Ergebnisse für Ihre Suche
Ihre Suche nach Handgelöbnis
hat nach 0 Millisekunden 6 Ergebnisse
geliefert (maximal 100 werden angezeigt). Die Ergebnisse werden nach ihrer Relevanz
sortiert angezeigt.
Rang | Fundstelle | |
---|---|---|
100% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0111,
von Handflüglerbis Handicap |
Öffnen |
lebenden nur wenig ab.
Handfriede, ein früher übliches Friedensversprechen, durch welches jemand vor handgemeinen feindseligen Anfällen sichergestellt wurde.
Handgeld, s. Angeld und Werbung.
Handgelöbnis, feierliches Versprechen, welches
|
||
0% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0114,
von Handlungsunkostenbis Handschrift |
Öffnen |
. Vgl. Hand, S. 66, und Handgelöbnis.
Handschrift, was jemand mit seiner eignen Hand geschrieben hat, im Gegensatz zu der Druck- und Prägschrift, oder abstrakt gebraucht, der Charakter seiner Schriftzüge; dann ein geschriebenes Buch oder ein Teil
|
||
0% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0553,
von Lauckhardbis Lauderdale |
Öffnen |
, Handgelöbnis.
Laudanum (lat.), bei den Ärzten des Mittelalters jedes Beruhigungsmittel (insbesondere aus Opium) sowie jede Zubereitung, worin sie das Wirksame einer Substanz verwirklicht glaubten. Von denselben hat sich bis auf unsre Zeit nur das L
|
||
0% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0771,
von Handflüglerbis Handlohn |
Öffnen |
heißt ein Rennen mit großer
Überlegenheit gewinnen.
Handgeld/s. Arrha.
Handgelöbnis, auch cautio M-Htm-ia (eidliche
Kaution) oder, da es jetzt meistens nur handgebend
geleistet wird, Ltipulatg. mauuL genannt, gebort
unter die Sicherheiten
|
||
0% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0775,
von Handmagazinbis Handschrift |
Öffnen |
Vertrage von that-
sächlicher Bedeutung. (S. auch Handgelöbnis.)
Handschrift, s. Manuskript und Autographen.
- Im jürist. Sinne heißt H. (ekiro^i-apliuin) eine
schriftlich abgegebene Erklärung, namentlich ein
|
||
0% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0265,
von Kautionshypothekbis Kautionsversicherung |
Öffnen |
einer Geldsumme) gegeben wird. Eidliche K. sind in der neuern Gesetzgebung nicht vorgesehen (s. Handgelöbnis). K. pflegen bestellt zu werden von Verwaltern fremder Güter (Vormündern, Administratoren, Kassierern). Gesetzlich hat der Nießbraucher K. zu stellen zur
|