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Ihre Suche nach Leihvertrag'
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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0656,
von Leighton-Buzzardbis Leim |
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, insbesondere durch Mindererlös bei der Versteigerung treten. Infolgedessen sind auch schon viele Gemeindeanstalten nach kurzem Bestand wieder eingegangen.
Leihvertrag (Leihkontrakt, Kommodat, Commodatum), das Vertragsverhältnis, welches
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0070,
von Abususbis Abwässer |
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. Diese natürliche
Eigenschaft ist insofern von rechtlicher Wirkung, als solche Sachen nicht Gegenstand des Nießbrauchsrechts oder
des Leihvertrags sein können. - Per abusum , mißbräuchlich. A. non tollit
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1% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0229,
von Commemoratiobis Commodum |
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.), eine Sache, welche jemand für einen bestimmten Zweck unentgeltlich zum Gebrauch überlassen wird, worauf sie dem Eigentümer wieder zu restituieren ist; auch der diesbezügliche Vertrag. Contractus commodati, Leihvertrag (s. d.). Der Verleiher
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0985,
von Kommissionshandelbis Kommunalschule |
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Vollmacht.
Kommod (franz.), bequem, genehm; Kommode, bekanntes Hausgerät mit Schubfächern; Kommodität, Bequemlichkeit, auch euphemistisch (wie franz. commodités) s. v. w. Abtritt.
Kommodat, s. Leihvertrag.
Kommodore (engl., spr. -dohr
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 1026,
Korrespondenzblatt zum elften Band |
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, und das ebenfalls die Vertragsbedingungen enthält. Der Vertrag selbst ist entweder ein eigentlicher Kaufvertrag oder ein Mietvertrag (fälschlich oft als Leihvertrag bezeichnet). In letzterm wird vereinbart, daß z. B. das Geschäft X eine Ware dem Y gegen
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0325,
von Preiskurantbis Preller |
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nur als einen Fall des unentgeltlichen Leihvertrags.
Prel, Karl, Freiherr du, philosoph. Schriftsteller, geb. 3. April 1839 zu Landshut in Niederbayern, bezog 1858 die Universität München, trat aber im Jahr darauf in die bayrische Armee
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0164,
von Vertragbis Verviers |
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, welche für beide Teile Verbindlichkeiten begründen, mag dieses nun schon im Wesen des Vertrags begründet, wie beim Kauf, oder durch hinzukommende Möglichkeit bedingt sein, wie beim Leihvertrag. Auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts sind
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