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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0379,
von Houdeng-Goegniesbis Houssaye (Arsène) |
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eines Unterhaltungsblattes gewählt.
Houses of Convocation
(spr. hauses ŏf konwokehsch’n) , das Parlament für die innere Gesetzgebung der
anglikan. Kirche, besteht in jeder der zwei Kirchenprovinzen York und Canterbury aus einem Ober
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2% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0478,
von Con fuocobis Congreve |
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Körperschaft, die House of C., welche die akademischen Würden erteilt. Da jedem Kandidaten, der die formellen Bedingungen erfüllt und von der Prüfungskommission die nötige Bescheinigung erhalten hat, die entsprechende Würde verliehen wird, ist die Funktion
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2% |
Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0580,
von Oxford (geolog.)bis Oxford (Stadt) |
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. In dieser Art besteht die Universität (1887) aus 11,476 Mitgliedern, einschließlich der 3062 Studenten. Oberste Universitätsbehörde ist das House of Convocation, zu welchem alle Magistri Artium gehören, welches den Kanzler, die beiden
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2% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0416,
Großbritannien und Irland (Kirchenwesen) |
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und der Ritus der Kirche sind durch Gesetz festgestellt und können nur durch Gesetz verändert werden. Zwar hat die Kirche in den beiden Houses of Convocation (s. d.) Organe, welche die Befugnis haben, Regeln (Canons) zu erlassen, sie müssen sich aber dabei
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0611,
von Konversionssalpeterbis Konzentrieren |
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.), Zusammenberufung. In der englischen Landeskirche ist K. (convocation, spr. -kehsch’n) Bezeichnung der Provinzialsynoden, welche im Mittelalter zu den Organen der Landesvertretung gehörten. (S. Houses of Convocation.)
Im englischen
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0577,
Anglikanische Kirche |
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Privatpersonen oder Korporationen von Laien aus. Den Bischöfen liegt die gesamte innere Verwaltung der Kirche ob, auch stehen ihnen die Disziplin und die Gerichtsbarkeit zu. Jedes der beiden Erzbistümer hat sein House of Convocation, in welchem die Bischöfe
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