Schnellsuche:

Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Diese Seite ist noch nicht korrigiert worden und enthält Fehler.

359
Eis - Eisenbahnbehörden
werden. Für Reservisten, Land-und Scewchrleute
1. Aufgebots ist der Nachweis einer festen Stellung
nötig, für Land- und Seewcbrleute 2. Aufgebots ge-
nügt eine den Lebensunterhalt sichernde Stellung.
Bei letztern gilt die Vergünstigung für alle aufter-
europ. Länder, bei den erstern nicht für die außer-
europ. Küstenländer des Mittelländischen und des
Schwarzen Meers.
InÖsterreich - Ungarn kann nur der erste Jahr-
gang der Reserve auch im Frieden über die regel-
mäßigen Übungen hinaus zu Verstärkungen heran-
gezogen werden.
^Gis. Zur Erzeugung von Kunsteis wird neuer-
dings auch das Naturgas (s. d.) verwendet.
^ Eisen, s. Eisenerzeugung.
*Gisenach hat (1895) 24346 (11659 männl.,
12687 weibl.) E., darunter 602 Katholiken und 395
Israeliten. Am 4. Mai 1895 wurde ein Lutherdenk-
mal (von Donndorf) enthüllt; das Reuterhaus dient
seit Sommer 1896 als Richard-Wagner- und Fritz-
Reuter-Museum. Im Johannisthal ist eine große
^awrheilanstalt (Johannisbad) eröffnet. Die elet-
trifche Straßenbahn vom Bahnhof zum Annathal
wurde 1897 eröffnet. - Vgl. Beitrüge zur Geschichte
E.s, I-IV (Eisenach 1896).
^Gifenbahnbehörden. In Preußen werden
die Staatsbahnen, mit denen nach der Verstaat-
lichung der hessischen Ludwissseisenbahn (s. d.) die
Hess. Staatsbahnen (s. Hessische Eisenbahnen) vom
1. April 1897 ab zu einer Betriebs- und Finanzge-
mcinfchaft vereinigt werden (insgesamt 29 318 km
Betriebs- und 2167 km Neubaustrecken), nach der
durch Erlaß vom 15. Dez. 1894 genehmigten, 1. April
1895 in Kraft getretenen Verwaltungsordnung für
die Staatseisenbahnen von 21 Direktionen, 242 Be-
triebs-, 78 Maschinen-, 74 Werkstätten-, 21 Tele-
graphen- und 85 Verkehrsinspektionen verwaltet.
Die neue Ordnnng der Etaatseisenbahnverwal-
tung unterscheidet sich von den frühern Einrichtuw
gen im wefentlichen dadurch, daß für Verwaltung
und Betrieb des staatlichen Eisenbahnnetzes unter
dem Minister der öffentlichen Arbeiten an Stelle
der zwei Instanzen (Eisenbahndirektioncn und
Eiscnbahnbetriebsämter) nur noch eine (Eisen-
bahndirektion) besteht. Die untere Instanz der
75 Betriebsämter ist beseitigt, ihre von den frühern
Eisenbahndirektionen abgezweigten Verwaltungs-
befugnisse sind auf die Direktionen zurück über-
tragen, die fortan Verwaltung und Betrieb der
ihnen unterstellten Strecken unter der obern Leitung
des Ministers wiederum unmittelbar führen. Die
hierdurch bedingte Verkleinerung der frübern 11 Di-
rektionsbezirke hat eine Vermehrung der Direktionen
auf 20 notwendig gemacht. Für die Ausführung
und Überwachung des örtlichen Dienstes nach den
Anordnungen der vorgefetzten Direktion sind be-
sondere Ausführungsorgane (Eisenbahnbetriebs-,
Maschinen-, Wertstätten-, Telegraphen- und Ver-
kehrsinspektionen) eingerichtet.
Die 21 Direktionen haben ihren Sitz in Altona*,
Berlin^, Breslau^, Vromberg/', Cassel, Danzig,
Elberseld^, Erfurts Essen a. d. Ruhr, Frankfurt
a. M.^, Halle a. d. Saale, Hannovers Kattowitz,
.ttoln^, Königsberg i. Pr., Magdeburgs, Mainz,
Münster i. W., Posen, St. Johann-Saarbrücken und
Stettin. An den mit ^ bezeichneten Orten befanden
sich schon frübcr Eisenbahndirektionen, es sind also,
da von den beiden Eisenbahndirektionen in Köln
a. Rh. nur eine daselbst verblieben ist, zehn neue
Orte mit solchen bedacht, so daß sich nunmehr in
jeder Provinz mindestens eine Direktion befindet.
Die Betriebslänge der einzelnen Bezirke schwankt
zwischen 599 km (Berlin) und 1914 km (Halle
a.d. Saale), während im Durchschnitt auf jeden
Bezirk 1396 km entfallen. Die zum Teil er-
beblichen Abweichungen einzelner Bezirke von der
Durchschnittslänge sind in der großen Verschieden-
artigkeit der Betriebs- und Verkehrsverhältnisse der
betreffenden Bahnlinien begründet. So konnte z. B.
der Direktion in Berlin, der im Interesse der früher
nur schwer aufrecht zu erhaltenden einheitlichen Be-
triebs- und Verkehrsleitung der in Berlin einmün-
denden und zum Teil verschiedenen Direktionsbezir-
ken angehörenden Linien, unter anderm sämtliche
Berliner Bahnanlagen und Vorortstrecken (s. Ber-
liner Stadt- und Ringbahn), unterstehen, ein Be-
zirk von nur 599 km zugeteilt werden, weil dazu
die ausgedehnten Berliner Bahnhöfe, zahlreiche
große Werkstätten und verkehrsreiche Strecken, dar-
unter die Stadt- und Ringbahn, gehören.
Nach den neuen Bestimmungen liegt den Eisen-
bahndirektionen die Verwaltung aller zu ihrem
Bezirk gehörenden Strecken ob. Sie bestehen wie die
frühern Direktionen aus einem Präsidenten und der
erforderlichen Anzahl von Mitgliedern. Eine wich-
tige Änderung der frühern Einrichtungen ist durch
die Aufhebung der Abteilungen eingetreten, die sich
nach den bisher gemachten Erfahrungen nicht be-
währt haben. Der Präsident ist nach wie vor die
verantwortliche Spitze der Provinzialverwaltung; er
entscheidet bei Meinungsverschiedenheiten zwischen
den Decernenten und ist auch wie schon früher befugt,
die Erledigung einzelner Sachen sich vorzubehalten.
Im übrigen bedürfen die Anordnungen der Direk-
tion der Genehmigung des Ministers, abgesehen
von besondern gesetzlichen Bestimmungen, nur in
denjenigen Angelegenheiten, die einer einheitlichen
Regelung durch die Centralstelle bedürfen oder der
Natur der Sache nach zu deren Zuständigkeit gehören,
^ür gewisse Vcrwaltungsgeschäfte, die zweckmäßig
für einen größeren Bezirk einheitlich erledigt werden,
sind mehrere Direktionen zu einer Grnppe vereinigt,
innerhalb deren eine Direktion für die übrigen die
bezüglichen Geschäfte mit übernimmt. So sind z. B.
für die Geschäfte der Beschaffung und Verwaltung
der Drucksachen, der Oberbau-, Betriebs- und Werk-
stattsmaterialien u. s. w. Gruppen gebildet. Dem
Präsidenten ist je ein administratives und ein tech-
nisches Mitglied der Direktion als stündige Ver-
treter beigcgeben, die ihn in Abwesenheitsfüllen, wie
auck, mit Genehmigung des Ministers, bei An-
wesenheit in bestimmten mehr untergeordneten An-
gelegenheiten vertreten. Außerdem stehen die beiden
Stellvertreter (Oberregierungs-, Oberbaurat) dem
Präsidenten als Beiräte zur Seite, der ihr Gutachten
in wichtigen Fragen einzuholen hat.
Zur Vermittelung des geschäftlichen Verkehrs der
Eisenbahndirektionen sind fünf Bureaus eingerichtet:
das Centralbureau für die allgemeinen Ver-
waltungsangclegenheiten, das Rech nun gsbureau
für die Etats-, Kassen- und Necknungssachen, das
Betriebsbureau für die Betriebsangelegenhcitm,
das Verkehrsbureau für die Verkehrs- und
Tarifsachen und das Technische Vureau für die
technifchen, insbesondere die Vauangelegenheiten.
Außerdem bestehen bei den einzelnen Direktionen
als besondere Dienststellen die Hauptlasten, und bei
einzelnen Direktionen (fürmehrere Direktionsbezirke)