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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Zungenwurzel; Zuñi; Zünsler; Zunz; Župan; Zupfinstrumente; Zupitza; Zuppingerrad; Zurbarān; Zürbelkiefer; Zurechnung

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Zungenwurzel - Zurechnung

Hundearten, so dringen sie von hier in die Rachen- und Nasenhöhle ein, wo sie geschlechtsreif werden; der ganze Entwicklungscyklus dauert ein Jahr. – Vgl. R. Leuckart, Bau und Entwicklungsgeschichte der Pentastomen (Lpz. und Heidelb. 1860).

Zungenwurzel, s. Zunge.

Zuñi, Indianerstamm, s. Pueblo-Indianer.

Zünsler (Pyralidae), Lichtmotten, Familie der Kleinschmetterlinge, ausgezeichnet durch zarte, in der Ruhe ein hohes Dach bildende Flügel; die Fühler sind borstenförmig, die Lippentaster (Palpen) sehr ansehnlich und treten weiter hervor. Die Raupen sind 14‒16füßig, leben in zusammengesponnenen Pflanzenteilen oder im Mark, manche von tierischen Substanzen, von Fett, in Bienenstöcken, von Mehl u. s. w. Hierher gehört der Mehlzünsler (s. d., Asopia farinalis L.) und die Bienenmotte (Galleria melonella L., s. d. und Tafel: Biene und Bienenzucht, Fig. 4).

Zunz, Leop., israel. Gelehrter, geb. 10. Aug. 1794 in Detmold, studierte in Berlin Philologie, wirkte 1820‒22 als Prediger an der deutschen Synagoge daselbst, 1824‒32 als Mitredacteur an der «Spenerschen Zeitung» und gleichzeitig 1825‒29 als Direktor der neu gegründeten jüd. Gemeindeschule. Er ging 1835 als Prediger nach Prag, kehrte aber bald nach Berlin zurück und erhielt hier die Leitung des 1839 errichteten Lehrerseminars, eine Stellung, die mit dem Seminar selbst im März 1850 aufhörte. Z. starb 17. März 1886 in Berlin. Er war der Begründer der wissenschaftlichen Behandlung der jüd. oder sog. rabbinischen Litteratur. Bahnbrechend wirkte bereits die kleine Schrift «Etwas über die rabbinische Litteratur» (Berl. 1818) sowie auf dem Gebiet der jüd. Lebensbeschreibungen sein «Raschi» in der «Zeitschrift für Wissenschaft des Judentums» (1822‒23). Seine Hauptwerke sind: «Die gottesdienstlichen Vorträge der Juden» (Berl. 1832; 2. Aufl., von Brüll, Frankf. a. M. 1892), «Die synagogale Poesie des Mittelalters» (Berl. 1855), «Die Ritus des synagogalen Gottesdienstes geschichtlich entwickelt» (ebd. 1859) und die «Litteraturgeschichte der synagogalen Poesie» (ebd. 1865, mit Nachtrag 1867). Ferner schrieb er das Sammelwerk «Zur Geschichte und Litteratur» (Bd. 1, Berl. 1845) und «Die Namen der Juden» (ebd. 1836). Seine «Gesammelten Schriften» erschienen in drei Bänden (Berl. 1875‒76). Z. war auch Redacteur der von 1839 an erschienenen Bibelübersetzung, an der außer ihm H. Arnheim, Mich. Sachs und Jul. Fürst gearbeitet hatten. – Vgl. Brann und Kaufmann, Leopold Z. und seine Familie (Bresl. 1895).

Župan (spr. schu-), früher bei den Slawen, besonders der Balkanhalbinsel sowie in der Moldau und Walachei der Fürst oder Statthalter eines Gaues oder einer Landschaft (župa); in Serbien führte bis zum 13. Jahrh. auch der Landesfürst den Titel «Groß-Župan». Desselben Ursprungs ist das magyar. Ispán, deutsch Gespan, Vorstand einer Gespanschaft oder eines Komitats (s. d.) in Ungarn. Im Gebrauch ist das Wort heute nur noch in Kroatien, wo der Chef des Kreises oder Komitats (kroat. županija) Veliki župan heißt.

Zupfinstrumente, s. Musikinstrumente (Bd. 12, sowie Bd. 17 nebst Tafel Ⅱ).

Zupitza, Jul., Germanist, geb. 4. Jan. 1844 zu Kerpen bei Oberglogau, studierte in Breslau und Berlin german. und klassische Philologie und war 1867‒68 Mitglied des königl. pädagogischen Seminars in Breslau und Hilfslehrer am Matthiasgymnasium daselbst. Im Winter darauf habilitierte er sich mit der Schrift «Verbesserungen zu den Drachenkämpfen» (Oppeln 1869) für deutsche Philologie an der Breslauer Universität. 1872 wurde er außerord., 1875 ord. Professor der nordgerman. Sprachen an der Universität Wien. Seit Okt. 1876 war er ord. Professor der engl. Sprache und Litteratur an der Universität Berlin, wo er 6. Juli 1895 starb. Z. veröffentlichte: «Rubins Gedichte kritisch bearbeitet» (Oppeln 1867), «Einführung in das Studium des Mittelhochdeutschen» (ebd. 1868: 5. Aufl. 1897), «Dietrichs Abenteuer von Albrecht von Kemenaten nebst den Bruchstücken von Dietrich und Wenezlan» (Bd. 5 des «Deutschen Heldenbuchs», Berl. 1870), «Altengl. (später alt- und mittelengl.) Übungsbuch» (Wien 1874; 5. Aufl. bearbeitet von Schipper 1897), «The romance of Guy of Warwick. Fifteenth century version» (Lond. 1875‒76), «Cynewulfs Elene» (Berl. 1877; 3. Aufl. 1888), «Älfrics Grammatik und Glossar» (ebd. 1880), «Beowulf. Autotypes with a transliteration and notes» (Lond. 1882), «The romance of Guy of Warwick. Edited from the Auchinleck manuscript and from manuscript 107 in Caius College, Cambridge» (Tl. 1, ebd. 1883; Tl. 2, ebd. 1887). Seit Anfang 1890 gab er mit Waetzoldt das von L. Herrig gegründete «Archiv für das Studium der neuern Sprachen und Litteraturen» heraus.

Zuppingerrad, ein Wasserrad (s. Wasserräder, nebst Tafel, Fig. 6).

Zurbarān, Francisco de, span. Maler, getauft 7. Nov. 1598 zu Fuente de Cantos in Estremadura, gest. 1662 zu Madrid, war Schüler des Juan de Roelas in Sevilla: schon 1633 heißt er königl. Maler. Man hat diesen strengen Realisten den span. Caravaggio genannt, aber seine Schatten sind von Reflexen erhellt, seine Kraft der Charakteristik und selbst der Modellierung ist bedeutender. 1625‒38 schuf er eine erstaunliche Zahl großer Bildercyklen für Kloster und Kirchen Andalusiens; so sein Meisterwerk: Die Apotheose des heil. Thomas (Museum zu Sevilla), den Petrusaltar der Kathedrale daselbst, die Historien des heil. Bonaventura, die Bilder des Cartuja bei Xeres, die der zwei Mercenarierklöster in Sevilla, die Bilder in Guadalupe; 1630 malte er Die Herculesarbeiten (10) für Buen Retiro (jetzt im Pradomuseum zu Madrid). In seinen spätern Werken (Mariabildern) ist das Helldunkel mehr gemildert, sind die Formen idealer.

Zürbelkiefer, Nadelholzbaum, s. Kiefer.

Zurechnung (lat. imputatio), die Zurückführung einer Handlung, welche sich nach ihrer äußern Erscheinung als unsittlich oder als Unrecht darstellt, auf eine Schuld ihres Urhebers. Wird die Z. im einzelnen Falle bejaht, so ist die regelmäßige Folge, wenn die äußere That sich als privatrechtliches Delikt (s. d.) charakterisiert, Verpflichtung zum Schadenersatz, wenn sie sich als strafbare Handlung darstellt, Strafe; wird sie verneint, so tritt Straflosigkeit und keine Haftung des Thäters ein. Der Grund der mangelnden Z. kann Mangel der objektiven Rechtswidrigkeit sein (Ausübung einer Amtspflicht, Ausführung eines gesetzmäßigen Befehls, Ausübung eines Züchtigungsrechts, Notwehr). Es kann aber auch sein, daß Schuld und damit Strafe wegfallen, weil die freie Willensbestimmung desjenigen, der sich äußerlich als Thäter darstellt, ausgeschlossen war, er ist nicht zurechnungsfähig. Hierher gehört die Geisteskrankheit. Das Deutsche Reichsstrafgesetz- ^[folgende Seite]