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100% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0868, von Grundrentenbanken bis Grundsteuer Öffnen
- und Hypothekenbuch eingetragen werden muß. Die gerichtliche Urkunde über eine eingetragene G. wird Grundschuldbrief genannt. Nach preußischem Recht lautet der Eintragungsvermerk einer G. z. B. so: "Tausend Mark G., mit 4 Proz. vom 1. Okt. 1886 in halbjährlichen Raten
2% Brockhaus → 8. Band: Gilde - Held → Hauptstück: Seite 0502, von Grundsatz bis Grundsteuer Öffnen
in der ersten Hand befindet (der Eigentümer kann eine G. auch für sich selbst eintragen lassen), principiell nur da- durch, daß der Eigentümer bei der G. nur mit dem Grundstück haftet, und dadurch, daß der Inhalt des Grundschuldbriefs in gewissen
1% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0651, von Wertstempel bis Werwolf Öffnen
Wertpapier als eine Urkunde über ein Privatrecht definiert, dessen Verwertung durch die Innehabung der Urkunde bedingt ist. Danach würden z. B. Kuxe über Bergwerksanteile, der Grundschuldbrief zu den W., auch wenn er auf Namen gestellt ist, zu rechnen
1% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0857, von Hypothekarische Klage bis Hypothetisch Öffnen
der Eintragung der H. wird ein gerichtlicher Hypothekenschein (Schuld- u. Pfandurkunde, Hypothekenbrief, Hypothekeninstrument, Grundschuldbrief) ausgefertigt. Der Hypothekengläubiger kann sich zum Zweck seiner Befriedigung nicht mehr selbst in Besitz
1% Brockhaus → 17. Band: Supplement → Hauptstück: Seite 0518, von Grüna bis Guatemala Öffnen
Grundschuldbriefe auf den Inhaber' sie werden wie Schuldverschreibungen anf diesen behandelt. Geht die G. auf Zahlung einer Rente, so heißt sie R enten - schuld. Die G. kann vom Gläubiger und Eigen- tümer, die Rentenschuld nur vom Eigentümer ge- kündigt
1% Brockhaus → 4. Band: Caub - Deutsche Kunst → Hauptstück: Seite 0065, von Cessionar bis Cesti Öffnen
und den Schuldner nur über, wenn die Umschreibung im Grund- und Hypothekenbuch erfolgt ist, anders in Preußen; die preuß. Grundschuld geht auf den Cessionar nicht über, wenn der Grundschuldbrief nicht ausgehändigt ist. Die Erklärung der C. kann sich