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Rang | Fundstelle | |
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3% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0315,
von Fisher's Hillbis Fistel |
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man in nicht ganz scharfer Beobachtung der historischen Entstehung der Bedeutung von F. wohl von Domänenfiskus im Gegensatz zum Landesfiskus. Der F. hat juristische Persönlichkeit, ist Subjekt von Rechten und Verbindlichkeiten und hat insofern ganz
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3% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0369,
von Stralziobis Strandläufer |
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Gegenstände, welche in Seenot vom Strand aus geborgen sind, desgleichen Seeauswurf und strandtriftiges Gut dem Landesfiskus, versunkenes und seetriftiges Gut aber dem Berger überwiesen. Die Höhe der Bergungskosten richtet sich nach den Bestimmungen
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3% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0848,
von Fiskusgebührenbis Fistulina |
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Bedeutung, als gegen Forderungen der einen fiskalischen Station nicht mit Gegenforderungen gegen eine andere kompensiert werden darf. Dem F. des Reichs sind alle Privilegien zuerkannt, welche nach Landesrecht der Landesfiskus hat. Daß der F. steuerfrei
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3% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0411,
von Strandelsterbis Strandung |
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Landesfiskus, versunkene und seetriftige Gegenstände dem Berger überwiesen. - Vgl. Lewis, Deutsches Seerecht, Bd. 2 (2. Aufl., Berl. 1894); Artikel Strandungsordnung im "Wörterbuch des deutschen Verwaltungsrechts", Bd. 2 (Freib. i. Br. 1890); Georg Meyer
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3% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0724,
von Reichsbehördenbis Reichsdruckerei |
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der Hinterbliebenen trägt die Reichsbank; diejenige der elsaß-lothr. Beamten der elsaß-lothr. Landesfiskus. – Vgl. Freiherr von Zedlitz-Neukirch, Die Rechtsverhältnisse der R. (Berl. 1874); Kanngießer, Das Recht der deutschen R. (ebd. 1874); Laband
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