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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0492,
Wein (Bereitung, Naturwein) |
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492
Wein (Bereitung, Naturwein).
tritts zum Most erwiesen. Man bläst deshalb Luft durch denselben, bearbeitet ihn mit breiten Rührschaufeln (Schaufelwein) oder mit der Mostpeitschmaschine. Diese besteht aus einem vertikalen, sehr schnell um
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0493,
Wein (Verbesserungsmethoden, Behandlung des fertigen Weins) |
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erhält. Ein auf solche Weise erhaltener guter Kunstwein ist schlechtem Naturwein weit vorzuziehen, und es ist durchaus ungerechtfertigt, rationelle Wein- und Mostverbesserung anders zu beurteilen als die allgemein übliche Verbesserung andrer Nahrungs
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0600,
von Weinbergbis Weinbrenner |
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Naturweins zu vermehren, wie z. B. das Gallisieren (s. d.) und die Herstellung von Rotweinen aus Weißwein durch Zusatz von an sich unschädlichen Pflanzenfarbstoffen, wie Saft von Heidelbeeren, Kirschen, Holunderbeeren u. dgl. Die schlimmste Weinfälschung
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 1004,
Sizilien (Insel: Bevölkerung, Erwerbszweige) |
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, Syrakus und Vittoria (süße Muskatweine) zum Export gelangen, sind Naturweine und werden vielfach zur Vermischung mit leichtern Sorten nach den Wein fabrizierenden Ländern, insbesondere Frankreich, verschifft (vgl. Puglisi, La Sicilia e i suoi vini
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0811,
von Kunstverlagbis Kuntze |
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die Schaumweine ebenfalls durch
Zufätze (Zucker, Cognac, Liqueure) künstlich herge-
stellt werden, werden auch sie im Gegensatz zu na-
türlich vergorenem Wein (Naturwein) als K. be-
zeichnet. Über die Besteuerung des K. s. Weinsteuer.
Kunftwolle
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0605,
Weinsteuer |
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brachte und durch Gesetz mit 1. Juli 1865 aufgehoben wurde. Seitdem besteht eine W. in den meisten deutschen Staaten nicht. Bayern hat sogar die Steuerfreiheit des Naturweins noch besonders dadurch anerkannt, daß die Kunstweinfabrikation durch Gesetz
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0209,
von Liqueur antigoutteusebis Liquidation |
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läßt (s. Ausbruch). Oft kommen künstliche L. in den Handel, die durch Zusatz von Zucker und Spiritus zu gewöhnlichem Wein oder auch ohne jede Spur von Naturwein aus Wasser, Zucker, Glycerin, Färb- und Riechstoffen dargestellt werden. Die letztern
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