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3% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0394, von Ladó bis Ladung Öffnen
eine Klageschrift oder ein andrer Schriftsatz zuzustellen, so ist die L. in den Schriftsatz aufzunehmen. Im Anwaltsprozeß vor dem Landgericht muß die L., sofern sie nicht einem Rechtsanwalt zugestellt wird, die Aufforderung an die Partei zur Bestellung
3% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0759, von Libation bis Liberal Öffnen
. Zinnchlorid. Libell (lat. libellus, "kleines Buch"), bei den Römern gerichtliche Klageschrift; auch s. v. w. Schmähschrift, daher Libellist, Schmähschriftsteller. Libella (lat.), Zehntel des römischen Nummus (denarius), keine Silbermünze, wie Varro
3% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0807, von Einlager bis Einmachen Öffnen
der Deutschen Civil- ! Prozeßordnung der Zeitraum, welcher zwischen der > Zustellung der Klageschrift, bez. der eine Rechts- ! mittelinstanz eröffnenden Schrift (Berufungs-, Re- I Visionsschrift) und dem Termine zur mündlichen ^ Verhandlung liegen muß
3% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0310, von Erntemaschinen bis Eros Öffnen
Befchluß, den Beschuldigten vor ein Strafgericht zur Aburteilung zu verweisen. Für die Entscheidung des Gerichts, ob das Kaupt- verfahren zu eröffnen sei oder nicht, bildet die An- klageschrift der Staatsanwaltschaft die Grundlage. Nur beim Verfahren
3% Brockhaus → 8. Band: Gilde - Held → Hauptstück: Seite 0754, von Handelssachen, Kammer für bis Handelsschulen Öffnen
der Kammer für H., wenn der Kläger dies in der Klageschrift beantragt. Dabei stellt das Gerichtsverfassungsgesetz bestimmte Regeln betreffs der Verweifnng einer Sache von der Civil- an die Handclssachenkammer und umgekehrt auf. (Vgl
3% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0884, von Ladung bis Ladungsraum Öffnen
Entscheidungen bestimmt sind, bedarf es regelmäßig einer L. Die L. geschieht durch Zustellung der Ladung sschrift. Ist mit der L. zugleich eine Klageschrift oder ein anderer Schriftsatz zuzustellen, so ist die L. in den Schriftsatz aufzunehmen