Schnellsuche:

Illustrierte Kunstgeschichte

Johannes Emmer, Deutsche Volksbibliothek A.-G., Berlin, ohne Jahr [1901]

Schlagworte auf dieser Seite: Germanische Kunst

230

Germanische Kunst.

walten sein; diese Doppelherrschaft mußte aber notwendigerweise zum Widerstreit führen, sobald Fragen ins Spiel kamen, an denen beide Gewalten beteiligt waren und jede derselben dann den Vorrang beanspruchte.

Es kam sodann noch ein wichtiger Punkt hinzu. Die stramme Ausbildung der Staatsgewalt - nach deren Vorbild auch die kirchliche eingerichtet wurde - war römischer Art. Der obenerwähnte Grundsatz wäre leichter durchführbar gewesen, wenn das Römerreich mit seinen Einrichtungen und den für diese erzogenen Völkern fortbestanden hätte. Nun wurde aber das germanische Volkstum herrschend, welchem diese Staatsordnung wesensfremd war und geradezu widerstrebte, da die germanische Gesellschaftsordnung die "persönliche Freiheit" in den Vordergrund stellte.