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Rang | Fundstelle | |
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0270,
von Neugroschenbis Neuguinea |
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268
Neugroschen – Neuguinea
Wörterbuch von Kind (Lpz. 1842 u. ö.); deutsch-neugriech. Wörterbuch von Jannarakis (Hannov. 1883); neugriech.-franz. und franz.-neugriechisches von Legrand (Par. 1882‒85); neugriech. Sprachführer von Mitsotakis (Lpz
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0422,
von Scheideerzebis Scheintod |
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der Münzkonvention von 1838 beigetretenen Staaten Norddeutschlands war der Scheidemünzfuß der 16-Thalerfuß (insofern aus der Mark feinen Silbers 16 Thlr. S. geprägt wurden), und nach diesem wurden die ganzen, halben und doppelten Silber- oder Neugroschen
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0972,
von Silber, galvanisiertes, oxydiertesbis Silber-Jen |
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.
Silbergras, s. v. w. Mindanaofaser; auch Pampasgras, s. Gynerium.
Silbergroschen (Neugroschen), frühere preuß. Silberscheidemünze, = 1/30 Thaler; vgl. Groschen.
Silberhornerz, s. Hornerz.
Silber-Jen, japan. Silbermünze, = 100 Sen = 4,335 Mk.
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0937,
von Nationalgefühlbis Neujoachimsthal |
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, Huy
Neu-Freiburg, Nova Friburgo
Neugottern, Dietendorf
Neugroschen, Silbergroschen
Ncu-Habsburg, Küßnacht
Neuhochdeutsch, DertscheSprache781,2
Neuhof (Elsaß), Straßburg 273,1
- (Ostpreußen), Ragnit
- (Pommern), Treptow 2
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0008,
von Billonbis Billunger |
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deutschen Bezeichnung geringer als achtlötig ist. Aus B. waren z. B. die preuß. 1/12-Thalerstücke, die norddeutschen Silber- und Neugroschen, die süddeutschen 6- und 3-Kreuzerstücke u. s. w., überhaupt die meisten der gegenwärtig eingezogenen
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0398,
von Gropius (Martin)bis Grosnaja |
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als
Silbergroschen, G. oder Neugroschen, erstere zu
12, letzterer zu 10 Pfennigen, angenommen wurde.
In Süddeutschland hieß G. das Dreikreuzerstück,
der 20. Teil des Guldens. Mit der 1. Jan. 1876
definitiv gewordenen Einführung der Markwährung
im ganzen
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0742,
von Thalerhumpenbis Thallo |
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⅔ g fein Silber, wurde in 30 Silber- oder Neugroschen zu 12 oder 10 Pfennigen geteilt und gilt jetzt noch im Deutschen Reiche als gesetzliches Zahlungsmittel für 3 M. Gold, obgleich sein wirklicher Wert nach dem Silberpreise von 90 M. für 1 kg (1895
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