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Ihre Suche nach Eventualbelehnung
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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0949,
von Evansbis Eventuell |
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Eventail (franz., spr. ewangtáj, "Fächer"), eine im 18. Jahrh. gebräuchliche Form des Aufmarsches aus der Kolonne, s. Deployieren. Eventaillieren (spr. ewangtaji-), fächerförmig aufmarschieren.
Eventualbelehnung, die Belehnung mit einem gegenwärtig
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0194,
Rechtswissenschaft: Privatrecht (Handels- und Wechselrecht) |
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, s. Lehnswesen
Belehnung.
Anwartschaft
Appropriation
Banal
Belehnung, s. Lehen
Berennung des kaiserl. Lehens
Eventualbelehnung
Feodal
Hand, gesammte
Handlohn
Homagium
Koinvestitur, s. Lehnswesen
Kommendation
Laudemium
Revers
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0633,
Lehnswesen (Grundsätze des Lehnrechts) |
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eventuelle Successionsrecht in Kraft. Die Eventualbelehnung ist eine Investitur für die Eventualität des Heimfalls eines Lehens, d. h. eine an einer bereits verliehenen Sache für den Fall vorgenommene Investitur, daß die Rechte des dermaligen Vasallen
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0664,
von Anvillebis Anweisung |
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konnten, statt dessen die Zusicherung künftiger Belehnung zu erteilen. Etwas der Lehnsexspektanz Ähnliches ist die Eventualbelehnung (s. d.). Aus dem Lehnrecht ging das Rechtsinstitut der A. auch in das Staats- und Kirchenrecht über insofern
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0323,
Heinrich (Meißen, Niederlande, Portugal) |
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des erstern. Zum Dank dafür erteilte ihm Friedrich II. 1242 eine Eventualbelehnung mit Thüringen und der Pfalz Sachsen und verlobte 1243 seine Tochter Margarete mit Heinrichs Sohn Albrecht. Erst nach Konrads IV. Abzug aus Deutschland erkannte H
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0632,
Lehnswesen (Quellen und wesentliche Grundsätze des Lehnrechts) |
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es dann von jenem als Lehen zurückzuempfangen. Besondere Arten der Investitur sind die Koinvestitur und die Eventualbelehnung. Erstere (investitura simultanea) ist diejenige Investitur, welche gleichzeitig an dem nämlichen Gegenstand mehreren Personen
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0134,
Sachsen (Geschichte des Kurfürstentums bis 1546) |
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die Eventualbelehnung mit Jülich und
Berg und später die Erbstatthalterschaft von Friesland. Im Innern nahm der
Bergbau auf Silber einen großartigen Aufschwung, vermehrte den Wohlstand
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0723,
von Anwalt und Anwaltskammernbis Anweisung |
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der bloße Expektant (expectativarius) zurücktreten, wenn einem andern schon durch Eventualbelehnung ein dingliches Recht an dem bestimmten Lehnsobjekt erteilt worden war. Trat der Eröffnungsfall ein, so konnte der Anwärter die Belehnung bei dem Herrn suchen
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0662,
von Belegschaftbis Beleidigung |
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Eventualbelehnung (für den Fall, daß der jetzige Besitzer und seine Linie und die seiner Agnaten aussterben), Mitbelehnung (zur gesamten Hand oder zu Bruchteilen), Afterbelehnung. Gegenwärtig ist die Neuerrichtung einschließlich der Wiederverleihung
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0639,
von Gedankenstrichbis Gedis-tschai |
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) geteilt.
Geding, uraltes deutsches Wort für Vertrag, heutzutage noch üblich als Verabredung von Akkordarbeit und in Zusammensetzungen, wie Strafgeding statt Konventionalstrafe. Die Eventualbelehnung (s. d.) wurde im Mittelalter G. genannt
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0996,
von Heinrich (Prinz der Niederlande)bis Heinrich (der Seefahrer, Infant von Portugal) |
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Johann von Brandenburg in Fehde, später aber nahmen ihn ausschließlich die thüring. Erbschaftsstreitigkeiten in Anspruch. Schon 1242 hatte
er vom Kaiser eine Eventualbelehnung mit Thüringen und der Pfalz Sachsen erhalten. Als aber
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0814,
Thüringen |
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I., sowie der 30. Juni 1242 von Kaiser Friedrich II. erhaltenen Eventualbelehnung von der Landgrafschaft Besitz und behauptete sich in dem nun ausbrechenden sog. Thüringer Erbfolgestreite sowohl gegen den
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