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Rang | Fundstelle | |
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0769,
von Kirchenratbis Kirchenrecht |
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. sind endlich auch Titel für angesehene Geistliche, Kirchenrechtslehrer oder Konsistorialmitglieder.
Kirchenraub (Kirchendiebstahl, Crimen sacrilegii), im ältern Strafrecht das Stehlen geweihter Dinge (res sacrae), das Stehlen von geweihter Stätte
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0198,
Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Strafrecht) |
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Hausdiebstahl
Holzdiebstahl, s. Forstfrevel
Holzfrevel, s. Forstfrevel
Kirchenraub
Mundraub
Plagiat
Waldfrevel, s. Forstfrevel
Waldverbrechen, s. Forstfrevel
Eigennutz
Defraudation
Nachdruck
Schleichhandel, s. Schmuggelhandel
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0368,
von Kirchenpauerbis Kirchenslawisch |
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.
Kirchenrat und Geheimer Kirchenrat, an angesehene Geistliche, Professoren oder Konsistorialmitglieder verliehene Titel ohne amtliche Befugnisse. (S. auch Oberkirchenrat; über Gemeindekirchenrat s. Kirchenvorstand und Synodalverfassung.)
Kirchenraub
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0341,
von Crimenbis Crispinus |
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, Unterschleif; C. perduellionis, Hochverrat; C. repetundarum, Mißbrauch der Amtsgewalt zur Erlangung persönlicher Vorteile; C. sacrilegii, Kirchenraub; C. stellionatus, Betrug; C. vis, Gewaltthätigkeit.
Crinankanal (spr. krinnen-), Kanal in Schottland, 14
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0696,
Friedrich (deutsche Kaiser: F. III.) |
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persönlich erscheinen solle, um sich von der Anklage des Meineides, Friedensbruchs, Kirchenraubes, der Heiligenschändung und Ketzerei zu reinigen, entsetzte den Kaiser, der hierauf nicht einging, 17. Juli aller seiner Würden, befahl den Deutschen
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0964,
Innocenz (Päpste: I. V. bis I. XI.) |
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964
Innocenz (Päpste: I. V. bis I. XI.).
hin berufenen Kirchenversammlung klagte er Friedrich II. des Kirchenraubes, des Meineides und der Ketzerei an und beschuldigte ihn namentlich der Autorschaft eines seit jener Zeit durch das ganze
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0757,
von Kirchenbuchbis Kirchenfeste |
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. Kirchenraub.
Kirchendiener, niedere, welche die äußerlichen Geschäfte im Gottesdienst verrichten, waren in der alten Kirche Kleriker niederer Ordnung, jetzt Laien, die als Küster, Mesner, Organisten, Läuter, Balgentreter, Leichendiener
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0770,
von Kirchenreformationbis Kirchenstaat |
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feierlich gewidmet. Alle Res sacrae sollen vom Lärm des Geschäfts und des Vergnügens möglichst unberührt bleiben; ein an ihnen begangenes Delikt gilt für qualifiziert (s. Kirchenraub). - Der ältere Sprachgebrauch bezeichnete als Res ecclesiasticae auch
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0099,
Pius (P. VIII., P. IX. ) |
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und halsstarrig, so daß der Verlust der Legationen und der Marken an das neue Königreich Italien nicht abzuwenden war. P. bezeichnete denselben zwar als einen schädlichen Kirchenraub und belegte die "subalpinische" Regierung mit dem Bann; auch erklärten
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0538,
von Radendistelbis Räderwerke |
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, Brandstifter, Straßen- und Kirchenräuber belegt zu werden pflegten. Sie war schon bei den Griechen und Römern gebräuchlich, und zwar band man den Verbrecher zwischen die Speichen eines Rades ausgestreckt fest und drehte dieses schnell um, bis jener seinen
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0206,
von Sakkasbis Säkularisation |
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. Fronleichnamsfest.
Sakrieren (lat.), heiligen, weihen; fluchen.
Sakrilegisch (lat.), Heiliges schändend, ein Sakrilegium (s. d.) enthaltend oder darauf bezüglich.
Sakrilegium (lat.), im engern Sinn Kirchenraub, im weitern Sinn Verletzung der Religion
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0314,
von Friedländer (Julius)bis Friedmann |
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. 1880),
"Gedichte" (ebd. 1882), "Lieder des Herzens" (Berl.
1889). Bedeutender ist F. in seinen Novellen, z. B.
in den sog. Arbeiternovellen "Kirchenraub" und
"Falsche Freundschaft" (0. Aufl., Lpz. 1892), ferner
"Der Todesring. Der Vcnusdurchgang
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0639,
von Raubbaubis Raubvögel |
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. Verschieden vom eigentlichen R. sind der Menschenraub (s. d.) und der Seeraub (s. d.). Eine schwere Form des Diebstahls ist der Kirchenraub (s. d.).
Raubbau, der Betrieb der Bodenkultur, wobei dem Boden die durch die Ernten entzogenen
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0171,
von Sackzehntbis Sá da Bandeira |
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seine Meinung einer
andern unterwirft.
SkoriieSiuin (lat.), s. Kirchenraub.
3a.orista. (mittellat.), s. 11l68mir^i-iu8.
Saoi-istitiuin (lat.), die Einstellung aller gottes-
dienstlichen Handlungen, z. V. beim Interdikt. (S.
auch (^688Hti0
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0209,
von Sakmarabis Säkularisation |
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.) enthaltend oder darauf bezüglich.
Sakrilegium (lat.), eigentlich Kirchenraub (s. d.), dann Religionsschändung, Gotteslästerung und Entweihung überhaupt.
Sakristan (mittellat.), Meßner, Küster.
Sakristei (mittellat.), der in oder nahe bei
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0855,
von Senckenberg (Joh. Christian)bis Sendschirli |
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. Sprengel gehörigen
Städten und Dörfern öffentlich abhielt, um alle
Vergehungen wider die Sonntagsfeier und die
Zehn Gebote, Kirchenraub, Ketzerei, Simonie,
Wucher, Fried- und Eidesbruch festzustellen und zu
rügen. Später gelangte
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Buechner →
Anhang →
Hauptstück:
Seite 0058,
von Landbis Leben |
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hoch her, Ps. 73, 8. Zu lästern den lebendigen Gott, Ies. 37, 4. Wer aber lästert den heiligen Geist, dem soll es nicht vergeben werden, Luc. 13, 10.
KHsterer. Die weder Kirchenräuber, noch Lästerer eurer Göttin (Diana) sind, Apg. 19, 37.
iteben
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