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Verpächter – Verpflegungsstationen
Anmerkung: Fortsetzung des Artikels 'Verordnung'
Befugnis zum Erlaß derselben steht teils den lokalen Behörden, teils den Bezirksbehörden zu, für gewisse Gegenstände auch
speciellen Behörden, insbesondere den Bergämtern, Eisenbahnverwaltungen, Strom- und Hafenbehörden u. s. w. Übertretungen
der Polizeiverordnung werden mit Geldstrafe oder Haft geahndet; der Richter ist aber befugt, zu prüfen, ob die Polizeiverordnung
rechtsgültig, namentlich innerhalb der Zuständigkeit der Verwaltungsbehörde, erlassen worden ist und hat, falls diese Frage
verneint werden muß, freizusprechen. In der Regel ist das Polizeiverordnungsrecht specialgesetzlich geordnet. In der neuern
staatsrechtlichen Litteratur sind die Begriffe Gesetz (s. d.) und Verordnung, besonders infolge Labandscher
Anregungen, zum Gegenstande lebhafter Erörterungen und ungelöster Streitfragen geworden. – Vgl. die Lehrbücher des
Staatsrechts von Laband, G. Meyer, Schulze, Zorn, sowie die monographischen Arbeiten von Martitz (in der «Zeitschrift für die
gesamte Staatswissenschaft», Bd. 32, Tüb. 1876), Jellinek («Gesetz und Verordnung», Freib. i. Br. 1887), Arndt
(«Verordnungsrecht», Berl. 1884), Hänel («Studien zum deutschen Staatsrecht», Bd. 2, Heft 2: «Das Gesetz im formellen und
materiellen Sinne», Lpz. 1888). Das preuß. Polizeiverordnungsrecht hat Rosin (2. Aufl., Berl. 1895) speciell bearbeitet.
Verpflanzen (Versetzen) und
Umpflanzen (Umsetzen). Das Verpflanzen und Umpflanzen von
Pflanzen bringt zwar große Störung im Pflanzenorganismus hervor, doch ist der Erfolg des Wiederanwachsens sehr sicher, wenn
die Wurzeln gesund sind und die Arbeit zur richtigen Zeit ausgeführt wird, besonders wenn die Wurzeln während des
Verpflanzens eine gewisse Erdmenge (Erdballen) festhalten, in der die feinen Saugwurzeln nicht gestört werden
(Ballenpflanzung). In der Regel ist die günstigste Zeit zum Verpflanzen der Topfgewächse, wenn eine erhöhte Wurzelthätigkeit
beginnt, was mit wenig Ausnahmen im Frühjahr stattfindet. Jüngere, kräftig wachsende Topfpflanzen werden gewöhnlich, sobald
sie die neue Erde durchwurzelt haben, abermals in größere Topfe gesetzt, was oft mehrmals im Jahre geschehen muß.
Schwachtreibende größere Exemplare und langsam wachsende Zimmerpflanzen bedürfen jährlich nur eines einmaligen
Verpflanzens, während Pflanzen in großen Holzkübeln gewöhnlich mehrere Jahre unverpflanzt bleiben können. Soll eine
Topfpflanze umgesetzt werden, so wird zunächst der alte Topf entfernt, dann werden je nach Umständen die Wurzeln beschnitten
oder nur mit einem spitzen Stäbchen gelockert und ein neuer genügend großer Topf ausgewählt. Das Abzugsloch im Topfboden
wird mit einem Scherben belegt, damit der Wasserabzug offen gehalten wird, hierauf der Topf mit neuer Erde ausgefüllt, diese
mäßig fest angedrückt und reichlich begossen. In gleicher Weise werden alle in Gefäßen kultivierten Pflanzen behandelt, nur
Orchideen machen zum großen Teil hiervon eine Ausnähme. – Beim Verpflanzen von Topfgewächsen ins freie Land
(Auspflanzen) braucht man nicht so vorsichtig zu verfahren, da die Pflanzen in der freien
Erde sehr leicht anwachsen. Viel schwieriger ist es Pflanzen aus dem freien Lande in Töpfe zurückzuversetzen
(Einpflanzen) und zum Anwurzeln zu bringen. Gewöhnlich haben diese Gewächse viele
↔ weitgehende Wurzeln gebildet, die vor dem Einpflanzen sehr stark zurückgeschnitten werden müssen, um die
Pflanzen überhaupt in passende Töpfe zu bringen. Infolgedessen gehen diese Gewächse oft zu Grunde, wenn sie nicht bis zum
Anwachsen in einen geschlossenen Raum (Gewächshaus, Mistbeetkasten) gestellt und öfter bespritzt werden.
Das Verpflanzen von laubabwerfenden Bäumen (Baumsatz) und Sträuchern geschieht im
unbelaubten, seltener und mit geringerem Erfolge im belaubten Zustande. Günstigste Zeit dazu sind Herbst und Frühjahr, auch im
Winter bei frostfreiem trocknem Wetter. Immergrüne Laubgehölze wachsen am sichersten, wenn sie im Frühjahr, ehe der neue
Trieb beginnt, verpflanzt werden. Nadelhölzer verpflanzt man mit Vorteil von Ende August bis Mitte September oder im April bis
Mai. Bäume und Sträucher müssen gut vorbereitete Pflanzlöcher erhalten, damit der Baum während der ersten Jahre lockere
nahrhafte Erde zum kräftigen Gedeihen vorfindet; auch soll man die Pflanzgruben monatelang vor dem Verpflanzen aufwerfen,
damit ein Zersetzen der Erde stattfinden kann. Die Größe der Pflanzlöcher richtet sich nach den zu pflanzenden Bäumen, sollte
aber für Obstbäume 1,5 m Breite und 0,75 m Tiefe betragen,
wenn der Boden nicht zuvor rigolt ist. Bäume dürfen nicht tiefer gepflanzt werden, als sie in der Baumschule gestanden haben,
eher etwas höher. Sind die Wurzeln beschnitten und der Baum zum Verpflanzen bereit, so wird die Erde locker zwischen die
Wurzeln gestreut, bis die Pflanzgrube gefüllt ist. Nach dem Einschlämmen (s. d.) wird die noch übrige Erde
an den Baum gebracht und nach mehrern Tagen mäßig festgetreten. Das Anbinden an den Stützpfahl darf zunächst nur ganz
locker geschehen, bis sich der Baum mit der Erde gehörig gesetzt hat; später werden die Bänder entsprechend fest angezogen.
Ältere starke Bäume wachsen nach dem Verpflanzen schwer an und kümmern meist einige Jahre; es muß daher das Verpflanzen
solcher Bäume sehr vorsichtig gehandhabt werden. Die Bäume müssen große Erdballen behalten, und um diese unverletzt in die
neue Pflanzgrube überzuführen, werden sie mit Brettern umgeben und mit Seilen oder Ketten umspannt, wonach die Bäume
durch die Verpflanzmaschine aus der Grube gehoben und an den neuen Platz geschafft werden. Ein öfter angewendetes
Verfahren ist das Verpflanzen mittels Frostballens, wobei man den Erdballen dem Frost aussetzt, um ihn ohne Schutzvorrichtung
transportabel zu machen. Das neue Pflanzloch muß durch starke Decke von Stroh gegen Frost geschützt sein, auch muß für
frostfreie Erde zum Pflanzen gesorgt werden. Verpflanzte Bäume, die im Frühjahr nicht austreiben wollen, müssen eine
Umhüllung von Moos oder Stroh erhalten und durch tägliches Bespritzen feucht gehalten werden.
Verpflegung der Truppen, die Lieferung der täglichen Brot- und Viktualienportion
(Feldkost, Proviant) an Offiziere und Mannschaften im Kriege, auf Märschen und im
Manöver; sie geschieht aus Magazinen, im Notfalle durch Requisition (s. d. und
Requisitionssystem).
Verpflegungsstationen, Naturalverpflegungsstationen oder
Wanderarbeitsstätten, Anstalten, die den Zweck verfolgen, mittellose, aber arbeitsfähige
und nach Arbeit umschauende Wanderer durch Verabreichung von Kost und Nachtlager vor Not zu schützen, zugleich aber die
Bevölkerung vor der Belästigung der Bettelei zu bewahren. Als
Anmerkung: Fortgesetzt auf Seite 284.