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Ihre Suche nach Kondemnation
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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 1003,
von Konatbis Kondensationswasserableiter |
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^[Abb.: Konchoide.]
Konchylien (griech.), die mit einem Gehäuse bedeckten Mollusken (Schnecken und Muscheln) oder auch nur deren Gehäuse.
Konchyliolagie (griech.), die Kenntnis und Lehre von den Konchylien (s. d.).
Kondemnation (lat
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98% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0542,
von Konchylienbis Kondensationswasserableiter |
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werden beide Ausdrücke gleichbedeutend genommen.
Koncínn (lat.), ebenmäßig und gefällig zusammengefügt, besonders in Bezug auf den Satzbau.
Koncīs (lat.), kurzgefaßt, bündig.
Kondemnation (lat.), Verurteilung. K. eines Schiffs
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1% |
Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0282,
von Nupharbis Nürnberg |
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mit der Kondemnation der versicherten Sache oder, sobald sie an und für sich geendet haben würde, wenn die Kriegsgefahr nicht ausgenommen worden wäre.
Nurhags (Nuraghen, Nuraggi, griech. Tholoi), prähistorische, turmartige Bauwerke auf der Insel Sardinien
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1% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0446,
von Prioritätsobligationenbis Prise |
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erst nach erfolgter Kondemnation
! durch ein Prisengericht, und zwar ist völkerrecht-
! lich auch für die Neutralen die Prisengerichtsbarkeit
' des Kriegführenden anerkannt, von dessen Kriegs-
! schiff die P. aufgebracht ist. Dieses hat zu dem
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1% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0781,
von Repräsentierenbis Repsold |
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Reprimánde (frz.), Rüge, Verweis.
Reprimieren (lat.), zurückdrängen, hemmen, in Zaum halten.
Reprise (frz.), Zurücknahme, Wiederaufnahme; im Seekriegsrecht die vor erfolgter Kondemnation dem Feinde wieder abgenommene Prise (s. d.). Obwohl
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1% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0808,
Seeversicherung |
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mit der
Kondemnation der versicherten Sache oder sobald
sie geendet hätte, wenn die Kriegsgefahr nicht aus-
genommen wäre. Im Zweifel wird angenommen,
daß ein eingetretener Schaden durch Kriegsgefahr
nicht verurfacht sei. Über die Klausel "für behal-
tene
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