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100% Meyers → 11. Band: Luzula - Nathanael → Hauptstück: Seite 0180, von Mandatsprozeß bis Mandelbaum Öffnen
180 Mandatsprozeß - Mandelbaum. Mandātsprozeß (lat.), ein summarischer Prozeß, dessen Eigentümliches darin besteht, daß der Verklagte unter gewissen Voraussetzungen angewiesen wird, den Kläger zu befriedigen, ohne vorher gehört worden zu
21% Brockhaus → 11. Band: Leber - More → Hauptstück: Seite 0543, von Mandailing bis Mandatsprozeß Öffnen
541 Mandailing – Mandatsprozeß gnus» , 2 Bde., Lpz. 1867), das Qolasta ist von Euting (Stuttg. 1807) herausgegeben, eine Mandäische Grammatik verfaßte Th. Nöldeke
0% Brockhaus → 15. Band: Social - Türken → Hauptstück: Seite 0509, von Sumer bis Summum jus summa injuria Öffnen
Exekutivprozeß (s. d.). 2) Den (sog. unbedingten) Mandatsprozeß (s. d.). 3) Den Arrestprozeß. In diesem wurde bei dringender Gefährdung des Anspruchs auf die liquide Arrestklage sogleich der Arrest in Person oder Habe des Schuldners verfügt, den dieser
0% Meyers → 11. Band: Luzula - Nathanael → Hauptstück: Seite 0179, von Mandamus bis Mandator Öffnen
Klägers einseitiges Anbringen der Gegenpartei etwas anbefohlen oder verboten wird (s. Mandatsprozeß). Früher nannte man auch die allgemeinen landesherrlichen Verordnungen Mandate; ferner hießen so die Konstitutionen der römischen Kaiser, welche
0% Meyers → 15. Band: Sodbrennen - Uralit → Hauptstück: Seite 0435, von Sumiswald bis Sumpfbiber Öffnen
im Strafprozeß ist in geringfügigen Fällen ein summarisches Verfahren gestattet (s. Mandatsprozeß). Vgl. Deutsche Zivilprozeßordnung, (§ 555-567, 628-643; Deutsche Strafprozeßordnung, § 447-452. Summarium (lat.), kurz gefaßter Hauptinhalt einer Schrift etc
0% Brockhaus → 15. Band: Social - Türken → Hauptstück: Seite 0397, von Strafbescheid bis Strafford Öffnen
395 Strafbescheid - Strafford Beweisaufnahme durch Urteil verworfen (§§. 447-452). Über die entsprechenden Einrichtungen des österr. Verfahrens s. Mandatsprozeß. (S. auch Strafbescheid und Strafverfügung.) Strafbescheid
0% Brockhaus → 15. Band: Social - Türken → Hauptstück: Seite 0405, von Strafsektionen bis Strafverfügung Öffnen
oder höhere Strafe erkennen. Die entsprechende österr. Einrichtung s. Mandatsprozeß. - In einem andern Sinne ist S.
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0403, von Vollmatrose bis Volney Öffnen
. Der Mandatsprozeß der Österr. Civilprozeßordn. vom 1. Aug. 1895, §§. 548 fg., kennt zwar einen Zahlungsauftrag, aber er hat andere Voraussetzungen als das deutsche Mahnverfahren, deshalb auch keinen V. Vollstreckungsklausel, s. Zwangsvollstreckung