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Merck's Warenlexikon

Autorenkollektiv, Verlag von G. A. Gloeckner, Leipzig, Dritte Auflage, 1884

Beschreibung der im Handel vorkommenden Natur- und Kunsterzeugnisse unter besonderer Berücksichtigung der chemisch-technischen und anderer Fabrikate, der Droguen- und Farbewaren, der Kolonialwaren, der Landesprodukte, der Material- und Mineralwaren.

Schlagworte auf dieser Seite: Drogen

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Drogen - Drogen

Anmerkung: Fortsetzung des Artikels 'Drell'

erzielt. Zur Zwillichweberei benutzt man jetzt zuweilen eine kleine Jacquardeinrichtung, wodurch dann eine etwas freiere, an den Damast erinnernde Zeichnung, das Abgehen von geradlinig begrenzten Figuren ermöglicht wird. Der Unterschied von Drillich und Zwillich besteht darin, daß der erstere nur glatten fortlaufenden vierschäftigen Köper ohne Musterung hat, der letztere dagegen gemustert und mit so viel Schäften gewebt ist, als die Größe der Muster erfordert. An die Stelle des leinenen oder in den gröbsten Sorten zuweilen hanfenen D. ist gegenwärtig vielfach halbleinener (mit baumwollener Kette oder Einschlag) und ganz baumwollener D. getreten; leider auch solcher, bei dem mehr oder weniger Baumwolle in den Leinenstoff eingeschmuggelt ist. Die Stoffe sind entweder roh belassen oder weiß gebleicht, einige durch Hinzunahme farbigen Garnes gestreift, quadrilliert, meliert etc. Die Gewebe dienen in ihren verschiednen Sorten zu mancherlei Zwecken, namentlich als: Bettzwillich, frz. coutil, engl. tick, ticking, entweder ganz Leinen mit gestreiften Mustern, oder rot-, blaustreifig mit baumwollenem Schuß. Nachahmungen der leinenen Zwilliche in ganz Baumwolle heißen gewöhnlich Bettdrell, bestehen nur aus fortlaufendem vierschäftigen Köper, zum Teil farbig gestreift oder kariert, und nur in ordinären Qualitäten vorkommend, zu Matratzen, Strohsäcken, Rouleaus, geringer Tischwäsche etc. Tischdrell, frz. linge de table, nappage; engl. dornic, dornock, und Handtuchdrell, mit kleinern und größern rechtwinkeligen Mustern oder das Tischzeug auf dem Jacquardstuhle gewebt in damastähnlichen Figuren. Hosendrell, frz. coutil, von Leinen und Baumwolle gemischt, gestreift, gemustert, geflammt und meliert. Der Hauptsitz der Fabrikation derartiger Waren ist die sächsische Oberlausitz und das benachbarte nördliche Böhmen, außerdem Nordfrankreich. - Zoll s. Tarif im Anh. leinener roher Nr. 22 e, gebleichter oder gefärbter Nr. 22 f; baumwollener und halbleinener roher Nr. 2 d 1, gebleichter Nr. 2 d 2, gefärbter Nr. 2 d 3.

Drogen (Droguen) und Chemikalien. - Unter den Namen D. oder Drogeriewaren faßt man alle diejenigen Naturprodukte zusammen, welche zu medizinischen Zwecken benutzt werden; sie bilden Handelsartikel der Apotheker und Drogisten und die Zahl der hierher gehörigen Waren ist eine sehr große, war aber in frühern Zeiten noch viel größer, da man viele derselben als unwirksam erkannt hat oder wegen ihrer gefährlichen und unsichern Wirkung nicht mehr benutzt. Im Laufe der Zeit hat sich der Begriff des Wortes D. erweitert, so daß man jetzt nicht bloß Rohprodukte dazu rechnet, sondern auch Präparate und Stoffe, die zu einigen andern als medizinischen Zwecken dienen. Die Händler mit D. führen in der Regel zugleich auch Chemikalien, d. s. chemische Präparate; die Zahl derselben ist ebenfalls eine sehr bedeutende, es kommen jedoch sehr viele derselben so selten im Handel vor und werden dann auch nur in so geringfügigen Mengen gebraucht, daß sie für den Handel im allgemeinen keine Bedeutung ↔ haben. Die Chemikalien werden teils zu medizinischen, teils zu technischen Zwecken gebraucht, sowie auch in chemischen Laboratorien für die Zwecke der Wissenschaft. Der Engros-Handel mit D. und Chemikalien ist selbstverständlich keinen Beschränkungen unterworfen; dagegen ist der Kleinhandel mit diesen Waren insofern ein beschränkter, als eine gewisse Zahl derselben von den Drogisten an das Publikum nicht verkauft werden darf, und in den Apotheken auch nur nach ärztlicher Verordnung oder gegen Giftschein. Gewisse Arzneimittel können zwar von den Apothekern auch ohne ärztliche Verordnung verkauft werden, aber nicht von den Drogisten. Diesen ist nur gestattet folgende Arzneimittel an das Publikum abzugeben: Englisches Pflaster, gestrichenes Heftpflaster, Fleischextrakt, Malzextrakt, Lakritzensaft, flüchtiges Liniment, künstliche Mineralwässer, Hoffmanns-Tropfen, Seifenspiritus, Kampferspiritus, Pfeffermünzkügelchen, Fruchtsyrupe, weißen Zuckersyrup, Arnica-, Baldrian-, Benzoë- und Myrrhentinktur, Essenzen zur Anfertigung geistiger Getränke, Pepsinwein, Cold-Cream, Lippenpomade und Pappelpomade. Alle übrigen zusammengesetzten und gemischten Arzneimittel, wie z. B. gemischte Thees, Extrakte, Salben, Pflaster, gemischte Pulver etc. dürfen von Drogisten und Kaufleuten im Kleinhandel an das Publikum nicht abgegeben werden. Die einfachen Arzneimittel, D. und Chemikalien, soweit sie nicht giftig sind, unterliegen jedoch keiner Beschränkung beim Verkaufe. Ausgenommen sind nach der Reichsverordnung vom 4. Januar 1875, dürfen also im Kleinhandel an das Publikum nicht verkauft werden, folgende: Asa foetida (Stinkasant), bulbus scillae (Meerzwiebel), cantharides (Spanische Fliegen), castoreum (Bibergeil), cortices chinae (Chinarinden), cortices mezerei (Seidelbast), cortices radicis granatorum (Granatwurzelrinde), cubebae (Cubeben), euphorbium (Euphorbium), faba calabarica (Calabarbohne), fel tauri depuratum siccum (trockne gereinigte Ochsengalle), flores cinae (Wurmsamen), flores Kosso (Kusso), folia belladonnae (Tollkirschenblätter), folia Bucco (Buccoblätter), folia digitalis (Fingerhutblätter), folia hyoscyami (Bilsenkraut), folia stramonii (Stechapfelblätter), folia toxicodendri (Giftsumachblätter), fructus colocynthidis (Coloquinten), fructus sabadilli (Sabadillsamen), fungus laricis (Lärchenschwamm), galbanum (Mutterharz), herba cannabis indicae (Indischer Hanf), herba conii (Schierlingskraut), herba gratiolae (Gottesgnadenkraut), herba lobeliae (Lobelienkraut), Kamala, lactucarium (Giftlattichsaft), manna, opium, pasta Guaranae (Guarana), radix belladonnae (Tollkirschenwurzel), radix colombo (Colombowurzel), radix hellebori viridis (Grüne Nieswurz), radix ipecacuanhae (Brechwurzel), radix pyrethri (Bertramwurzel), radix rhei (Rhabarber), radix sarsaparillae (Sassaparillwurzel), radix senegae (Senegawurzel), radix serpentariae (Virginische Schlangenwurzel), resina guajaci (Guajakharz), resina jalapae (Jalapenharz), resina scammoniae (Scammoniumharz), rhizoma filicis (Wurmfarrnwurzel), rhizoma veratri (weiße Nieswurzel), secale cornutum (Mutterkorn), semen

Anmerkung: Fortgesetzt auf Seite 101.