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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Konversionssalpeter – Konzentrieren

Gläubiger rechtlich zulässig; gegen den Willen der Gläubiger, vom Staate bezüglich der Staatsschuld vorgenommen, ist sie Rechtsbruch oder partieller Staatsbankrott (s. d.). Die rechtlich sich vollziehende K. stellt den Gläubiger vor die Alternative, in die ihm vorgeschlagenen Änderungen des Schuldverhältnisses einzugehen oder sein Kapital zurückzunehmen. Nur bei unkündbaren Rentenschulden ist jede K. rechtlich ausgeschlossen. Die thatsächlichen Voraussetzungen einer K. sind gegeben, sobald der Schuldner infolge der geänderten volkswirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse sich Anleihen zu günstigern Bedingungen beschaffen kann, als denjenigen der bestehenden Schulden. Die K. geht in der Regel in der Weise vor sich, daß die alten Schuldverschreibungen den Inhabern derselben gekündigt werden und ihnen die Wahl gelassen wird, entweder dafür neue Schuldtitel mit erniedrigtem Zinsfuße und gewöhnlich unter Gewährung einer mehrprozentigen Prämie anzunehmen oder sich den Nennwert der Verschreibungen al pari in bar auszahlen zu lassen. K. sind schon öfters daran gescheitert, daß die Gläubiger auf Barzahlung bestanden, die aber nicht in vollem Umfange möglich war. Das neueste Beispiel einer gelungenen K. von Staatsschulden ist diejenige der 4½prozentigen Französischen Rente (s. d.) in eine 3½prozentige (Jan. 1894), welche eine jährliche Zinsersparnis von 68 Mill. Frs. ergiebt.

Konversionssalpeter, das durch Zersetzung von Chilesalpeter mit Chlorkalium dargestellte Kaliumnitrat zum Unterschiede von dem natürlichen ostind. Salpeter (s. d.). Eine Verschiedenheit beider besteht nicht.

Konverter (engl.), s. Eisenerzeugung (Bd. 5, S. 927 b).

Konvertieren (lat.), umwandeln, durch Abänderung umgestalten (s. Konversion), zu einem andern religiösen Glauben bekehren, auch übertreten.

Konvertīten (lat., «Bekehrte»), die von einer christl. Kirche zur andern Übergetretenen. Die röm. Kirche fordert von den K. einen eigenen Eid (Konvertiteneid), durch den sie ihre bisherigen Irrtümer abschwören müssen.

Konvéx (lat.) oder erhaben heißt eine krumme Oberfläche, wenn der durch dieselbe begrenzte Körper an der betreffenden Stelle eine Erhöhung zeigt, im Gegensatz zu konkav (s. d.). Beide Ausdrücke kommen namentlich bei Linsen (s. Linse, optisch) vor.

Konvexitätsmeningitis, s. Gehirnhautentzündung 1.

Konvéxspiegel, s. Spiegel.

Konvíkt (lat. convictorium), auf Universitäten eine Anstalt, in der die Studenten der kath. Theologie zusammenwohnen. Auf einigen deutschen Universitäten, z. B. Leipzig, Halle, heißt K. auch die Anstalt, in der einer Anzahl Studenten (Konviktoristen) auf Grund von Stiftungen unentgeltlich oder für einen geringen Beitrag mittags und abends Speisen verabreicht werden. Auch an Gymnasien giebt es K. Die K. an kath. Gymnasien werden meistens von dem Bischof der betreffenden Diöcese unterhalten (Knaben- oder Gymnasialkonvikte). Der Leiter eines K. ist stets ein Geistlicher; er führt den Titel Regens. Die K. sind die direkten Nachfolger der alten Bursen (s. d.).

Konviktion (lat.), Überführung.

Konvinzieren (lat.), einen überweisen, überführen (eines Verbrechens).

Konvivium, soviel wie Convivium. (s. d.).

Konvokation (lat.), Zusammenberufung. In der englischen Landeskirche ist K. (convocation, spr. -kehsch’n) Bezeichnung der Provinzialsynoden, welche im Mittelalter zu den Organen der Landesvertretung gehörten. (S. Houses of Convocation.)

Im englischen Universitätsleben heißen K. die Körperschaften, die aus den vollberechtigten Mitgliedern der Universitäten Oxford und London bestehen. In Oxford bestehen sie aus sämtlichen Personen, welche die Würde eines Magister artium oder eines Doktors des Rechts, der Medizin oder der Theologie in Oxford erworben haben, solange deren Name noch in den Büchern eines College (s. d.) oder in der Liste der Non-collegiate Students eingetragen bleibt (wofür eine jährliche Gebühr zu entrichten ist). Alle Universitätsstatuten müssen von der K. genehmigt werden (wobei aber der K. ein Abänderungsrecht nicht zusteht), ebenso die Bewilligung von Doktortiteln honoris causa. Ferner werden eine Reihe von Beamten von der K. gewählt, ebenso die beiden parlamentarischen Vertreter der Universität. Die Hauptkörperschaften, die in Oxford neben der K. der Universität vorstehen, sind der Hebdomadal Council und die Congregation (s. d.). Die Zusammensetzung der K. in London ist eine ähnliche. Hier heißt die engere Körperschaft, die ihr zur Seite steht, Senate. In Cambridge hingegen wird der Ausdruck Senate für die Körperschaft angewandt, welche der K. in Oxford entspricht.

Konvolūt (lat.), etwas Zusammengerolltes, namentlich ein Paket Schriftstücke, Bücher u. s. w.

Konvolūte (Volute, lat.), die schneckenförmige Windung am ion. Kapitäl. (S. Säulenordnung.)

Konvozieren (lat.), zusammenberufen.

Konvulsion (lat.), s. Eklampsie und Krampf.

Konvulsionärs (frz. convulsionnaires), eine durch die Verfolgung der Jansenisten (s. d.) in Frankreich 1730 entstandene schwärmerische Partei. Ihr Sammelpunkt war der Kirchhof des heil. Medardus in einer Vorstadt von Paris, wo das Grab des Franz von Paris, eines infolge übertriebener Ascese 1727 gestorbenen und für heilig gehaltenen Jansenisten, sich befand. An diesem Grabe gerieten viele in schwärmerische Gebete, Reden und Prophezeiungen, und seit 1731 steigerte sich die Schwärmerei bis zu dem Grade, daß Betende, die sich auf das Grab des Heiligen legten, in Konvulsionen gerieten. Um dem zu steuern, ließ der König 1732 den Kirchhof zumauern und durch eine Wache besetzen; allein auch der Befehl 1733, die Schwärmer ins Gefängnis zu werfen, konnte dem Unwesen nicht völlig Einhalt thun. – Vgl. Le tombeau de Paris (3 Bde., Par. 1734‒59); Mathieu, Histoire des miraculés et des convulsionnaires (ebd. 1864).

Konwoj (russ., vom franz. Convoi, s. d.), die Leibwache des russ. Kaisers, s. Leibgarde-Kosaken.

Konzedieren (lat.), zugeben, einräumen.

Konzentration (frz.), im allgemeinen die Beziehung verschiedener Gegenstände auf einen gemeinsamen Mittelpunkt, oft mit der Nebenbedeutung des Zusammendrängens in denselben und infolgedessen einer Verdichtung. (S. Konzentrieren.) Im Unterrichte bezeichnet das Wort diejenige Gestaltung desselben, durch welche die verschiedenen Unterrichtsstoffe miteinander in Beziehung gesetzt werden, sodaß sie im Geiste des Schülers zu einer harmonischen Einheit zusammentreten.

Konzentrationsschmelze, Konzentrationsstein, s. Kupfer (Gewinnung).

Konzentrieren (frz.), nach der Mitte zusammendrängen, in einem Punkte sammeln, verdichten