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Rang | Fundstelle | |
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0785,
von Bergwerksanteilebis Bergwerkseigentum |
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783
Bergwerksanteile - Bergwerkseigentum
von 20 Pf., außerdem eine Schürfsteuer von 10 Pf. für 1000 Quadratlachter), in Reuß j. L., Österreich (Maßengebühr und Freischurfgebühr).
e. In ältern Zeiten war es üblich, daß für bestimmte Leistungen
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0772,
von Rezatbis Rezonville |
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die schuldigen Beiträge der Teilhaber vermerkt werden. Bei nicht rechtzeitige Zahlung der Rezeßgelder (Zubuße) fällt der betreffende Bergwerksanteil ins Retardat, infolgedessen die Schuldner innerhalb eines bestimmten Termins ihre Zubuße bezahlen müssen, widrigen
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0743,
Bergrecht (Ausbeute und Zubuße; Rechte des Grundeigentümers) |
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Berggesetz vom 23. Mai 1854 setzte daher an die Stelle der Kaduzierung den Zwangsverkauf des Bergwerksanteils. Nach dem preußischen Berggesetz erfolgt die Beitreibung der Zubuße im Weg der gerichtlichen Klage gegen den Gewerken. Das Verfahren richtet
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0781,
Bergrecht |
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Verpachtung, die Aufgabe von Bergwerksanteilen, die Rechnungsführung, die Konsolidation von Bergwerken und die Auflösung von Gesellschaften kasuistisch regelt. - Vgl. Baldwin, Die engl. Bergwerksgesetze (Stuttg. 1894).
k. In den Vereinigten Staaten
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0651,
von Wertstempelbis Werwolf |
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Wertpapier als eine Urkunde über ein Privatrecht definiert, dessen Verwertung durch die Innehabung der Urkunde bedingt ist. Danach würden z. B. Kuxe über Bergwerksanteile, der Grundschuldbrief zu den W., auch wenn er auf Namen gestellt ist, zu rechnen
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