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100% Meyers → 9. Band: Irideen - Königsgrün → Hauptstück: Seite 0335, von Jus bis Jus gentium Öffnen
Untergericht abzufordern. Jus canonicum (lat.), s. Kanonisches Recht. Jus circa sacra (lat.), Kirchenhoheit, Majestätsrecht des Staats in Kirchensachen, umfaßt die Schirmvogtei (jus advocatiae), das Reformationsrecht (jus reformandi
37% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0256, von Ägyptische (Frei-)Maurerei bis Ahaus Öffnen
territoriale circa sacra ) einzuräumen sei, wie diese von den Königen Ahas und Antiochus in extremster Weise geltend gemacht ward. Hobbes (s. d.) vertrat in «De cive» diese Ansicht, daher speciell er und seine Anhänger A. hießen. Ahasja
2% Brockhaus → 9. Band: Heldburg - Juxta → Hauptstück: Seite 1016, von Jus curiae bis Jus privatum Öffnen
als an die Stelle des Bischofs getreten gedacht wurde, namentlich nach dem sog. Territorialprincip zugeschriebene Kirchengewalt (Jus circa sacra [s. d.] oder Jus supremae inspectionis). (S. Evangelische Kirchenverfassung.) Jus eúndi in partes (lat
1% Meyers → 9. Band: Irideen - Königsgrün → Hauptstück: Seite 0336, von Jus gladii bis Jussieu Öffnen
Recht (s. Edikt). Jus humanum (lat.), menschliches, im Gegensatz zum göttlichen Recht. Jus imaginum, s. Imagines. Jus in sacra (lat.), Kirchengewalt, welche im Gegensatz zu dem Majestätsrecht des Staats in Kirchensachen (Jus circa sacra) nur
1% Meyers → Schlüssel → Schlüssel: Seite 0204, Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Politik). Kirchenrecht Öffnen
Episkopokratie Hierarch Hierarchie Hierokratie Defektion Französische Kirche Gallikanische Kirche Kirchenhoheitsrechte. Kirchenhoheitsrechte Appropriationsklausel Exclusiva Jus advocatiae ecclesiasticae Jus circa sacra Jus
1% Meyers → 9. Band: Irideen - Königsgrün → Hauptstück: Seite 0762, von Kirchenglaube bis Kirchenmusik Öffnen
. Kirchengut, s. Kirchenvermögen. Kirchenhoheit (Jus circa sacra), der Inbegriff der Hoheitsrechte, welche dem Staatsoberhaupt gegenüber den anerkannten christlichen Kirchen und den sonstigen Religionsgesellschaften zustehen. Es liegt in dem Wesen des Staats
1% Meyers → 9. Band: Irideen - Königsgrün → Hauptstück: Seite 0938, von Kollegianten bis Kollektivum Öffnen
sein, so das Recht, die innern Angelegenheiten (Lehre, Kultus, Disziplin) zu ordnen (jura in sacra); teils wären sie (sogen. jura circa sacra) als Ausfluß der oberaufsehenden Gewalt des Staats aufzufassen, so das Recht der Aufsicht (jus inspectionis
1% Meyers → 9. Band: Irideen - Königsgrün → Hauptstück: Seite 0765, Kirchenpolitik (12.-17. Jahrhundert) Öffnen
seine Kirchenhoheit (jus circa sacra) aus. Wo das Staatsoberhaupt außerdem auch noch das Recht hat, den Verein in seinen innern Verhältnissen zu leiten, ist das staatliche Kirchenregiment (Kirchengewalt, jus in sacra) von jener Kirchenhoheit wohl zu
0% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0232, von Ägyptolog bis Ahlfeld Öffnen
Götzendienst in Jerusalem einzuführen. Ahasiten (Antiochianer), Bezeichnung der Verfechter des Jus territoriale circa sacra, d. h. der unumschränkten Gewalt des Landesfürsten in kirchlichen Dingen, von welcher einst die Könige Ahas und Antiochos
0% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0364, von Kirchenglaube bis Kirchenjahr Öffnen
Nutzung sich das K. befindet. Kirchenhoheit, das Aufsichtsrecht des Staates über die Kirche in ihren äußern Angelegenheiten (s. Jus circa sacra). Eine strengere Sonderung zwischen Kirchenregiment und K. ist erst in neuerer Zeit durchgeführt worden
0% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0373, von Kirchenvermögen bis Kirchenzucht Öffnen
Mittelalter beherrschen. Heute ist der Gedanke der kaiserl. advocatia ecclesiae umgestaltet in das moderne staatsrechtliche Princip der Staatsaufsicht über Kirchen und Religionsgesellschaften. (S. auch Jus circa sacra.) Kirchenvorstand
0% Brockhaus → 14. Band: Rüdesheim - Soccus → Hauptstück: Seite 0141, Sachsen, Königreich (Unterrichts-, Bildungs-, Kirchen-, Gesundheitswesen) Öffnen
., 1 für Viehzucht, 1 für Forstwirtschaft. Kirchenwesen. Nach der Verfassung vom 4. Sept. 1831 übt der König die Staatsgewalt (jus circa sacra), die Aufsicht und das Schutzrecht über die Kirchen aus; die Oberaufsicht über die geistlichen Behörden