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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0466,
von Notturnobis Notwendigkeit |
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mit Tänzen untermischt), wie z. B. das N. von Spohr. Für Gesang hat es die Liedform; für Klavier ist es ein einzelner sentimentaler Satz in Romanzenform. Beliebte Stücke dieser Art sind die N. von Field und Chopin.
Notverordnungen, solche
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83% |
Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0267,
von Nottbis Notwehr |
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träumerischen Charakters, die indes keinerlei bestimmte Form bedingt. Mendelsohn nannte eins der Stücke seiner Sommernachtstraummusik N. (das zu der Schlafszene).
Notverordnung, s. Verordnung.
Notweg, der Zugang zu einem Grundstück, dessen Einräumung
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1% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0150,
von Veronikabildbis Verpflegungsstationen |
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die Bestimmung, daß die Regierung in Zeiten, in welchen der Landtag nicht versammelt ist, sogen. Notverordnungen (Notstandsverordnungen, provisorische Gesetze) erlassen kann für besonders dringende Fälle, in denen ein sofortiges Einschreiten der Gesetzgebung
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0% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0668,
von Gegenwartbis Gehalt |
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staatsrechtlich; nur für
die sog. Notverordnungen (s. d.) ist nach Verfafsungs-
urkunde Art. 63 die G. aller Minister zur Gültigkeit
erforderlich. (S. auch Ministerverantwortlichkeit.)
Gegische Mundarten, s. Albanesische Sprache
und Litteratur
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0% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0465,
von Notre-Dame des Ermitesbis Nottingham |
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. Ⅰ, 9, §. 155 – Vgl. Janka, Der strafrechtliche N. (Erlangen 1878); Stammler, Darstellung der strafrechtlichen Bedeutung des N. (ebd. 1878); von Tuhr, Der N. im Civilrecht (Heidelb. 1888).
Notstandsverordnungen, soviel wie Notverordnungen (s. d
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0809,
von Nostitzbis Oberbayern |
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des Staates es sordert, das objek-
tive Reckt zu brechen, gesetz- und verfassungswidrig
zu handeln. Das Handeln in Notwehr, Notstand,
Selbstverteidigung, das Enteignungsrcckt in Not-
sallen, die Befugnis, Notverordnungen zu erlassen
oder den
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