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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0221,
von Kriegsstandbis Kriegszustand |
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des General-Oberfinanz-, Kriegs- und Domänendirektoriums (Generaldirektoriums) und bestanden bis zu der großen Verwaltungsreform durch Stein und Hardenberg (1808). Regierung dagegen war in jener Zeit der Name der Provinzialgerichtshöfe.
Kriegsverrat
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0128,
von Majolikabis Majolikamalerei |
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Vorhandensein mildernder Umstände Festungshaft; gegen Ausländer wird bei dem militärischen Landesverrat, also namentlich wegen Spionage, nach dem Kriegsgebrauch verfahren. Landesverrat, im Feld begangen, wird als Kriegsverrat (s. d.) bestraft. Endlich gilt
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0624,
von Militärverdienstkreuzbis Militärverdienstorden |
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der Kriegsgesetze eröffnet hat. Im einzelnen werden in dem deutschen Militärstrafgesetzbuch folgende M. mit Strafe bedroht: Hochverrat, Landesverrat, Kriegsverrat, Gefährdung der Kriegsmacht im Feld, unerlaubte Entfernung und Fahnenflucht, Selbstbeschädigung
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0562,
von Teilbaubis Teiresias |
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welchem es noch nicht zum Beginn der Ausführung der verbrecherischen That gekommen, ist beim Hochverrat (§ 83) strafbar. Im deutschen Militärstrafgesetzbuch (§ 59) ist auch die Verabredung eines Kriegsverrats mit Strafe bedroht. Die Komplotthäupter
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0737,
von Todaustragenbis Todesstrafe |
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eines Menschen herbeigeführt worden ist, mit dem Tod bestraft werden soll, wofern der Thäter jenen Erfolg voraussehen konnte. Das deutsche Militärstrafgesetzbuch endlich bedroht auch die schwersten Militärverbrechen, wie Kriegsverrat, Fahnenflucht, Feigheit
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0151,
von Verpflichtungsscheinbis Verrenkung |
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nicht mehr, wohl aber sind Hoch- und Landesverrat (s. Majestätsverbrechen) sowie der Kriegsverrat mit schwerer Strafe bedroht.
Verrenkung (Luxatio), das Ausweichen eines beweglichen Knochens aus seiner Gelenkverbindung, kommt als angebornes Übel
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0154,
von Auskuttenbis Ausland |
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. Der Kriegsverrat, Leichenraub, Diebstahl und Raub an Verwundeten auf dem Kampf- oder Kriegsschauplätze u. s. w. (Militär-Strafgesetzb. §. 160). 2) Die folgenden strafbaren Handlungen, wenn sie auswärts von einem Deutschen begangen sind: a. Landesverrat
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0740,
von Kriegsseuchenbis Kriegswissenschaften |
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die
alten K. u. D. den Namen Regierungen.
Kriegsverluste, s. Menschenverluste im Kriege.
Kriegsverrat, ein im Felde begangener Landes-
verrat (s. d.), wird mit Zuchthaus nicht unter zehn
Jahren oder mit lebenslänglichem Zuchthaus be-
straft
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0926,
von Landesvaterbis Landesverteidigungs-Kommandant |
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und in der verräterischen Ausfüh-
rung von Staatsgeschäften (Strafe: Zuchthaus von
2 bis 15 Jahren oder Festung). - Vom L. verschie-
den ist der Verrat militärischer Geheimnisse
und der Kriegsverrat: der "im Felde" von Per-
sonen des Soldatenstandes
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0170,
von Spintherismusbis Spion |
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. Andererseits hat der bedrohte Staat gegen Kriegsspione nach Völkerrecht das Recht der Verhängung kriegsgerichtlicher Todesstrafe. Während in Deutschland früher nur die Kriegsspionage ein besonderes strafrechtliches Delikt war (s. Landesverrat und Kriegsverrat
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0776,
von Militärstrafverfahrenbis Millenniumsausstellung |
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, und
in militärisch qualifizierte eingeteilt; letztere betreffen
Handlungen, welche an sich auch von andern Per-
sonen begangen werden können, also an sich sog. ge-
meine Delikte sind (z. B. Kriegsverrat, Beleidigung
Vorgesetzter, Diebstahl), welche aber
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0893,
von Militärtribunenbis Militärverdienstorden |
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eine solche überhaupt zulässig ist. Zu den ausschließlich militär. Verbrechen und Vergehen gehören z. B: Kriegsverrat (s. d.); Desertion (s. d.) Feigheit (s. d.); Insubordination (s. d.). Die M. werden nach dem Militärstrafgesetzbuch beurteilt
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