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Handbuch der Drogisten-Praxis

Gustav Adolf Buchheister, Verlag von Julius Springer, Berlin, 3. Auflage, 1893

Zweiter Theil

Die Herstellung der gebräuchlichen Handverkaufsartikel.

Schlagworte auf dieser Seite: Bandoline; Brillantine

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Brillantine.

Brillantine.

Unter diesem Namen versteht man Mittel, welche das Haar, namentlich den Bart, fetten und zugleich etwas steifen soll. Es sind durchgängig alkoholische Lösungen von Ricinusöl oder Glycerin, parfümirt mit irgend einem Blüthenextrakt, vielfach auch mit kräftigeren Parfüms, wie Patchouli, Jokayklub oder Heuduft.

1. Ricinusöl 100,0

Spiritus 890,0

Heuduft 10,0

2. Glycerin 500,0

Spiritus 480,0

Veilchenduft 20,0

3. n. Dieterich.

Ricinusöl 100,0

Benzoetinktur 50,0

Seife, medizin 10,0

Spiritus 840,0

Rosenöl 5 Trpf.

Bergamottöl 1,0

4. n. Dieterich.

Ricinusöl 45,0

Glycerin 45,0

Benzoetinktur 45,0

Seife, medizin. 9,0

Spiritus 855,0

Pomadenparfüm, ff. 0,5

Essigäther 1,0

Bandoline.

Unter diesem Namen werden schleimige und etwas parfümirte Flüssigkeiten verkauft, welche zum Befestigen der Haare dienen. Man verwendet dazu Gummi Arabicum, Quittenkerne, Flohsamen, Traganth und Agar Agar. Weitaus am besten eignen sich dazu die beiden letzten.

1. Traganth, gepulv. 10-15,0

Kölnisch Wasser 30,0

Rosenwasser 960,0

Das Traganthpulver wird zuerst mit dem Kölnischen Wasser durchfeuchtet, dann das Rosenwasser rasch hinzugefügt und scharf umgeschüttelt.

2. n. Dieterich.

Agar Agar 2,0

Wasser 700,0

Glycerin 300,0

Jasminextrakt 10,0

Rosenöl 2 Trpf.

Orangenblüthenöl 2 Trpf.

Moschustinktur 2 Trpf.