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Ihre Suche nach Guldenfuß
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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0923,
von Güldenbis Güll |
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folgte (= 1,75 Mark). 4) Der ältere süddeutsche G., wovon 24½ = 1 kölnische Mark fein Silber, ist die Grundlage des 24½-Guldenfußes, welchen die süddeutschen Staaten 1837 bei ihren Silberprägungen annahmen (= 1,714 Mark). 5) Der spätere süddeutsche G
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87% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0089,
von Münzfußbis Munzinger |
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ausgebildet; der Konventionsfuß bestand bis 1857 in Österreich. Der 24-Guldenfuß wurde später
durch die Verträge in den Zollvereinsstaaten
7) in den 24½-Guldenfuß oder die süddeutsche Währung verwandelt.
Durch den Wiener Münzvertrag
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2% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0552,
von Guldborgsundbis Gulden |
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-Darmstadt,
Nassau, Frankfnrt a. M. und einige kleinere Staa-
ten sich verpflichteten, Courantmünzen nur nach
dem 24^/2 - Guldenfuße zu prägen, fodah der füd-
deutfche oder rheinische G. ^ 17^ Silbergr. preu-
ßisch (24^2 G. - 14 Thlr.) war. Infolge
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1% |
Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0215,
Volkswirtschaft: Münzwesen |
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und Gewichte.
Münzwesen.
Münzwesen (nebst Beilage: Münzenumrechnungstabelle)
Al marco
Aloi
Aversa
Cisalien
Epigraphische Seite
Exergue
Fein
Guldenfuß, s. Gulden und Münzfuß
Konventionsfuß
Konventionsmünze
Korn, s. Münzwesen
Kurant
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1% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0891,
von Münzgewichtbis Münzkunde |
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durch die Münzkonvention von 1837 in den genannten Staaten der 24½-Guldenfuß oder die süddeutsche Währung, nach welcher die Mark zu 24½ Guld. oder 16 1/3 Thlr. ausgemünzt wurde. In Preußen wurde der Graumannsche M. beibehalten und durch ein Gesetz von 1821 weiter
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1% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0893,
von Münzverfälschungbis Münzwesen |
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½-Guldenfuß an. Diesem Vertrag folgte 30. Juli 1838 die Doppelkonvention zu Dresden, in welcher die norddeutschen Staaten den preußischen 14-Thalerfuß einführten. Die vertragschließenden Staaten verpflichteten sich, ihre eignen groben Münzen nie unter den
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1% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0471,
Hessen (Großherzogtum: Staatsverfassung und Verwaltung) |
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der Übergang von dem frühern 52½-Guldenfuß zur Reichsmarkrechnung in H. 1. Jan. 1875 stattgefunden.
Von den Humanitäts- und Wohlthätigkeitsanstalten sind hervorzuheben: die Staatsunterstützungskasse in Darmstadt, die schon erwähnte Landeswaisenanstalt
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1% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0422,
von Scheideerzebis Scheintod |
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der Scheidemünzfuß der 27-Guldenfuß, und es bildeten hier die 6-, 3- und 1-Kreuzerstücke die S., die nur 49/54 ihres Nominalwerts hatte, da der Hauptmünzfuß der 24½-Guldenfuß war. Nach Einführung der Reichswährung sind alle Silbermünzen, vom silbernen 5-Markstück
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1% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0090,
von Münzkabinettbis Münzregal |
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. Konventionsfußes), die Doppelkonvention vom 30. Juli 1838 zu Dresden zwischen den Staaten des Zollvereins, der deutsch-österr. Münzvertrag vom 24. Jan. 1857, wonach für Norddeutschland der 30-Thalerfuß, für Süddeutschland der 52½-Guldenfuß
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