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100% Brockhaus → 4. Band: Caub - Deutsche Kunst → Hauptstück: Seite 0866, von Deckungsfähigkeit bis Declaration of rights Öffnen
] Deckungsklage, s. Deckung (im Handel). Deckungsmittel, Kriegsmaschinen, s. Antwerk. Deckungsprincip, der Grundsatz, daß der Pfandgläubiger das ihm verpfändete Grundstück nur unbeschadet der ihm vorhergehenden Hypotheken zur Subhastation bringen
1% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0091, von Accepi bis Acceptation Öffnen
kein Wechselrecht, selbst wenn er den Wechsel sich indossieren läßt, weil er immer der letzte Hauptschuldner ist. Er hat nur die nicht wechselrechtliche Deckungsklage gegen den Aussteller oder den Kommittenten (s. Kommissionstratte) oder die Revalierungsklage (s
1% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0808, von Revalenta bis Reventlow (Friedrich, Graf) Öffnen
, Deckungsklage, die Klage des Bezogenen gegen den Aussteller des ge- zogenen Wechsels oder denjenigen, für dessen Rech- nung der Wechsel gezogen ist (s. Trassieren, Kom- missionstratte), auf Ersatz des zur Einlösung des Wechsels Gezahlten
1% Brockhaus → 4. Band: Caub - Deutsche Kunst → Hauptstück: Seite 0865, von Deckung (in der Fechtkunst) bis Deckung (im Handel) Öffnen
ist. Wenn der Bezogene nicht schenken will oder nicht schuldet, hat er Anspruch auf die D. Er kann, nachdem er ohne D. gezahlt hat, auf Ersatz klagen (Deckungsklage); er braucht das Zahlungsversprechen ohne D. nicht abzugeben, also die Anweisung oder den