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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Ausschalter - Außenversicherung
Munition für Signalschüsse an Bord haben. Jedes
Dampfschiff muh eine Dampfpfeife und ein wirk-
sames Nebelhorn haben sowie eine kräftig tonende
Glocke; jedes Segelschiff ein Nebelhorn und eine
Glocke. Die Positionslaternen (Topp-, Seiten- und
Ankerlaternen) jedes Schiffs müssen von einer
Agentur der Deutschen Seewarte geprüft sein. Jedes
Schiff in kleiner Fahrt muß mindestens 10, in gro-
ßer Fahrt mindestens 50 kg vegetabilisches oder
animalisches Öl zur Beruhigung der Wellen an Bord
haben. An Bord jedes Schiffs müssen die für seine
Fahrt zweckdienlichen Seekarten und Segelanweisun-
gen sein. Jedes Schiff außerhalb der Küstenfahrt
muß ein Eremplar der im Reichsgesundhcitsamt be-
arbeiteten "Anleitung zur Gesundheitspflege an Bord
von Kauffahrteischiffen" fowie eine bestimmte Menge
von Arznei-, Verband- und sonstigen Hilfsmitteln
sür Krankheits- und Unglücksfälle an Bord babcn.
-"Ausschalter, zum Elektrotechnischen Installa-
tionsmaterial (s. d., Bd. 6) gehörige Vorrichtung zum
Öffnen und Schließen eines elektrischen Stromkreises.
Die Bethätigung der A.
geschieht von Hand oder
von dcm durchfließenden
Strom; im letztern Fall
werden sie automati-
sche A. genannt. Die
Hauptteile eines A. sind:
der Hebel ä ls. Fig. 1)
und die Kontakte d, c, die
auf einer gemeinsamen
Grundplatte a befestigt
sind. A. für geringe
Stromstärken erhalten
sog. springende Kontakte
(wie in Fig. 1), damit
sie nur in vollgeöffneten: oder geschlossenem Zu-
stande stehen bleiben: ungenügender Kontakt würde
übermäßige Erwärmung zur Folge haben; die
schnelle Bewegung beim Ausschalten vermindert
Fig. i.
Fig. 2.
den Trennungsfunken und die Zerstörung des Ma-
terials; für hohe Spaunung und geringe Strom-
stärke werden die Kontakte oft aus leicht auswechsel-
baren Stücken von Retortenkohle hergestellt.
Automatische A. werden den verschiedensten An-
forderungen entsprechend hergestellt; z. V. bei Accu-
mulatorenanlagen als Schwachstrom- oder Null-
> ausschalter, um zu verhindern, daß sich der Strom
! von der Batterie auf die Dynamomaschine ergießt; bei
Strasienbahnanlagen als Starkstromausschalter, um
^ die Leitung stromlos zu machen, wenn die ober-
irdische Arbeitsleitung reißt und durch Herunter-
fallen Kurzschluß erzeugt; als Sicherheitsausschalter
für Nebenschlußclektromotoren, um den Strom zu
unterbrechen, wenn die Betriebsspannung aus irgend
einem Grunde unter die zulässige Grenze sinkt; als
Kurzscblußvorricktung für die Magnetwicklung einer
Hauptstrommaschiue, um diese stromlos zu machen,
wenn die zulässige Stromstärke überschritten wird.
Der automatische A. (s. Fig. 2) besteht aus einem
Hebel a und den Kontakten d, der vom Strom
durckflosscnen Spule ä und den Spiralfedern f. Im
geschlossenen Znstand wirkt die Spule ä als Elektro-
magnet, und die Polstücke 6 werden von dem Eisen-
stück c. festgebalten; finkt die Stärke des durchflie-
ßenden Stroms bedeutend oder geht sie auf Null
zurück, so überwiegt die Zugkraft der Federn kund
diese reißt das Hebelsystcm H und 6 nach unten;
erst wenn die Blattfeder F die Knaggen 1i berührt,
wird die Spule ä plötzlich mitgenommen, und die
Trennung der Kontaktstückc d erfolgt sehr geschwind.
Ausschluß vom Militärdienst, s. Ersatzwesen.
Außenhaut, die Gesamtheit der Planken (bei
eisernen Schiffen der Metallplatten), die die wasser-
dichte äußere Schiffswand bilden <s. Schisfbaukunst).
Außenversicherung bildet bei der Feuerver-
sicherung eine Erweiterung des Versicherungsver-
trags dahin, daß gewisse versicherte Gegenstände
nicht bloß innerhalb ihres gewöhnlichen Aufbewah-
rungsraums, der in der Police angegeben und bei
der Prümienbemessung in Betracht gezogen ist, son-
dern gegen Zahlung eines Prümienzuschlags auch
außerhalb dieses Raums als gegen Feuerschaden
versickert gelten. Allerdings hatten die Versiche-
rungsanstalten schon Freizügigkeit für das landwirt-
schaftliche Inventar und die Ernteerzeugnisse inner-
halb der in der Police genannten, nicht zur Aus-
übung technischer Gewerbe dienenden Gebäude so-
wie im Freien auf dem Gehöft, den Ländereien
und Weiden der Wirtschaft und den Wegen dahin,
auch bei Marktfuhren, ohne Beitragserhöhung zu-
gestanden. Verschiedene Anstalten hatten für alle,
auch die nicht landwirtschaftlichen Versicherungen die
vorübergehende Entfernung der versicherten Gegen-
stände aus den Versicherungsräumen zu Zwecken
des gewöhnlichen Gebrauchs, wirtschaftlichen Be-
triebs oder behufs Bergung vor Gefahr gestattet.
Immerhin aber blieb für langer dauernde Entfer-
nung versicherter Gegenstände aus den Versiche-
rungsräumen noch eine Lücke bestehen, die sodann
durch die seit einiger Zcit in Aufnahme gekommene
sogenannte A. ausgefüllt worden ist. Beim Ab-
schluß einer folchen gegen einen mäßigen Beitrags-
auffchlag gelten dann als mitversichert diejenigen
Gegenstände der Wäsche, welche sich zeitweilig beim
Wäscher, sowie diejenigen Pelzsachen, welche sich
zeitweilig beim Kürschner befinden, falls sie an den
betreffenden Stellen nicht anderweitig versichert
sind; ferner diejenigen Effekten, welche der Ver-
sicherte auf Reifen innerhalb des Deutschen Reichs
in den benutzten Gasthäusern sowie in Privatwoh-
nungen, in Bädern oder Sommerfrischen sowie auch
! während der Manöver in allen Quartieren und