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Ihre Suche nach Nacherbe
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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0140,
von Nacheilebis Nachgeschäft |
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auf die Nervenendigungen der Sinnesorgane hinaus. Die N. beruht auf der Fortdauer des Erregungszustandes in diesen Nervenendigungen. Am intensivsten treten die N. beim Sehorgan auf in Form der Nachbilder (s. d.).
Nacherbe, derjenige, welcher nach einem andern
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2% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0240,
Erbschaftsvermächtnis |
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, die
Erbschaft ganz oder zum Teil an einen andern
(Fidelkommissar, Nacherben) herauszugeben. Das
E., zu unterscheiden von dem Vermächtnisse einer
Erbschaft, welches meist nur vorkommt, wenn der
Erblasser die von ihm erworbene Erbschaft eines
Dritten
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2% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0415,
von Substanzbis Subtraktion |
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entschieden.
Substituieren (lat.), an eines andern Stelle setzen.
Substitūt (lat.), ein Amts- oder Stellvertreter; Beigesetzter, Nachgeordneter im Amt, auch s. v. w. Nacherbe (s. Substitution).
Substitution (lat.), Stellvertretung, Einsetzung
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2% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0241,
von Erbschatzbis Erbschlüssel |
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wird in der Verfüguug bescdräntter
Eigentümer, bis zur Herausgabe soll er aber dennoch
im Zweifel die Pflichten und Rechte eines Nieß-
brauchers haben. Beseitigt ist der Abzug von einem
Viertel. Mit der .verausgabe tritt der Nacherbe
(Anwärter) an die Stelle
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1% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0475,
von Substituentbis Subtraktion |
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der S.
Substituieren (lat.), an die Stelle eines andern setzen: Substitut, Stellvertreter; Nacherbe. (S. auch Substitution.)
Substitution (lat.), Stellvertretung. In der Chemie heißt S. der durch Ersetzung eines Elementaratoms oder einer ganzen
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1% |
Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0936,
von Mythensteinbis Nathababai |
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Nablus (Ort), Nabulus
Nabu (babylon. Gott), Nebo
Nabukelevu, Kandavu
Nabunahid, Nabonetos
Nachäffung, Mimikry
Nacharpllß, Kaukllsien 630,2 l657,i
Nachbargemeinde, Allmande, Bürger
Nacherbe, Nacherbfolge, Substitution
415,l
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1% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0519,
von Punzenstichbis Pupillenstarre |
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, einen Nacherben berufen, zunächst beschränkt auf dessen Kinder oder Geschwister. Neuere Gesetzgebungen haben beide Rechtsbildungen, zumeist mit Ausdehnung auf die mütterlichen Vorfahren, zum Teil mit Modifikationen, zum Teil mit der Erweiterung
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0% |
Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0534,
von Bruttobis Brutus |
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von Gallien und setzte ihn auf Oktavians Todesfall zum Nacherben ein. Trotzdem trat er der
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0% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0608,
Testament (juristisch) |
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. die Einsetzung eines oder mehrerer Erben; auch kann eine eventuelle Erbeinsetzung (Einsetzung eines Nacherben) für den Fall ausgesprochen werden, daß der in erster Linie Eingesetzte (Vorerbe) nicht Erbe werden würde (s. Substitution). Nach dem
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0% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0047,
von Abgießenbis Abhärtung |
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45
Abgießen - Abhärtung
Deutsche Entwurf (Motive V, 686) sieht außerhalb des Konkurses des Erben davon ab. Ein Absonderungsrecht kommt ferner vor für den Nacherben (s. d.) gegenüber dem Vorerben und, wie gegenüber dem Erben, so gegenüber dem
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0% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0199,
von After (medizinisch)bis Aftermiete |
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aber im Juli und August.
Afterbürge oder Nachbürge, s. Bürgschaft.
Afterding, s. Ding.
Aftererbe, soviel als Nacherbe (s. d.).
Afterfratt, s. After (anus).
Afterfrühlingsfliegen (Perlidae), Familie der Amphibiotica (s. d.), trüb
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0723,
von Anwalt und Anwaltskammernbis Anweisung |
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nach einem andern die Erbschaft oder ein Vermächtnis erhält; vgl. die §§. 2503-2541 daselbst. Dem Sächs. Bürgerl. Gesetzbuch sind noch einige Entwürfe und Gesetze kleinerer Staaten gefolgt. (S. Anwartschaft und Nacherbe.)
Anwartschaft
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0% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0228,
von Erbbestandbis Erbe |
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der aufschiebenden Bedingung, welche für zu-
lässig gilt, ist bis zur Erfüllung oder bis zum Aus-
falle der Bedingung der Berufene provisorisch als
E. gegen Sicherheitsleistung einzuweisen. Dadurch,
daß bei der Nacherbschaft der Nacherbe als Stell
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0% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0229,
von Erbeinigungbis Erben |
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. Ist
die E. befristet oder auflösend bedingt, so sind nach
den neuern Gesetzen, welche eine solckc Bedingung
zulassen, ebenfalls die gesetzlichen Erben, sei es als
Vorerben oder Nacherben berufen; vgl. Preuß. Allg.
Landr. I, 12, ß. 259 mit §. 53
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0260,
von Vereinigte Staaten von Brasilienbis Vereinswesen |
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. Wenn der Nacherbe die Herausgabe der Erbschaft von dem Vorerben fordern kann, konfundieren Forderungen des Vorerben an die Erbschaft mit seiner Schuld oder umgekehrt nicht (Deutsches Bürgerl. Gesetzb. §. 2143 u. s. w.). Wird die V. des Rechts
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0411,
von Vorarlberger Alpenbis Vorbehalt |
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ein Teil angedeutet ist. Ebenso gilt nach Deutschem Bürgerl. Gesetzb. §. 2150 das V. auch insoweit als Vermächtnis, als der Erbe selbst damit beschwert ist. Das Recht des Nacherben erstreckt sich im Zweifel nicht auf ein dem Vorerben zugewendetes V
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0388,
von Enterbungbis Eötvös |
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kann in
diesem Falle das Pflichtteilrecht des Abkömmlings
durch die Anordnung beschränken, daß nach dem
Tode des Abkömmlings dessen gesetzliche Erben das
ihm Hinterlassene oder den ihm gebührenden Pflicht-
teil als Nacherben
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