hauptfeder und der an der U. selbst angebrachten feinen Spiralfeder steht. Bei genauen Uhren ist eine Kompensation (s. d.) der U. nötig. Das Schwungrad einer Kompensationsunruhe ist in zwei Abschnitte geteilt, deren jeder ein festes und ein freies Ende hat und nach Art des Metallthermo- ^[folgende Seite]