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Ihre Suche nach Ehrenkränkung
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Rang | Fundstelle | |
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0345,
von Ehrenfeldbis Ehrenkreuz |
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345
Ehrenfeld - Ehrenkreuz.
habe und ihn in seiner Würde vollkommen anerkenne. Im modernen Strafverfahren wird bei Ehrenkränkungen auf eine E. nicht mehr erkannt.
Ehrenfeld, Stadt (seit 1879) im preuß. Regierungsbezirk und Landkreis Köln
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0199,
Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Strafrecht. Proceß) |
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. Injurie
Calumnia
Diffamation
Ehrenkränkung, s. Injurie
Ehrenverletzung, s. Injurie
Guter Name, s. Injurie
Insultiren
Pasquill
Pasquinade, s. Pasquill
Realinjurie, s. Injurie
Ruf
Schandschrift
Verbalinjurie
Verleumdung
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0512,
von Amt Christibis Amtsbezirk |
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, und daß Verletzungen jener amtlichen Ehre strenger bestraft werden als die gewöhnlichen Ehrenkränkungen (vgl. Amtsbeleidigung). Auch hängt damit die in manchen Staaten bestehende Einrichtung zusammen, wonach mit den höchsten Staatsämtern der persönliche
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0017,
von Abberufungbis Abbotsford |
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Verzeihung der
zugefügten Ehrenkränkung, im ältern Strafverfahren eine Privatstrafe, auf welche bei Ehrverletzungen entweder allein oder neben
einer Geldstrafe und neben Ehrenerklärung und Widerruf erkannt
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0637,
von Belebeibis Beleidigung |
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(Injurie, lat. Injuria, Beschimpfung, Ehrenkränkung, Ehrenverletzung), die rechtswidrige Handlung, durch welche eine Person vorsätzlich die Ehre einer andern angreift. Je nachdem dies durch Thätlichkeiten oder auf andre Weise (Wort, Schrift, Abbildung etc
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0638,
von Beleihenbis Belemniten |
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von der Ehrverletzung, in der "Sächsischen Gerichtszeitung", Bd. 5-8, Bd. 12; Köstlin, Abhandlungen aus dem Strafrecht, S. 1 ff. (Tübing. 1858); Freudenstein, System des Rechts der Ehrenkränkungen (Hannov. 1880); Baumeister, Über Injurien (Berl. 1880
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0083,
Italien (Geschichte: bis 1875) |
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und mit strengen Strafen jede Ehrenkränkung des Papstes bedroht. Der Papst behielt seine Leibgarde und seine Residenzen, welche volle Immunität genießen und namentlich auch zur Zeit eines Konklaves jeder Einmischung der bürgerlichen Obrigkeit unzugänglich
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0564,
Otto (Bayern) |
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. Sept. in Altenburg feierlich damit belehnte. O. starb 11. Juli 1183.
7) O. VII., Graf von Wittelsbach, Pfalzgraf von Bayern, ein heftiger, jähzorniger Mann, ermordete, vermutlich um eine empfangene Ehrenkränkung zu rächen, 21. Juni 1208 in Bamberg den
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0022,
von Abbissebis Abbrände |
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der Strafprozeßordnung der Erhebung der Privatklage wegen Beleidigung vorhergehen muß. – Die A. ist hervorgegangen aus dem Bedürfnis, die Genugthuung
für Ehrenkränkungen, welche nach röm. Recht für diesen wie für jeden absichtlichen
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0662,
von Belegschaftbis Beleidigung |
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verleumderischer Kreditgefährdung. Sonst hat das Deutsche Strafgesetzbuch nur die B. von Behörden und polit. Körperschaften für strafbar erklärt (§§. 196, 197). Der Beleidigende muß das Bewußtsein von dem ehrenkränkenden Charakter und von der Rechtswidrigkeit
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0151,
Hexenbesen |
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, der eine Frau als Hexe bezeichnet hatte, die die angebliche Besessenheit eines Knaben veranlaßt haben sollte, wegen Ehrenkränkung zu einer entsprechenden Strafe verurteilt.
Vgl. Soldan, Geschichte der Hexenprozesse (Stuttg. 1843; neu bearbeitet von Heppe
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Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0007,
von Abagthabis Abdi |
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der Christen als Beschimpfungen, Ehrenkränkungen der Kirche anzusehen sei, und ihr dafür Genugthuung gebühre, durch welche der Sünder, der der Mitgenossenschaft an der Gemeine der Heiligen sich unwürdig gemacht hatte, wieder mit ihr ausgesöhnt
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0507,
von Majestätsbriefbis Majolika |
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505
Majestätsbrief – Majolika
(Strafe bis zu lebenslänglichem Zuchthaus oder Festungshaft) und Beleidigung (Ehrenkränkung, nicht bloße Ehrfurchtsverletzung, die allerdings der Majestät gegenüber anders zu bemessen sein wird als gegenüber
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