Ergebnisse für Ihre Suche
Ihre Suche nach Collatio
hat nach 0 Millisekunden 11 Ergebnisse
geliefert (maximal 100 werden angezeigt). Die Ergebnisse werden nach ihrer Relevanz
sortiert angezeigt.
Rang | Fundstelle | |
---|---|---|
100% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0209,
von Colimabis Collé |
Öffnen |
: Kollaps.]
Coll' arco (ital.), s. Arco.
Colla sinistra (ital.), mit der Linken.
Collasmanier, s. Reliefmaschine.
Collateralis (lat.), zur Seite, eine Seitenstellung habend, die Seitenverwandtschaft betreffend; s. Kollateral-...
Collatio
|
||
2% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0493,
von Kollapsbis Kollegialsystem |
Öffnen |
Oberarms verlaufen.
Kollaterālgeld, die Abgabe, welche die den Erblasser beerbenden Seitenverwandten vom Nachlaß zu zahlen haben.
Kollaterālkreislauf, s. Kreislauf des Blutes.
Kollation (lat. collatio), im Kirchenrechte die Verleihung
|
||
2% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0168,
von Autenriethsche Pockensalbebis Autichamp |
Öffnen |
vom Gesetzgeber unmittelbar herrührendes Gesetz zum Unterschied von nachherigen Erweiterungen, Umarbeitungen, Übersetzungen etc. A. collatio (Authenticum, Liber authenticarum) ist die wortgetreue lateinische Übersetzung der Justinianischen Novellen (s
|
||
2% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0485,
von Provinzialratbis Provision |
Öffnen |
) die Verleihung eines Kirchenamtes, welche der Kirchengewalt zusteht. Sie ist ordinaria, wenn sie durch den ordnungsmäßig Berechtigten vorgenommen wird, also bei niedern Ämtern durch den Bischof, entweder frei (collatio libera) oder gebunden an den
|
||
1% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0429,
von Provinzialbis Provision |
Öffnen |
vom Bischof von dem Papst, vorgenommen wird. Je nachdem die Verleihung nach freier Wahl erfolgt oder an den Vorschlag eines Dritten, z. B. des Kirchenpatrons, gebunden ist, unterscheidet man zwischen Provisio (Collatio) libera und non libera. Endlich
|
||
1% |
Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0047,
von Blum.bis Blumenau |
Öffnen |
und Rudorff gab er "Die Schriften der römischen Feldmesser" (Berl. 1848-52, 2 Bde.) heraus. Von seinen übrigen Schriften sind noch zu nennen: "Lex Dei sive mosaicarum et romanarum legum collatio" (Bonn 1833); "Die westgotische Antiqua" (Halle 1847
|
||
1% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0937,
von Kollarbis Kollegialsystem |
Öffnen |
. - In der Rechtssprache (collatio bonorum) die "Einwerfung" der Güter gewisser Erben in die zu teilende Erbmasse. Zweck dieser Kollationsverbindlichkeit, im französischen Recht "rapport", im preußischen Landrecht "Ausgleichung" genannt, ist die Aufhebung
|
||
1% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0800,
von Sedimentbis See |
Öffnen |
paschale") in geschraubter, schwülstiger Sprache, eine gekünstelte Vergleichung des Alten und Neuen Testaments in 55 Distichen ("Collatio Veteris et Novi Testament") und einen alphabetischen Hymnus auf Christus in 23 vierzeiligen iambischen Strophen
|
||
1% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0120,
von Açorenbis Acquit-à-caution |
Öffnen |
humanae vitae" wurde mit Widerlegungen hg. von Ph. von Limborch ("Amica collatio cum erudito Judaeo", Gouda 1687); es erschien auch lateinisch und deutsch (mit Einl., Lpz. 1847). - Vgl. A. Jellinek, A.s Leben und Lehre (Zerbst 1847): A. Jellinek, Elischa
|
||
1% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0682,
von Antecessorbis Antequera |
Öffnen |
und Theodosianus, die Institutionen des Gajus, Paulli sententiae, Ulpians Fragmente, die Collatio legum Mosaïcarum et Romanorum, die Fragmenta Vaticana. Sammelausgaben davon veranstalteten einige Bonner Professoren u. d. T.: Corpus juris Romani
|
||
1% |
Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0147,
von Blue-Ribbon-Armybis Blum (Ernest) |
Öffnen |
), Ausgaben der «Lex Dei sive Mosaicarum et Romanarum legum collatio» (Bonn 1833), der «Westgot. Antiqua» (Halle 1847), der «Kirchenordnung für die evang. Gemeinden der Provinz Westfalen und der Rheinprovinz» (1854; 5. Aufl., Bonn 1891), des burgund
|