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Biblische Real- und Verbal-Handkonkordanz

M. Gottfried Büchner, E. Ch. Lutz, H. Riehm, Verlag von Ferd. Riehm, Basel, 1890

Exegetisch-homiletisches Lexikon über alle Sprüche der ganzen heiligen Schrift für Geistliche, Lehrer, Sonntagsschullehrer und die Familie.

Schlagworte auf dieser Seite: Baracha; Baracheel; Barachias; Barak; Barasa; Bared; Barfuß; Barfüßer

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Baracha - Barfüßer.

von dem Gebrauch des heiligen Abendmahls ausschloß, weil er sich unwürdig gemacht, und nicht genug zubereitet war, den Leib und das Blut Christi zu genießen, z. B. durch Hurerei, Feindschaft und andere Aergernisse. Dieser erfolgte, wenn man einen verstockten Sünder, durch öffentliche Ausrufung, von der christlichen Gemeinde ganz und gar ausschloß, und ihn mit Paulus im Namen Christi dem Satan übergab, 1 Cor. 5, 4. 5. Hierbei wäre Luthers Rath, den er einem gab, wohl nöthig in Erfüllung zu bringen, wenn er schreibt: Er thäte wohl daran, wenn er den Bann wieder anrichten könnte nach dem Exempel der ersten Kirche. Er setzt aber auch hinzu: Dieses Fürnehmen würde den Hofjunkern sehr faul thun, und sie hart verdrießen, nachdem sie solches Zwanges entwöhnt wären: und beschließt: GOtt stehe euch bei und gebe sein Gedeihen dazu, hoch wäre wohl solche Disciplin vonnöthen, weil der Muthwille, daß Jedermann nur thut, was er nur will, zusehends überhand nimmt. (Alt. VIII. 342. Hall. XIX. 1254.) Wie klein würde aber die Heerde der wahren Schafe des Erzhirten Christi alsdann werden! (Vgl. Luth. v. Bann Alt. I. 474. Nil. XIX. 1100.)

§. 4. Der Bann ist von Christo, als dem Haupt der Kirche, eingesetzt und geboten, Matth. 16, 19. c. 18, 18. Joh. 20, 23. (S. Absolution §. 2. 3.) und von den Aposteln gelehrt und gebraucht worden, 2 Cor. 2, 6. 2 Thess. 3, 6. 14. Tit. 3, 10. z. B. an dem

Alexander und Hymenäus, 1 Tim. 1, 20.

Blutschänder, 1 Cor. 5, 1-5.

§. 5. Diejenigen Sünder, welche von der christlichen Gemeinde ausgeschlossen werden sollen, sind namhaft gemacht Matth. 18, 17. Röm. 16, 17. 1 Cor. 5, 1 f. v. 9. 11. 2 Tim. 2, 17. 2 Joh. v. 10. Sprw. 22, 10. S. auch Matth. 7, 6. und zwar, damit

Sie gezüchtiget werden mögen, nicht mehr zu lästern, 1 Tim. 1, 20.

Schamroth gemacht, 2 Thess. 3, 14 und der Geist selig werde, 1 Cor. 5, 5.

§. 6. Der Gebrauch dieses Zucht- und Besserungsmittels setzt eine Gemeine voraus, in welcher das Bewußtsein der christlichen Gemeinschaft in Allen lebendig und vorherrschend ist, wo der Geist des heiligen Ernstes und der erbarmenden Liebe waltet, die den Gefallenen sittlich strafen, aber auch tragen und durch Theilnahme und Fürbitte wieder aufrichten kann: so daß die öffentliche Rüge heilsam wirkt. In gemischten und zum großen Theil verderbten Gemeinen, denen das Gefühl der brüderlichen Gemeinschaft entschwunden ist, würde dagegen jene Zucht in eine bürgerliche Beschimpfung ausarten, und anstatt zu bessern, erbittern und verstocken. Daher in unsrer gegenwärtigen Kirche, wie sie einmal ist, an eine Wiederherstellung der alten christlichen Zucht gar nicht gedacht werden kann, wofern die Kirche nicht erst regenerirt ist, und die christlichen Regierungen haben daher auch längst den Kirchenbann abgeschafft. Dennoch bleibt das Beispiel der alten Kirchenzucht für uns beschämend und mahnend, da es den Abstand unserer Kirche von dem Ideal einer wahren Kirche, und das Ziel uns vorhält, wonach wir streben sollten. Wahre Christen können indessen eine Art indirecter Kirchenzucht ausüben, wenn sie durch Ernst und Versagung näherer Freundschaft unwürdige Glieder der Kirche zu strafen wissen.

§. 7. Von dem äußern Bann, der ehedem durch die kirchliche Regierung auferlegt wurde, kann der innere Bann unterschieden werden, den das Gewissen auferlegt und durch den erst der äußere Bann Kraft empfängt. Er besteht in dem Bewußtsein einer geheimen noch nicht getilgten Schuld (z. B. eines Verbrechens, als Mord, Ehebruch, Meineid, ungerechter Besitz, unsittliche Verbindung, Verführung einer Seele u. A.), wodurch nicht bloß der innere Friede gestört, die volle Zuversicht zu GOtt benommen, sondern auch die Kraft und Freudigkeit des Handelns gebrochen, und die Hoffnung des göttlichen Segens entzogen wird. Befreit kann der Mensch davon werden nur durch völlige Losmachung von der Schuld, möglichste Hemmung der bösen Folgen, und die göttliche Vergebung in Christo.

§. 8. Die Juden und Pharisäer haben den Bann gemißbraucht, Joh. 12, 42. Joh. 9, 22. und der Papst wird mit seinen Bannstrahlen, welche er nur zur Privatrache schießen läßt, in seinem unbesonnenen Eifer ein treuer Nachfolger der Tyrannen und Verfolger, die, wenn sie die Jünger Christi verbannten, GOtt einen Dienst dadurch zu thun vermeinten, Joh. 16, 2.

Baracha

Segen oder Gesegneter. Ein Anathotiter von Sauls Geschlecht, 1 Chr. 13, 3.

Baracheel

Der Segen GOttes. Der Vater Elihus, des Freundes Hiobs, welcher sich mit diesem in einen harten Streit einließ, Hiob 32, 2.

Barachias

Der Segen des HErrn. Der Vater des Priesters Zacharias, welcher zwischen dem Tempel und Altar erschlagen wurde, Matth. 23, 35.

Barak

Ein Blitz oder glänzendes Schwert. Ein Sohn Abinoams von Kedes Naphthali. Streitet wider Sissera, erlangt den Sieg, und singt mit Debora ein Danklied, Richt. 4, 6 ff. c. 5, 1. 12.

Barasa

In Armuth oder Laus. Eine große und reiche Stadt in Galaad, 1 Macc. 5, 26.

Bared

Hagel. Ein Ort in der Wüste Sur, wo der Engel des HErrn der Hagar erschien, und sie zurück trieb, 1 Mos. 16, 14.

Barfuß

Nackt und barfuß mußte auf GOttes Befehl drei Jahre Jesaias gehen, zum Zeichen, daß der König von Assyrien die Egypter und Mohren so bloß wegführen würde, Esa. 20, 2.3. 4.

Barfüßer

Es war ein Stück jüdischer Polizeiordnung, daß, wenn einer, der noch lebendig, seinem unbeerbten, verstorbenen Bruder keinen Samen erwecken wollte, so stellte ihn seine Schwägerin vor die Aeltesten, zog ihm einen Schuh aus, spie ihn an, sagend: Also soll man thun einem jeden Mann, der seines Bruders Haus nicht erbauen will, und sein Name hieß in Israel des Barfüßers Haus, 5 Mos 25.10.5 ff. Siehe beerben.