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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0890,
von Munychionbis Münzfuß |
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), das holländ. uneinlösliche, als gesetzliches Zahlmittel erklärte Staatspapiergeld, in Stücken zu 10, 50 und 100 Gulden.
Münzbuchstabe, s. Münzwesen, S. 894.
Münze, geprägtes Geld, s. Münzwesen; im engern Sinn s. v. w. Scheidemünze; dann das Haus
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80% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0085,
von Münterbis Münze |
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, die bei der Niederländischen Bank hinterlegt sind.
Münzbuchstaben, s. Münze (S. 84 b) und Münzzeichen.
Münze und Münzwesen. Münze ist das in bestimmte Gewichtsstücke geteilte und mit einem Gepräge versehene Metallgeld. (S. Geld.) Die Erfindung
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1% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0835,
Deutschland (Geld- und Kreditwesen; Reichsverfassung) |
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; die Zahl der internationalen aufgegebenen Telegramme resp. 2,1 Mill., 117,679 und 52,732 Mk.
Geld- und Kreditwesen.
In sämtlichen deutschen Münzstätten: Berlin (Münzbuchstabe A), Hannover (B), Frankfurt a. M. (C), München (D), Dresden (E), Stuttgart
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1% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0894,
Münzwesen (Allgemeines, Herstellung) |
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); erstere zeigt in der Regel das Bild des Landesherrn, letztere das Wappen, und eine oder beide Seiten zeigen eine Umschrift, die Legende. Außerdem findet sich auf einer Seite der Münzbuchstabe, durch welchen die Münzstätte bezeichnet wird, z. B
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1% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0086,
Münze |
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. zeigen eine oder beide Seiten meist noch eine besondere Inschrift oder Umschrift (s. Legende), sowie einen Münzbuchstaben zur Bezeichnung der Münzstätte (des Prägeortes), und zwar bezeichnet A meist die erste Münzstätte eines Landes (wie auf österr
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1% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0091,
von Münzsammlungenbis Murad |
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.). Sie werden jetzt nicht mehr verwendet, dagegen stets die Münzstätten angedeutet. Auf den deutschen Reichsmünzen geschieht dies durch Buchstaben (Münzbuchstaben), und zwar bezeichnet: A die Münzstätte Berlin, B Hannover (1878 aufgelöst), C Frankfurt a. M
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