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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0339,
von Justinusbis Justizministerium |
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. Hahn, Die gesamten Materialien zu den Reichsjustizgesetzen (Berl. 1879-81, 4 Bde.; 2. Aufl. 1881 ff.).
Justizhoheit, die Staatsgewalt, insofern sich dieselbe auf die Rechtspflege, die bürgerliche (Ziviljustizhoheit) wie die strafende
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0196,
Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Verfassung) |
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184
Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Verfassung).
Staatshoheitsrechte.
Exekutivgewalt
Gesetzgebungsrecht
Jus armorum
Jus eminens
Jus gladii
Justizhoheit
Gesetzgebende Gewalt, s. Staat
Gladii jus
Nothrecht
Staatshoheit
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0164,
Gericht (Gerichtsbarkeit) |
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ihre Justizhoheit geblieben ist. Die richterliche Gewalt des Reichs beschränkt sich, abgesehen von Elsaß-Lothringen, auf das allen verbündeten deutschen Staaten gemeinsame Reichsgericht und auf den Kompetenzkreis, welcher ihm gesetzlich eingeräumt ist.
Auf Grund
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0851,
von Gerichtsbannbis Gerichtsbarkeit (staatliche) |
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die mächtigern Landesfürsten sich schon früher in den Besitz der vollen Souveränität gesetzt hatten, ist mit der Auflösung des alten Deutschen Reichs auch die Justizhoheit allgemein auf die deutschen Einzelstaaten übergegangen. Neben der in der Person
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0584,
von Schönborn (Friedrich, Graf)bis Schönburg |
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hinsichtlich der dem Hause vorbehaltenen Teilnahme an der Justizhoheit, machte die Reorganisation der Gerichte erforderlich, die zu dem Vertrage vom 22. Aug. 1862 führte. Durch den Vertrag vom 29. Okt. 1878 übertrug schließlich das Haus S. seine
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