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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0631,
von Lehnrechtbis Lehnswesen |
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wurde; im objektiven Sinn der Inbegriff der über die Lehnsverhältnisse geltenden Rechtsgrundsätze. Vgl. Lehnswesen.
Lehnsatz, s. Lemma.
Lehnseröffnung, s. Heimfall des Lehens.
Lehnsfall, s. Herrenfall.
Lehnshof, s. Lehnswesen.
Lehnskurie
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67% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0034,
von Lehnhausbis Lehnsfolge |
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.
Lehnschulden, s. Lehnsfolge.
Lehnschulze, s. Schulze.
Lehnseid, s. Eid (Bd. 5, S. 771 a).
Lehnserneuerung, die neue Belehnung, welche bei Änderungen in der Person des Herrn (Herrenfall, Thronfall) und des Vasallen (Lehnsfall) auf innerhalb Jahr
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42% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0032,
von Leguminosenmehlbis Lehmann (Joh. Georg Christian) |
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war.
Lehenfall ( Lehnsfall ), s. Lehnserneuerung .
Lehesten , Stadt im Kreis Saalfeld des Herzogtums Sachsen-Meiningen, an der Nebenlinie Ludwigstadt-L. (7, 6 Km) der Bayr. Staatsbahnen, hat (1895) 2081 (1890: 2078) E
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0% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0442,
von Herrenbreitungenbis Herrenrecht |
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der Wechsel in der Person des Lehnsherrn, im Gegensatz zum Lehnsfall (Nebenfall) oder der Veränderung in der dienenden Hand, d. h. in der Person des Lehnsträgers, welch letzterer in beiden Fällen zur Lehnserneuerung verpflichtet war. S. Lehnswesen
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0934,
von Induktionsapparatebis Indus |
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) Erweiterung der Frist, in der bei einem Lehnsfall um Empfang des Lehens nachgesucht werden mußte. I. ist auch s. v. w. Moratorium (s. d.). Weil endlich da, wo der Ablaß erteilt wurde, ein Zusammenströmen vieler Menschen stattfand, was zur Entstehung
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0630,
von Lehmbaubis Lehnin |
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und Lehngrundstücke einer Kirche oder geistlichen Pfründe verzeichnet sind, die vorkommenden Lehnsfälle eingetragen sowie auch die Lehnstücke ab- und zugeschrieben werden; auch Bezeichnung für öffentliche Bücher überhaupt, in welchen die in einer Flurgemarkung
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0633,
Lehnswesen (Grundsätze des Lehnrechts) |
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Hand, Lehnsfall, Vasallenfall, Nebenfall). Letzterer muß alsdann binnen Jahr und Tag (1 Jahr 6 Wochen 3 Tage) ein schriftliches Gesuch (Lehnsmutung) einreichen und um Erneuerung der Investitur bitten; doch kann diese Frist auf Nachsuchen
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