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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Verzugszinsen; Vesalĭus; Vesīca; Vesikatorĭen; Vesontĭo; Vesoul; Vespa crabro; Vesparĭae; Vespasiānus

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Verzugszinsen - Vespasianus

Geldschulden sind mindestens Verzugszinsen (nach Bürgerl. Gesetzb. §. 288: 4 Proz.), bei fruchttragenden Sachen die Früchte zu leisten, die inzwischen hätten gezogen werden können. Bei Handelsgeschäften betragen die Verzugszinsen nach Handelsgesetzbuch von 1861, Art. 287: 6, nach dem von 1897, §. 352: 5 vom Hundert jährlich. Wurde ein individuell bestimmter Gegenstand geschuldet, so hat der V. die Folge, daß der auch unverschuldete Untergang desselben den Schuldner nicht von seiner Verpflichtung befreit, dem Gläubiger den Wert der Leistung zu ersetzen, es sei denn, daß er beweist, der Gegenstand wäre auch beim Gläubiger untergegangen (Bürgerl. Gesetzb. §. 287). Insoweit gilt auch der Satz, daß wer eine Sache zurückzugeben hat, welche er infolge einer unerlaubten Handlung innehat, von Zeit der Innehaltung ab als im V. befindlich gilt. Das Handelsgesetzbuch von 1861 hat für den Erfüllungsverzug des Käufers und des Verkäufers in Art. 354 fg. ein dreifaches Wahlrecht des nichtsäumigen Teils anerkannt (Erfüllung und Schadenersatz wegen verspäteter Erfüllung; Schadenersatz wegen Nichterfüllung oder Rücktritt vom Vertrag); das Bürgerl. Gesetzbuch dehnt es auf alle gegenseitigen Verträge aus (§. 326). Auch sonst kann der Gläubiger, wenn die Leistung für ihn kein Interesse mehr hat, unter Ablehnung der Leistung Schadenersatz wegen Nichterfüllung fordern (§. 286). Der V. des Schuldners wird aufgehoben (purgatio morae) außer durch von dem Gläubiger angenommene Leistung auch durch ein vom Gläubiger zurückgewiesenes Angebot der Leistung, wenn sich dasselbe auf alles erstreckt, was der Gläubiger infolge des Erfüllungsverzugs fordern durfte; denn der Gläubiger kommt in V., wenn er die ihm angebotene Leistung nicht annimmt (§. 293). Zur Wirksamkeit des Angebots muß die Leistung so, wie sie zu bewirken ist, von dem Schuldner oder einer Person, die für ihn oder statt seiner leisten darf, und nicht am unpassenden Ort oder zur unpassenden Zeit angeboten werden.

Um Annahmeverzug zu begründen, genügt wörtliches Angebot des Schuldners, wenn der Gläubiger erklärt hat, daß er die Leistung nicht annehmen werde, oder wenn zur Bewirkung der Leistung eine Handlung des Gläubigers erforderlich ist, insbesondere derselbe die geschuldete Sache abzuholen hat. Der Gläubiger kommt aber nicht in V., wenn der Schuldner zur Zeit des Angebots außer stande war, die Leistung zu bewirken. In andern Fällen, und wenn der Schuldner dem Gläubiger zu bringen hat, ist thatsächlich anzubieten (realiter zu offerieren). Der Schuldner, welcher Handlungen bei dem Gläubiger vornehmen soll, muß sich dazu, gehörig ausgerüstet, zur rechten Zeit einstellen; wenn er bewegliche Sachen zu leisten hat, muß er dieselben mitbringen und anbieten. Der Schuldner hat nach eingetretenem Annahmeverzug und, solange derselbe dauert, nur für bösen Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit einzustehen. Wird eine nur der Gattung nach bestimmte Sache geschuldet, so geht die Gefahr auf den Gläubiger über. Der Schuldner kann sich durch Hinterlegung von seiner Schuld befreien, sonst Ersatz der Aufwendungen fordern, welche er für Angebot, Aufbewahrung und Erhaltung der Sache machen muß. S. auch Verkaufsselbsthilfe. Der Gläubiger hebt den Annahmeverzug auf (purgatio morae), wenn er sich zur Annahme unter Leistung dessen, was er zu leisten hat, erbietet und auch thatsächlich bereit ist (§§. 284–304). ^[Spaltenwechsel]

Verzugszinsen, s. Verzug.

Vesalĭus, Andreas, Arzt und Begründer der neuern Anatomie, geb. 31. Dez. 1514 zu Brüssel aus einer Familie, die sich nach ihrer Heimatsstadt Wesel benannte, studierte zu Löwen, Montpellier und Paris und widmete sich vorzugsweise anatom. Arbeiten. Bereits erfreute er sich eines großen Rufs, als er 1540 nach Basel kam, wo er bis 1544, wie nachher zu Padua, Bologna und Pisa, öffentliche Lehrvorträge über Anatomie hielt. Sein großes Werk über Anatomie mit Tafeln: «De corporis humani fabrica libri septem», mit trefflichen Illustrationen von Johann von Calcar, einem Schüler Tizians, erschien zum erstenmal in Basel (3. Aufl., Vened. 1568). Hiermit begann eine neue Epoche in der Geschichte der anatom. Wissenschaft, die eigentlich erst durch V. als solche begründet ward. Von Karl Ⅴ. zum ersten Leibarzt ernannt, begleitete er den Kaiser auf allen Reisen und ging nach der Abdankung desselben in die Dienste Philipps Ⅱ. über. V. lebte meist zu Madrid, wo er sich eine Anklage zuzog, die ein Todesurteil von seiten der Inquisition zur Folge hatte. Doch wurde dasselbe von Philipp Ⅱ. in eine Pilgerfahrt nach dem Heiligen Grabe verwandelt. Auf der Rückkehr ward V. beim Scheitern des Schiffs an die Ufer der Insel Zante geworfen, wo er 15. Okt. 1564 in Hunger und Elend starb. Eine vollständige Sammlung seiner Schriften besorgten Boerhaave und Albinus (2 Bde., Leid. 1725). – Vgl. die biogr. Schriften von Burggraeve (Gent 1841), Mersman (Brügge 1845), Weynants (Löwen 1846) und Roth (Berl. 1892).

Vesīca (lat.), Blase (s. d.); V. fellĕa, Gallenblase, s. Leber; V. urinarĭa, Harnblase (s. d.).

Vesikatorĭen (Vesicantĭa, vom lat. vesica, Blase), blasenziehende Mittel, wie die Spanische Fliege, der Senf, der Meerrettich u. a. Man wendet sie an, wie die hautrötenden Mittel, um eine andere Blutverteilung in der betreffenden Stelle hervorzubringen und die Entzündung in den tiefer gelegenen Teilen zu mindern. (S. Ableitung.)

Vesontĭo, der alte Name von Besançon.

Vesoul (spr. w'suhl). 1) Arrondissement des franz. Depart. Haute-Saône in der Franche-Comté, hat auf 1844,87 qkm (1896) 85203 E., 10 Kantone und 215 Gemeinden. – 2) Hauptstadt des Depart. Haute-Saône, an der Mündung der Colombine in den Durgeon (linken Zufluß der Saône) und an den Linien Troyes-Belfort, Gray-Nancy der Ostbahn und V.-Besançon (64 km, nach Lyon) der Mittelmeerbahn, ist Sitz des Präfekten, eines Gerichtshofs erster Instanz, Forstamtes, einer Ackerbaukammer, Tabaksinspektion, Sparkasse, Filiale der Bank von Frankreich und hat (1896) 8551, als Gemeinde 10083 E., in Garnison das 11. reitende Jägerregiment, Kleines Seminar, Lyceum, Lehrerseminar, Krankenhaus, Irrenspital, Bibliothek mit 26000 Bänden, Theater; Weinbau und Handel mit Getreide, Eisen, Vieh, Leder, Fourage und Wein. Vor V. entspannen sich vom 5. Jan. 1871 an eine Reihe von Gefechten zwischen Bourbaki und Werder.

Vespa crabro, s. Hornisse.

Vesparĭae, s. Wespe.

Vespasiānus, Titus Flavius, röm. Kaiser (69–79 n. Chr.), wurde 9 n. Chr. bei Reate in Mittelitalien geboren. Seine Mutter, die aus einer vornehmen umbrischen Familie stammte, brachte ihn dazu, die höhere Beamtenlaufbahn einzuschlagen. Er war 51 Konsul und erhielt dann den hohen