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Handbuch der Drogisten-Praxis

Gustav Adolf Buchheister, Verlag von Julius Springer, Berlin, 3. Auflage, 1893

Zweiter Theil

Die Herstellung der gebräuchlichen Handverkaufsartikel.

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Spirituosen.

Rum-Essenz n. Hofmann.

Rumäther 1 Liter

Benzoetinktur 20,0

Neroliöl 2 Trpf.

Birkenöl 2 Trpf.

Zimmtöl 0,5

Vanilleessenz 6,0

Essigäther 25,0

Rum-Aroma-Essenz.

Rumessenz 500,0

Vanilleessenz 250,0

Saffrantinktur 125,0

Zimmtöl 30,0

Spiritus 95,0.

Rum-Parfüm.

Benzoe 100,0

Styrax 100,0

Tolubalsam 100,0

werden mit Spiritus 600,0 ausgezogen, der Auszug mit Wasser 400,0 versetzt und dann filtrirt.

Die Rumessenzen verlangen gleich den Cognacessenzen eine möglichst lange Lagerzeit. Sie werden, wenn nicht besonders weisse Essenz verlangt wird, fast immer mit Zuckerkulör in der Farbe des Rums gefärbt. Vielfach wird von ihnen ein gewisser Rauchgeschmack verlangt, diesen erreicht man am besten, wenn man ein wenig Glanzruss in der Essenz auflöst. Da dieser aber nur selten zu haben ist, kann man etwa das Gleiche durch geringen Zusatz von rektifizirtem Birkentheeröl erreichen. Hier und da setzt man auch noch, um die Blume zu erhöhen, sog. Rum-Aroma (s. d.) hinzu.

Schweizer Absynth-Essenz n. Hofmann.

Auf 1 Liter Essenz werden ausgezogen

Anis 50,0

Sternanis 50,0

Fenchel 50,0

Wermuth 50,0

Melissenkraut 20,0

Ysopkraut 10,0

Kalmuss 25,0.

Schweizer Alpenkräuter-Essenz.

Wermuthessenz 800,0

Maitrankessenz 180,0

Pomeranzenöl, bitter 3,0

Nelkenöl 5,0

Schweizer Alpenkräuter-Essenz.

Auf 1 Liter Essenz werden ausgezogen

Anis 45,0

Pomeranzenschale 30,0

Kalmus 40,0

Wachholderbeeren 25,0

Salbei 30,0

Wermuth 45,0

Angelikawurzeln 20,0

Pfefferminz 30,0

Lavendel 20,0

Nelken 15,0