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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0939,
von Misterienbis Mitbewegung |
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in den Händen der Schweden. 1706 wurde es von den Russen eingenommen und kam 1795 ganz zu Rußland. Von 1617 bis 1814 war M. befestigt.
^[Abb. Wappen]
Mitbaurecht zur Hälfte, s. Bergwerksabgabe.
Mitbelehnung, s. Koinvestitur.
Mitbesitz
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1% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0781,
Bergrecht |
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der ältern schwed. Gesetzgebung an. Auch das derselben eigentümliche Mitbaurecht des Grundeigentümers zur Hälfte ist beibehalten.
h. In Schweden beruht die Berggesetzgebung auf den Principien der Bergbaufreiheit und des Bergregals. Nach dem Gesetz vom 16
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1% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0785,
von Bergwerksanteilebis Bergwerkseigentum |
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eine bestimmte Quote der Bruttoausbeute gewähren;
c. das Mitbaurecht zur Hälfte, ein Institut des schles. Bergrechts, jetzt noch in Schweden und Finland gesetzlich anerkannt.
III. Abgaben an Kirchen, Schulen, Armen- und Knappschaftskassen. Die Form
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