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100% Brockhaus → 12. Band: Morea - Perücke → Hauptstück: Seite 0466, von Notturno bis Notwendigkeit Öffnen
mit Tänzen untermischt), wie z. B. das N. von Spohr. Für Gesang hat es die Liedform; für Klavier ist es ein einzelner sentimentaler Satz in Romanzenform. Beliebte Stücke dieser Art sind die N. von Field und Chopin. Notverordnungen, solche
83% Meyers → 12. Band: Nathusius - Phlegmone → Hauptstück: Seite 0267, von Nott bis Notwehr Öffnen
träumerischen Charakters, die indes keinerlei bestimmte Form bedingt. Mendelsohn nannte eins der Stücke seiner Sommernachtstraummusik N. (das zu der Schlafszene). Notverordnung, s. Verordnung. Notweg, der Zugang zu einem Grundstück, dessen Einräumung
1% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0150, von Veronikabild bis Verpflegungsstationen Öffnen
die Bestimmung, daß die Regierung in Zeiten, in welchen der Landtag nicht versammelt ist, sogen. Notverordnungen (Notstandsverordnungen, provisorische Gesetze) erlassen kann für besonders dringende Fälle, in denen ein sofortiges Einschreiten der Gesetzgebung
0% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0668, von Gegenwart bis Gehalt Öffnen
staatsrechtlich; nur für die sog. Notverordnungen (s. d.) ist nach Verfafsungs- urkunde Art. 63 die G. aller Minister zur Gültigkeit erforderlich. (S. auch Ministerverantwortlichkeit.) Gegische Mundarten, s. Albanesische Sprache und Litteratur
0% Brockhaus → 12. Band: Morea - Perücke → Hauptstück: Seite 0465, von Notre-Dame des Ermites bis Nottingham Öffnen
. Ⅰ, 9, §. 155 – Vgl. Janka, Der strafrechtliche N. (Erlangen 1878); Stammler, Darstellung der strafrechtlichen Bedeutung des N. (ebd. 1878); von Tuhr, Der N. im Civilrecht (Heidelb. 1888). Notstandsverordnungen, soviel wie Notverordnungen (s. d
0% Brockhaus → 17. Band: Supplement → Hauptstück: Seite 0809, von Nostitz bis Oberbayern Öffnen
des Staates es sordert, das objek- tive Reckt zu brechen, gesetz- und verfassungswidrig zu handeln. Das Handeln in Notwehr, Notstand, Selbstverteidigung, das Enteignungsrcckt in Not- sallen, die Befugnis, Notverordnungen zu erlassen oder den