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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Konversationsstück; Konversieren; Konversion

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Konversationsstück - Konversion

Lexikon» (mit einem Vorwort von J. Hübner, Lpz. 1704; 31. Aufl. u. d. T. «Hübners Zeitungs- und Conversations-Lexikon», verbessert von F. A. Rüder, 4 Bde., ebd. 1824‒28), worin das Wort K. wahrscheinlich zuerst vorkommt. Durch das von Friedrich Arnold Brockhaus (s. d. und den Artikel F. A. Brockhaus) herausgegebene K. ist jener erste Begriff des Wortes geändert und, wie der Name des Verlegers, zu einem typischen Ausdruck für eine die gesamte moderne wissenschaftliche, künstlerische und technische Bildung umfassende populäre Encyklopädie (s. d.) geworden. Die Herausgabe des spätern sog. Brockhausschen K. unternahmen 1795 Dr. Renatus Löbel und Advokat Chr. W. Franke in Leipzig u. d. T.: «Conversations-Lexikon mit vorzüglicher Rücksicht auf die gegenwärtigen Zeiten». Das auf 6 Bände angelegte, von ihnen selbst verfaßte Werk konnte indeß weder von ihnen noch von vier weitern Eigentümern beendigt werden. 1796 bis 1800 erschienen die vier ersten Teile bei Fr. Aug. Leupold in Leipzig, 1806 der fünfte Teil bei Joh. C. Werther in Leipzig, 1808 der sechste Teil zwar unter dem Verlegernamen Joh. Gottfr. Herzog in Leipzig, thatsächlich aber bereits im Besitz von Friedrich Arnold Brockhaus, der 1808 jenes K., das in 6 kleinen Oktavbänden nur 2763 Seiten umfaßte, erworben und beendet hatte. Er veröffentlichte dann unter der Firma «Kunst- und Industrie-Comptoir» zwei Bände «Nachträge» dazu (Amsterd. und Lpz. 1809 u. 1811; Gesamtpreis der 8 Bände 12 Thlr.), und veranstaltete 1809‒11 einen neuen Abdruck des Werkes. Eine zweite ganz umgearbeitete Auflage wurde im wesentlichen von ihm selbst unter Mitwirkung seines Freundes Dr. L. Hain redigiert. Mit ihr begann das K. seinen Siegeslauf durch die gebildete Welt. Diese Auflage erschien 1812‒19 in Altenburg und Leipzig, ebenfalls in Kleinoktavformat in 10 Bänden.

Der außergewöhnliche Erfolg dieser Auflage veranlaßte schon während des Erscheinens derselben eine gleichzeitige neue dritte, umgearbeitete Auflage (1814‒19) und vierte Auflage (1817‒19). Zum erstenmal unter Zugrundelegung eines wissenschaftlichen Systems und von einer größern Anzahl Fachgelehrter bearbeitet, wurde von Brockhaus die fünfte völlig umgearbeitete Auflage in 10 Bänden 1819‒20 veröffentlicht, bereits 9848 Oktavseiten umfassend. Diese letzte vor seinem Tode erschienene Auflage führt (wie die folgenden bis einschließlich der 11. Auflage) den Titel «Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie für die gebildeten Stände» und nur an zweiter Stelle den Zusatz: «Conversations-Lexikon». Sämtliche 10 Bande wurden innerhalb Jahresfrist veröffentlicht, eine auch heute fast unübertroffene typographische und verlegerische Leistung. Schon 1820 und 1822 wurden Neudrucke derselben nötig. Nach dem Tode von Friedrich Arnold Brockhaus haben seine Nachfolger in der Firma das K. stets zum Mittelpunkt ihrer verlegerischen Thätigkeit gemacht und es in jeder weitern Auflage zu vervollkommnen gesucht. Die sechste Auflage erschien 1824 (10 Bde.), die siebente Auflage 1827 (12 Bde.; 2. Abdruck 1830), die achte Auflage 1833‒37 (12 Bde., mit Universalregisterband 1839), die neunte Auflage 1843‒48 (15 Bde.), die zehnte Auflage 1851‒55 (15 Bde.; Bd. 15 in 2 Abteil.), die elfte Auflage 1864‒68 (15 Bde.; Supplement dazu 2 Bde., 1872‒73), die zwölfte Auflage u. d. T. «Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie» 1875‒79 (15 Bde.), die dreizehnte Auflage unter demselben Titel 1882‒87 (16 Bde., mit Tafeln, Karten und Abbildungen; dazu Supplementband 1887). Die vorliegende vierzehnte Auflage: «Brockhaus’ Konversations-Lexikon» mit Tafeln, Karten und Abbildungen, seit 1892 erscheinend, soll 1896 vollendet werden, hundert Jahre nach dem Beginn der ersten Auflage. Sie ist wieder auf einer neuen systematischen wissenschaftlichen Grundlage von etwa 400 Fachgelehrten bearbeitet und wird voraussichtlich in ihren 16 Bänden etwa 16400 zweispaltige Seiten großen Formates, gegenüber den 2763 kleinen einspaltigen Seiten der ersten Auflage, insgesamt etwa 100000 Stichwörter umfassen, unter Beigabe von etwa 9000 bunten und schwarzen Illustrationen, Karten und Plänen auf etwa 900 Tafeln und im Texte. – Vgl. Heinrich Eduard Brockhaus, Friedrich Arnold Brockhaus (3 Bde., Lpz. 1872‒81). – Über Nachbildungen des K. s. Encyklopädie.

Konversationsstück, Gesellschaftsstück, Gemälde, in dem gesellige Scenen der vornehmen oder bürgerlichen Kreise zur Darstellung gelangen; es sind meist Trinkgelage, Mahlzeiten, musikalische Unterhaltungen, Spiele, Scenen aus dem Soldatenleben u. dgl. Diese besondere Gattung der Genremalerei (s. d.) wurde mit Vorliebe von den niederländ. Malern des 17. Jahrh. gepflegt; die hervorragendsten Vertreter des K. sind: Dirk Hals, J. A. Duck, Palamedesz, P. Codde. Eine Abart der K. sind die Doelenstücke (s. d.).

In der Bühnensprache heißen K. gewisse, meist lustspielartige Stücke, die sich in der Sphäre der höhern Stände bewegen und im Dialog den gewählten Ton der feinern Gesellschaft festhalten. Entwicklung und Darstellung mächtiger Leidenschaften sind ihnen fremd; das Hauptgewicht wird auf eine geistvolle Konversation gelegt.

Konversieren (lat.), sich unterhalten.

Konversion (lat.), Umwandlung, Bekehrung, Übertritt zu einer andern Religionspartei; in der logischen Schulsprache ist K. oder Umkehrung die Art der Bildung eines neuen Urteils aus einem gegebenen, wobei Subjekt und Prädikat ihre Stelle vertauschen.

K. eines Rechtsgeschäfts bedeutet, daß ein Geschäft, wenn es so, wie es die Parteien wollten, wegen irgend eines Mangels ungültig ist, aufrecht erhalten wird, sofern es die objektiven Erfordernisse eines andern Rechtsgeschäfts enthält, welches demselben Zweck dient, und zwar auch ohne den besonders auf Abschluß jenes andern Rechtsgeschäfts gerichteten Willen der Parteien, so kann ein als eigener Wechsel ungültiger Schein als kaufmännischer Verpflichtungsschein (s. d.), die Übertragung durch Indossament bei dessen Ungültigkeit als Cession, ein als Testament ungültiger letzter Wille als Kodizill aufrecht erhalten werden, letzterer nach Gemeinem Recht freilich nur, wenn er die Kodizillarklausel enthält.

K. oder Konvertierung von Schulden, Staats-, Provinzial-, Kreis-, Stadtschulden oder Prioritäten von Aktiengesellschaften, Anleihen von Korporationen oder Industriepapieren bedeutet die Umwandlung der Schuld infolge der Reduktion des Zinsfußes oder infolge der Änderung der auf das Kapital bezüglichen Verbindlichkeit, z. B. wenn eine einlösliche Staatsschuld in eine Rentenschuld umgeändert wird. Jede K. ist mit Zustimmung der

^[Artikel, die man unter K vermißt, sind unter C aufzusuchen.]