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Rang | Fundstelle | |
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4% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0467,
Höhere Lehranstalten (Reform in Preußen) |
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der Schule eine bestimmte Richtung gibt. Nicht minder hängt die Erreichung dieses Zieles von der Stärkung des Einflusses und der gesamten Wirksamkeit des Klassenlehrers gegenüber dem Fachlehrer besonders auf den mittlern und untern Klassen ab. Die jetzt
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0037,
von Lehrbegriffbis Lehrerinnen |
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Klassenlehrers oder der Klassenlehrerin. Für die L. an den höhern Schulen wird meist akademische Bildung verlangt, für die Volksschullehrer Seminarbildung. (S. Auch Lehramtsprüfungen.) - Über weibliche Lehrkräfte s. Lehrerinnen.
Lehrerinnen. Weibliche
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3% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 1010,
von Fächserbis Facilis descensus Averno |
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, pflegt man in mittlern und obern Klassen einem Lehrer (Klassenlehrer, Ordinarius) mit einer bedeutendern Stundenzahl auch eine gewisse leitende Stellung anzuweisen.
Fachwerk (Fachwand, Riegelwand), im Gegensatz zu massiven Wänden
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3% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0961,
Gymnasium (neuere Entwickelung; die preußischen Lehrpläne) |
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diese Unterrichtsverfassung das Klassensystem allgemein ein und damit das Amt der Klassenlehrer oder Ordinarien, während bis dahin an vielen Anstalten das Fachsystem vorgeherrscht hatte, so daß derselbe Schüler bei den einzelnen Fachlehrern in sehr
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0427,
von Ordinariae authenticaebis Ordnungsstrafe |
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] ist O. s. v. w. Klassenlehrer, d. h. Hauptlehrer einer Klasse.
Ordināten (lat.), s. Koordinaten.
Ordination (lat., "Anordnung, Einsetzung"), der Akt, durch welchen Geistlichen die Befugnis zur Verrichtung der Amtshandlungen, namentlich zur Verwaltung
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0442,
Höhere Lehranstalten (Beschlüsse der Berliner Schulkonferenz 1890) |
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in seinen gesamten äußern Verhältnissen; c) Beschränkung des Fachlehrertums; größere Verantwortlichkeit des Klassenlehrers für körperliches und geistiges Gedeihen seiner Zöglinge; d) Pflege der Spiele und körperlichen Übungen, welch letztere
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