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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0594,
von Kasseler Blaubis Kassenschein |
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gleichbedeutend mit Schatzscheinen (s. d.), bald im Sinn von Papiergeld (s. d.) gebraucht.
Kassendefekt, s. Defekt.
Kassendefizit, s. Defizit.
Kassenfreiheit, s. Kassenzwang.
Kassengeld, frühere Valuta in Hannover und Braunschweig, 14 Thlr. K
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1% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0533,
von Hilfe, gerichtlichebis Hilfskassen |
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unterscheiden sind Kassenfreiheit und Kassenzwang. Bei ersterer ist Bildung und Verwaltung von H. der freien Übereinkunft überlassen, ein Zwang zur Versicherung wird nicht ausgeübt. Bei letzterm dagegen wird die Verpflichtung ausgesprochen, sich unter
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0534,
Hilfskassen (gesetzliche Regelung in Deutschland und Österreich) |
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Unfallversicherung (s. d.) von 1884 und 1886. In betreff derjenigen Kassen, welche nicht der Krankenversorgung und der Unfallversicherung dienen, herrscht in Deutschland, wie anderwärts, volle Kassenfreiheit. Die Sterbekassen sind in allen Klassen
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0595,
von Kassensturzbis Kassuben |
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, ohne anderweit darüber verfügen zu können.
Kassenzwang, im Hilfskassenwesen im Gegensatz zur Kassenfreiheit der gesetzliche Zwang, einer Kasse als Mitglied beizutreten. Vgl. Hilfskassen und Arbeiterversicherung.
Kasserolle (franz. casserole
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