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100% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0949, von Evans bis Eventuell Öffnen
. Eventail (franz., spr. ewangtáj, "Fächer"), eine im 18. Jahrh. gebräuchliche Form des Aufmarsches aus der Kolonne, s. Deployieren. Eventaillieren (spr. ewangtaji-), fächerförmig aufmarschieren. Eventualbelehnung, die Belehnung mit einem gegenwärtig
1% Meyers → Schlüssel → Schlüssel: Seite 0194, Rechtswissenschaft: Privatrecht (Handels- und Wechselrecht) Öffnen
, s. Lehnswesen Belehnung. Anwartschaft Appropriation Banal Belehnung, s. Lehen Berennung des kaiserl. Lehens Eventualbelehnung Feodal Hand, gesammte Handlohn Homagium Koinvestitur, s. Lehnswesen Kommendation Laudemium Revers
1% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0633, Lehnswesen (Grundsätze des Lehnrechts) Öffnen
eventuelle Successionsrecht in Kraft. Die Eventualbelehnung ist eine Investitur für die Eventualität des Heimfalls eines Lehens, d. h. eine an einer bereits verliehenen Sache für den Fall vorgenommene Investitur, daß die Rechte des dermaligen Vasallen
1% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0664, von Anville bis Anweisung Öffnen
konnten, statt dessen die Zusicherung künftiger Belehnung zu erteilen. Etwas der Lehnsexspektanz Ähnliches ist die Eventualbelehnung (s. d.). Aus dem Lehnrecht ging das Rechtsinstitut der A. auch in das Staats- und Kirchenrecht über insofern
1% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0323, Heinrich (Meißen, Niederlande, Portugal) Öffnen
des erstern. Zum Dank dafür erteilte ihm Friedrich II. 1242 eine Eventualbelehnung mit Thüringen und der Pfalz Sachsen und verlobte 1243 seine Tochter Margarete mit Heinrichs Sohn Albrecht. Erst nach Konrads IV. Abzug aus Deutschland erkannte H
1% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0632, Lehnswesen (Quellen und wesentliche Grundsätze des Lehnrechts) Öffnen
es dann von jenem als Lehen zurückzuempfangen. Besondere Arten der Investitur sind die Koinvestitur und die Eventualbelehnung. Erstere (investitura simultanea) ist diejenige Investitur, welche gleichzeitig an dem nämlichen Gegenstand mehreren Personen
1% Meyers → 14. Band: Rüböl - Sodawasser → Hauptstück: Seite 0134, Sachsen (Geschichte des Kurfürstentums bis 1546) Öffnen
die Eventualbelehnung mit Jülich und Berg und später die Erbstatthalterschaft von Friesland. Im Innern nahm der Bergbau auf Silber einen großartigen Aufschwung, vermehrte den Wohlstand
1% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0723, von Anwalt und Anwaltskammern bis Anweisung Öffnen
der bloße Expektant (expectativarius) zurücktreten, wenn einem andern schon durch Eventualbelehnung ein dingliches Recht an dem bestimmten Lehnsobjekt erteilt worden war. Trat der Eröffnungsfall ein, so konnte der Anwärter die Belehnung bei dem Herrn suchen
1% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0662, von Belegschaft bis Beleidigung Öffnen
Eventualbelehnung (für den Fall, daß der jetzige Besitzer und seine Linie und die seiner Agnaten aussterben), Mitbelehnung (zur gesamten Hand oder zu Bruchteilen), Afterbelehnung. Gegenwärtig ist die Neuerrichtung einschließlich der Wiederverleihung
1% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0639, von Gedankenstrich bis Gedis-tschai Öffnen
) geteilt. Geding, uraltes deutsches Wort für Vertrag, heutzutage noch üblich als Verabredung von Akkordarbeit und in Zusammensetzungen, wie Strafgeding statt Konventionalstrafe. Die Eventualbelehnung (s. d.) wurde im Mittelalter G. genannt
1% Brockhaus → 8. Band: Gilde - Held → Hauptstück: Seite 0996, von Heinrich (Prinz der Niederlande) bis Heinrich (der Seefahrer, Infant von Portugal) Öffnen
Johann von Brandenburg in Fehde, später aber nahmen ihn ausschließlich die thüring. Erbschaftsstreitigkeiten in Anspruch. Schon 1242 hatte er vom Kaiser eine Eventualbelehnung mit Thüringen und der Pfalz Sachsen erhalten. Als aber
1% Brockhaus → 15. Band: Social - Türken → Hauptstück: Seite 0814, Thüringen Öffnen
I., sowie der 30. Juni 1242 von Kaiser Friedrich II. erhaltenen Eventualbelehnung von der Landgrafschaft Besitz und behauptete sich in dem nun ausbrechenden sog. Thüringer Erbfolgestreite sowohl gegen den