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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Konversionssalpeter - Konzentrieren
Gläubiger rechtlich zulässig; gegen den Willen der
Gläubiger, vom Staate bezüglich der Staatsschuld
vorgenommen, ist sie Rechtsbruch oder partieller
Staatsbankrott (s. d.). Die rechtlich sich vollziehende
K. stellt den Gläubiger vor die Alternative, in die
ihm vorgeschlagenen 'Änderungen des Echuldverhält-
nisses einzugehen oder sein Kapital zurückzunehmen.
Nur bei unkündbaren Rentenschulden ist jede K.
rechtlich ausgeschlossen. Die thatsächlichen Vor-
aussetzungen einer K. sind gegeben, sobald der
Schuldner infolge der geänderten volkswirtschaft-
lichen und finanziellen Verhältnisse sich Anleihen zu
günstigern Bedingungen beschaffen kann, als den-
jenigen der bestehenden schulden. Die K. geht in der
Regel in der Weise vor sich, daß die alten Schuldver-
schreibungen den Inhabern derselben gekündigt wer-
den und ihnen die Wahl gelassen wird, entweder da-
für neue Schuldtitel mit erniedrigtem Zinsfüße und
gewöhnlich unter Gewährung einer mehrprozentigen
Prämie anzunehmen oder sich den Nennwert der
Verschreibungen ai pai-i in bar auszahlen zu lassen.
K. sind schon öfters daran gescheitert, daß die Gläu-
biger aus Barzahlung bestanden, die aber nicht in
vollem Umfange möglich war. Das neueste Beispiel
einer gelungenen K. von Staatsschulden ist diejenige
der 4^prozentigen Französischen Rente (s.d.) in eine
32/2prozentige (Jan. 1894), welche eine jährliche
Zinsersparnis von 68 Mill. Frs. ergiebt.
Konversionssalpeter, das durch Zersetzung
von Chilesalpeter mit Chlorkalium dargestellte Ka-
liumnitrat zum Unterschiede von dem natürlichen
ostind. Salpeter (s. d.). Eine Verschiedenheit beider
besteht nicht. >^S. 927 d).
Konverter (engl.), s. Eisenerzeugung (Bd. 5,
Konvertieren (lat.), umwandeln, durch Abän-
derung umgestalten (s. Konversion), zu einem andern
religiösen Glauben bekehren, auch übertreten.
Konvertiten (lat., "Bekehrte"), die von einer
christl. Kirche zur andern Übergetretenen. Die röm.
Kirche fordert von den K. einen eigenen Eid (Kon-
oertiteneid), durch den sie ihre bisherigen Irr-
tümer abschwören müssen.
Konvöx (lat.) oder erhaben heißt eine krumme
Oberfläche, wenn der durch dieselbe begrenzte Körper
an der betreffenden Stelle eine Erhöhung zeigt, im
Gegensatz zu konkav (s. d.). Beide Ausdrücke kommen
namentlich bei Linsen (s. Linse, optisch) vor.
Konvexitätsmeningitis, s. Gehirnhautent-
Konvörspiegel, s. Spiegel. Mündung 1.
Konvirt (lat. convictorium), auf Universitäten
eine Anstalt, in der die Studenten der kath. Theo-
logie zusammenwohnen. Auf einigen deutschen Uni-
versitäten, z. V. Leipzig, Halle, heißt K. auch die An-
stalt, in der einer Anzahl Studenten (Konvik-
toristen) auf Grund von Stiftungen unentgeltlich
oder für einen geringen Veitrag mittags und abends
Speisen verabreicht werden. Auch an Gymnasien
giebt es K. Die K. an kath. Gymnasien werden
meistens von dem Bischof der betreffenden Diöcese
unterhalten (Knaben- oder Gymnasialkonvikte). Der
Leiter eines K. ist stets ein Geistlicher; er führt den
Titel Regens. Die K. sind die direkten Nachfolger
der alten Burscn (f. 0.).
Konviktion (lat.), Überführung.
Konvinzieren (lat.), einen überweifen, über-
führen (eines Verbrechens).
Konvivium, foviel wie (^ouvivwm. (s. d.).
Konvokation (lat.), Zusammenberusung. In
der englischen Landeskirche ist K.(c0nv0cliti0n,
Vrockhaus' Kunv^rsations-Lcxikou. 11. Aufl. X.
spr. -kehsch'n) Bezeichnung der Provinzialsynooen,
welche im Mittelalter zu den Organen der Landes-
vertretung gehörten. (S. II0U868 ol (^onvocHtion.)
Im englischen Universitätsleben heißen
K. die Körperschaften, die aus den vollberechtigten
Mitgliedern der Universitäten Oxford und London
bestehen. In Oxford bestehen sie aus sämtlichen Per-
sonen, welche die Würde eines Natter artium oder
eines Doktors des Rechts, der Medizin oder der
Theologie in Oxford erworben haben, solange deren
Name noch in den Büchern eines O0II6F6 (s. 0.) oder
in der Liste der ^on-oolieFiate 8wä6nt8 eingetragen
bleibt (wosür eine jährliche Gebühr zu entrichten ist).
Alle Univcrsitätsstatuten müssen von der K. geneh-
migt werden (wobei aber der K. ein Abänderungs-
recht nicht zusteht), ebenso die Bewilligung von Dok-
tortiteln N0n()i'i3 causa.. Ferner werden eine Neihe
von Beamten von der K. gewählt, ebenso die beiden
parlamentarischen Vertreter der Universität. Die
Hauptkörperschaften, die in Oxford neben der K. der
Universität vorstehen, sind derlledäoniadal (^onncii
und die ^onZr^Htioii (s. 0.). Die Zusammensetzung
der K. in London ist eine ähnliche. Hier heißt die
engere Körperschaft, die ihr zur Seite steht, smiate.
In Cambridge hingegen wird der Ausdruck äenato
für die Körperschaft angewandt, welche der K. in
Oxford entspricht.
Konvolüt (lat.), etwas Zusammengerolltes,
namentlich ein Paket Schriftstücke, Bücher u. s. w.
Konvolüte (Volute, lat.), die schneckenförmige
Windung am ion. Kapital. (S. Säulenordnung.)
Konvozieren (lat.), zusammenberufen.
Konvulsion (lat.), f. Eklampsie und Krampf.
Konvulsionärs (frz. c0nvui8i()iiiiHir68), eine
durch die Verfolgung der Ianfenisten (s. d.) in Frank-
reich 1730 entstandene schwärmerische Partei. Ihr
Sammelpunkt war der Kirchhof des heil. Medardus
in einer Vorstadt von Paris, wo das Grab des Franz
von Paris, eines infolge übertriebener Ascefe 172?
gestorbenen und für heilig gehaltenen Ianfsnisten,
sich befand. An diesem Grabe gerieten viele in
schwärmerische Gebete, Reden und Prophezeiungen,
und seit 1731 steigerte sich die Schwärmerei bis zu
dem Grade, daß Betende, die sich auf das Grab des
Heiligen legten, in Konvulsionen gerieten. Um dem
zu steuern, ließ der König 1732 den Kirchhof zu-
mauern und durch eine Wache besetzen; allein auch
der Befehl 1733, die Schwärmer ins Gefängnis zu
werfen, konnte dem Unwefen nicht völlig Einhalt
thun. - Vgl. 1^6 tomdeau äs I'a.rig (3 Bde., Par.
1734-59); Mathieu, Hi8wii6 äss miracui^ 6t
ä68 cc"uvui3i0nnaii'63 (ebd. 1864).
Konwoj (russ., vom franz. Convoi, s. d.), die
Leibwache des russ. Kaisers, s. Leibgarde-Kosaken.
Konzedieren (lat.), zugeben, einräumen.
Konzentration (frz.),"im allgemeinen die Be-
ziehung verschiedener Gegenstände auf einen ge-
meinsamen Mittelpunkt, oft mit derNebenbedeutung
des Zusammendrängens in denfelben und infolge-
dessen einer Verdichtung. (S. Konzentrieren.) Im
Unterrichte bezeichnet das Wort diejenige Gestaltung
desselben, durch welche die verschiedenen Unterrichts-
stoffe miteinander in Beziehung gesetzt werden, sodaß
sie im Geiste des Schülers zu einer harmonischen
Einheit zusammentreten.
Konzentrationsfchmelze, Konzentrations-
stein, s. Kupfer (Gewinnung).
Konzentrieren (frz.), nach der Mitte zusammen-
drängen, in einem Punkte sammeln, verdichten
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