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100% Meyers → 9. Band: Irideen - Königsgrün → Hauptstück: Seite 1003, von Konat bis Kondensationswasserableiter Öffnen
. ^[Abb.: Konchoide.] Konchylien (griech.), die mit einem Gehäuse bedeckten Mollusken (Schnecken und Muscheln) oder auch nur deren Gehäuse. Konchyliolagie (griech.), die Kenntnis und Lehre von den Konchylien (s. d.). Kondemnation (lat
98% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0542, von Konchylien bis Kondensationswasserableiter Öffnen
werden beide Ausdrücke gleichbedeutend genommen. Koncínn (lat.), ebenmäßig und gefällig zusammengefügt, besonders in Bezug auf den Satzbau. Koncīs (lat.), kurzgefaßt, bündig. Kondemnation (lat.), Verurteilung. K. eines Schiffs
1% Meyers → 12. Band: Nathusius - Phlegmone → Hauptstück: Seite 0282, von Nuphar bis Nürnberg Öffnen
mit der Kondemnation der versicherten Sache oder, sobald sie an und für sich geendet haben würde, wenn die Kriegsgefahr nicht ausgenommen worden wäre. Nurhags (Nuraghen, Nuraggi, griech. Tholoi), prähistorische, turmartige Bauwerke auf der Insel Sardinien
1% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0446, von Prioritätsobligationen bis Prise Öffnen
erst nach erfolgter Kondemnation ! durch ein Prisengericht, und zwar ist völkerrecht- ! lich auch für die Neutralen die Prisengerichtsbarkeit ' des Kriegführenden anerkannt, von dessen Kriegs- ! schiff die P. aufgebracht ist. Dieses hat zu dem
1% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0781, von Repräsentieren bis Repsold Öffnen
. Reprimánde (frz.), Rüge, Verweis. Reprimieren (lat.), zurückdrängen, hemmen, in Zaum halten. Reprise (frz.), Zurücknahme, Wiederaufnahme; im Seekriegsrecht die vor erfolgter Kondemnation dem Feinde wieder abgenommene Prise (s. d.). Obwohl
1% Brockhaus → 14. Band: Rüdesheim - Soccus → Hauptstück: Seite 0808, Seeversicherung Öffnen
mit der Kondemnation der versicherten Sache oder sobald sie geendet hätte, wenn die Kriegsgefahr nicht aus- genommen wäre. Im Zweifel wird angenommen, daß ein eingetretener Schaden durch Kriegsgefahr nicht verurfacht sei. Über die Klausel "für behal- tene