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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0595,
von Kassensturzbis Kassuben |
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, ohne anderweit darüber verfügen zu können.
Kassenzwang, im Hilfskassenwesen im Gegensatz zur Kassenfreiheit der gesetzliche Zwang, einer Kasse als Mitglied beizutreten. Vgl. Hilfskassen und Arbeiterversicherung.
Kasserolle (franz. casserole
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3% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0154,
Krankenkassen (gesetzliche Regelung in Deutschland) |
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unvermögend waren. Die Gewerbeordnung von 1845 erteilte den Gemeinden das Recht, durch Ortsstatut Kassenzwang, bez. Zwangskassen einzuführen. Diese Befugnis wurde 1845 und 1854 erweitert (Ausdehnung auf selbständige Gewerbtreibende und auf Lehrlinge
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1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 1053,
von Zwangskassenbis Zwangsvergleich |
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errichteten Hilfskassen, beide nicht wie die vorige auf Kranken- und Begräbnishilfe beschränkt, sondern meist auch der Invaliden-, Witwen- und Waisenversorgung gewidmet. In andern Staaten, z. B. in Sachsen, hatte man zwar Kassenzwang, aber keine Z., d. h
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1% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0755,
Arbeiterwohnungen |
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nur durch öffentliche Organe zu verwaltende Kasse, welcher der in einem bestimmten Bezirk wohnende oder einem bestimmten Beruf angehörige Arbeiter beitreten muß, dann der Kassenzwang, welcher die Arbeiter überhaupt nur verpflichtet, einer Kasse
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1% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0533,
von Hilfe, gerichtlichebis Hilfskassen |
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unterscheiden sind Kassenfreiheit und Kassenzwang. Bei ersterer ist Bildung und Verwaltung von H. der freien Übereinkunft überlassen, ein Zwang zur Versicherung wird nicht ausgeübt. Bei letzterm dagegen wird die Verpflichtung ausgesprochen, sich unter
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1% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0594,
von Kasseler Blaubis Kassenschein |
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gleichbedeutend mit Schatzscheinen (s. d.), bald im Sinn von Papiergeld (s. d.) gebraucht.
Kassendefekt, s. Defekt.
Kassendefizit, s. Defizit.
Kassenfreiheit, s. Kassenzwang.
Kassengeld, frühere Valuta in Hannover und Braunschweig, 14 Thlr. K
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1% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0177,
Hilfskassen |
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wird; auch enthält die Konkurrenz beider Kassenarten
erfahrungsmähig einen Anfporn zu beständigem
Fortschritt. (S. Kassenzwang.) Im übrigen er-
gänzen die H. das System der Zwangsvcrsicherung
nach verschiedenen Richtungen, indem sie (wenigstens
zum
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1% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0661,
von Inuusbis Invalidenkassen |
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diese in Geld gewährte Entschädigung Ruhegehalt
oder Pension(s.d.). - Im gewerblichen Leben
war früher die Fürsorge sür invalid gewordene Ar-
beiter ausschließlich der privaten oder genossenschaft-
lichen Initiative überlassen. Ein Kassenzwang (s. d
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